Computerlinks im 3-Jahres-Widerstand
nach § 15 WpHG - Bewertungsgutachter beziffert angemessene Abfindungs- und
Ausgleichszahlung unter dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- Reguläres Delisting der COMPUTERLINKS-Aktien beabsichtigt
--------------------------------------------------
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------
24.10.2008
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft, Stefan George Ring 23, 81929 München -
Bewertungsgutachter beziffert angemessene Abfindungs- und Ausgleichszahlung
unter dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag - Reguläres
Delisting der COMPUTERLINKS-Aktien beabsichtigt
München, 24. Oktober 2008
Im Zusammenhang mit dem zwischen der CSS Computer Security Solutions Erwerbs
GmbH und der COMPUTERLINKS AG beabsichtigten Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag hat der Vorstand der COMPUTERLINKS AG und die
Geschäftsführung der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH die Dr.
Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, mit der Ermittlung des
Unternehmenswerts der COMPUTERLINKS AG beauftragt.
Der Bewertungsgutachter hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS AG und der
Geschäftsführung der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH heute, nach
inhaltlichem Abschluss der Bewertungsarbeiten, mitgeteilt, dass der nach dem
Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert der COMPUTERLINKS AG zum 18.
Dezember 2008 TEUR 119.190 beträgt. Dies entspricht nach dem
Bewertungsgutachten einem Wert von EUR 16,54 je COMPUTERLINKS-Aktie. Dieser
Wert liegt über dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der
COMPUTERLINKS-Aktie der letzten drei Monate vor Bekanntgabe des geplanten
Abschlusses des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags am 5. September
2008 und stellt nach Auffassung der Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH eine
angemessene Abfindung nach § 305 AktG dar. Der angemessene Ausgleich nach § 304
Abs. 2 Satz 1 AktG beträgt nach Auffassung des Bewertungsgutachters EUR 0,97
(brutto) je COMPUTERLINKS-Aktie. Von diesem Betrag ist die
Körperschaftsteuerbelastung (zuzüglich Solidaritätszuschlag) in der jeweils
gesetzlich vorgesehenen Höhe abzusetzen. Danach ergibt sich nach derzeitigen
Verhältnissen eine Ausgleichszahlung von EUR 0,95 je Computerlinks-Aktie. Der
vom Landgericht München I bestellte sachverständige Prüfer, die SUSAT & PARTNER
OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat heute mitgeteilt, dass er den
Abfindungs- und Ausgleichsbetrag für angemessen hält.
Die Geschäftsführung der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hat dem
Vorstand der COMPUTERLINKS AG heute angeboten, die von der Dr. Ebner, Dr. Stolz
und Partner GmbH ermittelte angemessene Abfindung und den ermittelten
angemessenen Ausgleich im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zu vereinbaren. Vorstand und Aufsichtsrat der COMPUTERLINKS AG werden die
Bewertungsergebnisse prüfen und in den nächsten Tagen über den Abschluss des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beschließen.
Die außerordentliche Hauptversammlung der COMPUTERLINKS AG, die über die
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag beschließt, soll
voraussichtlich am 18. Dezember 2008 stattfinden.
Auf Anregung der Geschäftsführung der CSS Computer Security Solutions Erwerbs
GmbH hat der Vorstand der COMPUTERLINKS AG heute beschlossen, vorbehaltlich
einer Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung, Maßnahmen für den
Widerruf der Zulassung der COMPUTERLINKS-Aktien zum regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse einzuleiten, um den Börsenhandel der COMPUTERLINKS-
Aktien im regulierten Markt zu beenden (sog. reguläres Delisting). Die CSS
Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hat den Vorstand der COMPUTERLINKS AG
mitgeteilt, dass im Rahmen des regulären Delisting den außenstehenden
Aktionären der COMPUTERLINKS AG ein Barabfindungsangebot zum Erwerb ihrer
COMPUTERLINKS-Aktien unterbreitet werden soll. Die Höhe dieser Barabfindung
soll dem Betrag entsprechen, der als Abfindung nach § 305 AktG unter dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geleistet werden soll. Die
COMPUTERLINKS AG und die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH
beabsichtigen, kurzfristig beim Landgericht München I die Bestellung eines
gemeinsamen Prüfers für die Prüfung der Angemessenheit des Delisting-
Abfindungsangebots zu beantragen.
München, 24. Oktober 2008
Der Vorstand
Diese Pressemitteilung ist unter www.COMPUTERLINKS.de abrufbar.
Weitere Informationen:
|COMPUTERLINKS AG |
|Daniela Drygalla - Investor Relations |
|Stefan-George-Ring 23 |
|D-81929 München |
|Tel.: |+49 (0) 89 930 99-227 |
|Fax: |+49 (0) 89 930 99-200 |
|E-Mail:|Investor-Relations@COMPUTERLINKS.de |
|Interne|www.COMPUTERLINKS.de |
|t: | |
Rückfragehinweis:
Daniela Drygalla
Tel: +49(0) 89 93099227
investor-relations@computerlinks.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------
Computerlinks beantragt Delisting
München (BoerseGo.de) - Die Computerlinks AG (News/Aktienkurs) will vorbehaltlich einer Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung am 18. Dezember 2008 ein Delisting ihrer Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen. Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH beabsichtige, den außenstehenden Aktionären ein Barabfindungsangebot zum Erwerb ihrer Anteilsscheine zu unterbreiten, teilte Computerlinks am Freitag mit. Die Höhe dieser Barabfindung solle dem Betrag entsprechen, der als Abfindung nach § 305 AktG unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geleistet werden soll, so das Unternehmen.
Das im Rahmen des beabsichtigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Auftrag gegebene Bewertungsgutachten komme zu einem angemessenen Wert 16,54 Euro je Computerlinks-Aktie. Für den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sei eine Ausgleichszahlung von 0,95 Euro je Computerlinks-Aktie an die restlichen Aktionäre angemessen.
(© BörseGo AG 2007 - http://www.boerse-go.de, Autor: Baron Oliver, Redakteur)