Catalis plc - anstehendes Relisting an der AIM
Seite 5 von 8 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:30 | ||||
Eröffnet am: | 31.07.19 23:32 | von: Glatzenkogel | Anzahl Beiträge: | 179 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:30 | von: Nicoletttea | Leser gesamt: | 50.460 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 41 | |
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Ist schon witzig, wie man nicht mal innerhalb der EU zu einheitlichen Standards kommt.
Viel Spaß mit dem Ding nach dem Brexit.
Alles was ich noch will, ist am 22. Oktober die Kohle auf meinem Konto.
Da es hier selbst bei kleinen Mengen Aktien schon um größere Geldbeträge geht, würde ich mindestens eine Beschwerde bei der zugehörigen Börsen/Finanzaufsicht (einen direkten Kontakt konnte mir meine Bank nicht nennen) unterstützen.
Zu rechtlichen Schritten habe ich keine Ahnung, dann doch zu wenig Stücke und dafür zu viele andere Baustellen.
UK Aufsichtsbehörden sind diese hier
https://www.bankofengland.co.uk/prudential-regulation
https://www.fca.org.uk/
Wenn wir das angehen, sollten wir das Thema in einer internen Gruppe weiterverfolgen.
Bei dem Scheme of Arrangement handelt es sich um eine seitens Catalis veranlasste Maßnahme. Es ist kein unmittelbares Übernahmeangebot seitens North Edge. Normalerweise nutzt man ein Scheme Arrangement im angloamerikanischem Raum im Zuge von Insolvenzen, um Gläubiger abzufinden und die Gesellschaft abzuwickeln. Wie gesagt, mir ist sowas auch noch nicht untergekommen.
Da die Maßnahme von Catalis losgetreten wurde, liegt den Brokern hierzu nix vor, es sei denn, Catalis hat diese informiert. Und das ist bislang scheinbar nicht geschehen.
Wenn du wirklich das Partial Offer willst, wirst Du es schwer haben, das jetzt noch hinzubekommen.
Wie gesagt, ich kann hier keine verbindlichen Auskünfte geben und muss mich auch durch alles durchwursteln. Und auch da ist die Gefahr, das ich etwas übersehe und einfach falsch interpretiere.
Nur eines: Es gibt hier auch widersprüchliche Aussagen. Von Computershare habe ich die Aussage erhalten (und das steht auch auf den Proxys) dass diese im Original zu den Fristen vorliegen müssen. Seitens Catalis habe ich die Aussage, dass dies auch im pdf per E-Mail ausreicht (betrifft beides scheinbar nur die regulären Proxys, nicht das Partial Offer da hier erhöhter Formalismus).
Hast du Dich mal mit den Voraussetzungen für das Partial Offers beschäftigt? Die Aktien müssen bis zum 1.10 an North Edge rechtswirksam übertragen worden sein und das pinke Proxy muss bei Computershare unterschrieben im Original vorliegen. Telefoniere mal mit deinem Broker und frage mal, wie das anzustellen ist. Die verblieben noch 3 Bankarbeitstage. Das wirst du nicht hinbekommen.
Auch habe ich von Catalis die Info erhalten, dass die Share Registration Nummer unbedingt anzugeben ist. Diese ist mir nicht bekannt und ist mir trotz Nachfrage seitens Catalis auch nicht mitgeteilt worden.
Da auch mein Broker nichts über den Vorgang weiß, kann ich nicht wirksam abstimmen und erst recht kein Partial Offer wählen.
Vor diesem Hintergrund habe ich mir auch die Frage gestellt, ob die ganze Aktion einer gerichtlichen Wirksamkeitsüberprüfung standhalten würde. Insbesondere, wenn man an das Partial Offer denkt. Meines Erachtens ist es dem Aktionär nicht möglich, dieses umzusetzen, da die pinken Proxys immer noch nicht im Original vorliegen. Ob es der Broker, Computershare oder Catalis verbockt hat, kann ich nicht beurteilen. Aber irgendwo liegt hier der Hund begraben.
Vielleicht ist wirklich alles der Broker schuld und Catalis hat hier alles richtig gemacht. Ich weiß es nicht.
Wer hier juristische Schritte einlegen möchte, sollte sich aber zunächst fragen, was er damit bezwecken möchte. Eine Verzögerung bzw. erneute Fristsetzung? Oder den ganzen Deal lahmlegen? Hierzu bedarf es wohl die Einschaltung eines Anwalts, der mit angloamerikanischem Recht vertraut ist (d.h. in UK bzw. int. Anwaltskanzlei). Oder vielleicht einfach mal den General Court informieren, wo Catalis am 30.09. mit dem Scheme of Arrangement vorsprechen muss......
des Geschäftserfolges einzukalkulieren ist, sehen wir unter
Berücksichtigung aller relevanter Faktoren (jüngste Entwicklung
beim Devisenkurs GBP/EUR, generelle Risiken einer Position in
unnotierten britischen Aktien, aktuelle Verfügbarkeit attraktiver
Alternativanlagen, etc.) für Kleinanleger die Annahme des reinen
Barangebots als die bessere Alternative an. Nach unseren
Recherchen müssen Anleger, die die reine Baralternative wählen,
nichts tun.
Als Catalis die Umstellung auf Namensaktien vorgenommen hat, ist diese Eintragung nicht automatisch erfolgt. Hiervon war ich bislang ausgegangen.
Wie gesagt. Morgen ist Abstimmung und mich würde der Affe beißen, wenn die Sache nicht durchgeht. Wann und wie wir die Kohle (95 Pfund) bekommen, wird dann hoffentlich seitens Catalis zeitnah kommuniziert.
Wie gesagt. Morgen ist Abstimmung und mich würde der Affe beißen, wenn die Sache nicht durchgeht. Wann und wie wir die Kohle (95 Pfund) bekommen, wird dann hoffentlich seitens Catalis zeitnah kommuniziert.
Hoffentlich wissen sie wenigstens wo sie die Kohlen hibschicken müssen ....
Hier hast du ein sehr interessante Thema angesprochen ! , das ich so noch gar nicht kannte.
Bei meiner "Wissenserweiterung" bin ich auf folgende Seite gestoßen,
http://www.optionen-insider.de/namensaktien-vs-inhaberaktien/
--) Jetzt schwirren in meinem Kopf folgende Gedanken :
Sind wir nicht „alle“ bei der Umstellung automatisch Namensaktionäre geworden !
Auch hätten die Depotbanken uns mehr darüber über informieren müssen…..
….mit der Eintragung in das Aktienregister , und mit der Weitergabe unsere Persönlichen Daten.
….von wem kamen die letzten Einladungen zu den HV`s. ? !
Zwischendurch waren es dann mal 4.000 Stück und jetzt sind in meinem Depot noch 400 Aktien.
Kann mir jemand sagen, der auch schon länger Aktien besitzt, ob das über die Jahre hinweg so bei mir passt ?
Danke für die Hilfe
ja passt. Herzlichen Glückwunsch zum Durchhalten :)
Meine ersten Catalis habe ich mal für 1 Euro gekauft ;) Nach den ganzen re-splits zeigte der Chart dann irgendwann 100 und noch mehr Euros für den Kaufzeitpunkt an.
Nach wie vor bleibt eine Frage offen:
Wer hätte uns informieren müssen ? ….. unsere Bank oder Catalis ?
m.E. doch die Banken! (siehe Catalis-HP vom 20.9.2019)
---) ““Über die Banken sollten wir jedoch eine Einladung erhalten haben““ !
„Das Projektdokument enthält …… wie (wir) abstimmen können.
Catalis-Aktionäre ….über eine Depotbank, ….haben möglicherweise keine Kopie des PrDoc erhalten,
sollten jedoch… erhalten haben, …….wie Sie Ihr Stimmrecht .… ausüben können“
…..am Montag 23.9.2019 sollte/war schon "deadline" (Uhrzeit ?) gewesen !
Erst im nachhinein hört man davon. Wollte Eintrittskarten am Montag ordern (telefonisch)
….wurde erstmal abgewimmelt….wollten sich melden ….und erst Mittwoch kam --) es geht net`mehr !
Consors Mo 23.9. um 20 Uhr !
Comdirect Mo 32.9. um 16 Uhr !
Meine Frage an das Forum: Welche Kenntnisse / Auskünfte / Erfahrungen hattet ihr?
An "alle im Forum" , mir geht es darum mal zu wissen, wie wir "ausgespielt" werden.
Heißt also, dass die Bescheid wussten.
Consors sagt aber, sie hätten vorher keine Infos von dort erhalten (was Aufgabe der Clearingstelle ist), und unsere Nachfragen kamen dann eben schon zu spät.
Wie gesagt. Meines Erachtens liegt die Problematik (jedenfalls in meinem Fall) an der nicht vorgenommenen Eintragung in das Aktienregister von Catalis.
Quelle: Wikipedia
In § 67 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) wird bestimmt, dass die Inhaber von Namensaktien zur Eintragung ins Aktienregister Namen, Geburtsdatum und Adresse sowie die Stückzahl oder die Aktiennummer (bei Nennbetragsaktien den Betrag) mitzuteilen haben. Die Eintragung ins Aktienregister ist für den konstitutiven Rechtserwerb der Aktionärsrechte jedoch nicht notwendig, sondern dient lediglich der Legitimation gegenüber der Gesellschaft.
Materiellrechtlich ist Aktionär, wer sich aufgrund einer lückenlosen Indossaments- oder Zessionskette ausweisen kann. Gleichwohl hat die Eintragung im Aktienregister Bedeutung für die Wahrnehmung der Rechte eines Aktionärs (§ 67 Abs. 2 AktG), sodass (im Verhältnis zur Gesellschaft) nicht als Aktionär gilt, wer nicht im Aktienregister als solcher vermerkt ist. Wer nicht im Aktienregister vermerkt ist, kann insbesondere nicht das Stimmrecht ausüben. Das gilt auch für die Übertragung von Namensaktien (§ 67 Abs. 3 AktG). Mitwirkende Kreditinstitute müssen als Verwahrer die erforderlichen Angaben den Aktiengesellschaften zur Verfügung stellen (§ 67 Abs. 4 AktG). (Anmerkung an dieser Stelle meinerseits: hierzu hätte man den Broker beauftragen müssen, kostenpflichtig. Das habe ich nicht getan)
Diese Regelungen sind auch auf Zwischenscheine anzuwenden (§ 67 Abs. 7 AktG). Die Wirkung der Eintragung im Aktienregister gemäß § 67 Abs. 2 AktG soll nach herrschender Meinung im Fall einer Unterschriftenfälschung bei Indossamenten oder Zessionen nicht eingreifen. Der im Aktienregister Eingetragene gilt im Verhältnis zur Gesellschaft unwiderlegbar als Aktionär mit allen Rechten. Die Eintragung ins Aktienregister ist eine formelle Teilnahmevoraussetzung für die Hauptversammlung.
Im Oktober wird es die Kohle geben und dann ist die Sache hier erledigt.
Herzlichen Glückwunsch o;)))
Results-of-Court-and-General-Meeting-01-10-19
https://www.catalisgroup.com/wp-content/uploads/...eting-01-10-19.pdf
Geld soll es bis zum 22.10. geben :
Settlement of the consideration to which any holder of Scheme Shares is entitled will be effected by not later than 22 October 2019.
Was ist das ? ==) bis 4.10.2019 um 17 Uhr (= Zeitdruck für einen Einspruch oder ?)
Okay, die anwesende/stimmberechtigen Aktionäre haben mit Mehrheit (über 50%) zugestimmt, aber knapp die erforderlichen 75% verfehlt.
Es sind laut der Prozent-Veröffentlichungen doch nur 74,47% !!! / 66,59% / 61,34%
==) Siehe Seite 16: "Scheme-Dokument" (vom 9.9.2019)).
"Die Durchführung der Regelung erfordert außerdem:
1 die Zustimmung der Catalis-Aktionäre, die mindestens 75 Prozent repräsentieren. der abgegebenen Stimmen zur Sonderentschließung; und ….."
Abtimmungs-Ergebnisse : ("Details of the votes cast were as follows")
1. "Scheme Shares present und voting 61,34% of all Scheme Shares in issue"
2. Special Resolution : 74,47 % !!! ( sind keine 75% ! )
(insgesamt gibt es 889.114 Catalis-Aktien / anwesend waren 662.160 stimmberechtigte Aktien)
3. Rollover and Sweet Equity Resolution : 66,59%