CDU-Gemeinderatsmitglied fesselt Flüchtling
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 05.06.16 23:03 | ||||
Eröffnet am: | 02.06.16 09:33 | von: Tim Buktu | Anzahl Beiträge: | 56 |
Neuester Beitrag: | 05.06.16 23:03 | von: ex nur ich | Leser gesamt: | 8.833 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 3 | |
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Egal, wieviel Stuss Gauland, Höcke und Co. so verzapfen. Hofreiter und Konsorten schaffen es immer, das noch zu toppen.
Danach Polizei rufen, damit diese die Personalien des Täters aufnimmt und diesen anschließend wieder laufen lassen kann, "keine Haftgründe", kennt man ja. Falls der Täter den Laden schon ungestört verlassen hat: Personenbeschreibung. Aber Vorsicht: Sowas wie "südländisches Aussehen" und ähnliches dabei vermeiden, könnte politisch unkorrekt sein.
Was hat es eigentlich mit Rassismus zu tun, einen Kriminellen festzuhalten?
LOL, der Staatsschutz also. Danke Herr Hofreiter, falls ich mal irgendwo sehe, wie ein Typ mit "nichtbiodeutschem" Aussehen irgendjemanden bedroht oder belästigt, werde ICH mich jedenfalls guten Gewissens tunlichst hüten, da einzugreifen. Hab ja keine Lust, anschließend den Staatsschutz am Hals zu haben. Zivilcourage in Deutschland: ade!
und zu den helden hier, die immer gaaaanz schlau sind: es kommt als straftat auch nicht nur diebstahl in betracht, sondern hausfriedensbruch ist durchaus auch möglich - oder auch nötigung der kassiererin etc...
...und mir ist folgendes aufgefallen:
1. Er hält die Flasche wie ein Keule und wedelt damit herum, das der eine Mitarbeiter immer wieder aus Vorsicht zurück wich und es augenscheinlich als bedrohlich empfand. (Hätte ich auch so empfunden)
2. Er kam der vielfachen Aufforderung der Frau und des Mannes die Flasche zurück zu geben nicht nach. (Daraus schließe ich das er diese nicht bezahlt hat, denn aus welchem Grund sollten die Mitarbeiter eine bezahlte Flasche zurück fordern?)
3. Die Angestellten forderten ihn mehrfach auf die Flasche hin zu stellen und zu gehen. Sie haben das Hausrecht und dürfen ihn des Ladenlokals verweisen, auch mit körperlichen Nachdruck!
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass das Hausrecht nach § 227 notwehrfähig ist.
Das Hausrecht ist notwehrfähig. Wer es durchsetzt, handelt nicht rechtswidrig. Wer sich gegen die Durchsetzung wehrt, handelt jedoch seinerseits rechtswidrig. Und wer sich dagegen wehrt, dass sich ein anderer wehrt, handelt weiterhin nicht rechtswidrig.
4. Die Männer, die dann reinkamen nahmen ihm die Flasche ab und man kann hören das sie sagten: Vorsicht, ruhig, und ab...alles klar. Also ging alles "gesittet" ohne Aggression von statten.
5. Der hinausbegleitete fing dann an der Tür an sich dem "Hinausbegleiten" körperlich zu widersetzen wodurch die Männer etwas "direkter" wurden.
6. Die Aussage einer offensichtlich unbeteiligten Kundin im Hintergrund "Ist schon schade das man eine Bürgerwehr braucht", hört sich für mich an als meinte sie dies als Oberbegriff für Selbstschutz und nicht das es eine Bürgerwehr war.
7. Für mich war das alles in Ordnung. Habe schon wesentlich schlimmere "Rauswürfe" erlebt.
Wenn es so wäre, dass dort wo der Migrantenanteil sonderlich hoch liegt, eine entsprechende Ablehnung gegen die Willkommenskultur bestünde, so wäre dies für mich auch nachvollziehbar. Doch es ist ja gerade anders herum, dort wo intensiver Kontakt stattfindet, ist die Ablehnung tendenziell eher gering, während dort wo es gar keine Muslime gibt, die Ablehnung am Größten ist.
Mit Realitätsnähe hat das jedenfalls nicht viel zu tun.
Null! Es geht hier um einen kriminellen Durchgeknallten. Völlig wurst, ob es sich dabei um einen Deutschen, Iraker oder Syrer handelt.
Woraus schließen du und Herr Hofreiter eigentlich, dass dieser Typ dort unsanft behandelt wurde, weil es sich um einen Flüchtling handelt? Woher hätten die Leute, die ihn festgehalten haben, das eigentlich wissen können? Sollten die sich erst seinen Pass zeigen lassen?
Wer hier krampfhaft Muslime und Migrantenanteile ins Spiel bringt, sollte sich mal fragen, ob er nicht selber der Rassist ist.
Dagegen würde ich gerne mal lesen, dass einer von denen mal so richtig von ihren Schützlingen.......
ihr wisst was ich meine.....
(die Ohren lang gezogen bekommt.....) .
Könnte nichts schaden, .....damit man mitreden kann.
Man lernt die notwendigen §. des deutschen Rechts und Pflichten im Dienst soweit OK.
Die Wirklichkeit sieht andes aus also § vergessen und ja niemanndem zu nah treten.
Die Anweisungen der einzelnen Dienstherren gleichen der selben Kuscheljustitz unserer
geliebten Mutti was nicht mit dem Rechtsystem zu tun hat.
Der Spagat zwichen Traum und Wirklichkeit erreicht täglich die Schmerzgrenze,und ist nichts
für nervenschwache Leute.
Da unsere willkommenskultur gebeutelten Neubürger wissen das der der Tiger koine Zähne hat
verkommt so etwas zur Lachnummer.
Eigentlich Schade oder????
Das Lieblingsbuch der Kanzlerin
http://www.welt.de/debatte/kolumnen/...Normalbuerger-abgeschafft.html