"Bringt mir den Kopf von Alfredo Spekulant!" neuer


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Neuester Beitrag: 04.02.04 23:06
Eröffnet am:04.02.04 17:50von: Happy Hunte.Anzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:04.02.04 23:06von: DarkKnight .Leser gesamt:1.410
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157 Postings, 7614 Tage Happy Hunter"Bringt mir den Kopf von Alfredo Spekulant!" neuer

 
  
    #1
1
04.02.04 17:50
Film der Hans-Eichel-Pictures
Das announcement ist vielleicht untergegangen. Ein dringlicher Tipp: Gut durchlesen!

Aus http://www.faz.net/s/...1490665CA16358F655~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Wertpapiergeschäfte - Schärfere Kontrolle der Spekulationsgewinne

16. Januar 2004 Für die Jagd nach Spekulationsgewinnen ist der Fiskus so gut gewappnet wie noch nie. Seit Jahresbeginn müssen die Banken alle privaten Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden sammeln und in einer Jahresbescheinigung zusammenfassen. Das Finanzamt kann künftig vom Anleger verlangen, diese Jahresbescheinigung mit der Einkommenssteuererklärung vorzulegen. Dies sieht das Steueränderungsgesetz 2003 vor. Damit erhalten die Finanzämter erstmals Informationen über Gewinne mit Wertpapiergeschäften, bei denen zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monaten verstrichen ist und die daher als - steuerpflichtiges - privates Veräußerungsgeschäft gelten.

Für die Jahresbescheinigung soll es ein amtliches Muster geben. Die Banken müssen darin nicht nur die Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden mit Wertpapieren, sondern auch deren gesamte Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden angeben. Finanzminister Hans Eichel gibt vor, dies diene der Steuervereinfachung, da künftig, grob gesagt, nicht mehr die Anleger, sondern die Banken die Anlagen KAP (Kapitalerträge) und SO (sonstige Erträge) ausfüllen müssen.

"Kontrollmitteilungen durch die Hintertür"

Fachleute bezweifeln indes, daß dies in den Banken einwandfrei funktionieren und sich der Verwaltungsaufwand für die Anleger tatsächlich reduzieren wird. Ohnehin stehe nicht die Steuervereinfachung für den Fiskus im Vordergrund, sondern die Überwachung, lautet vielerorts der Verdacht. Einige Fachleute erinnern daran, daß die Bundesregierung in ihrem berüchtigten Steuervergünstigungsabbaugesetz schon einmal die Ein-Jahres-Frist abschaffen und eine generelle Steuerpflicht auf Kursgewinne einführen wollte. Dies scheiterte damals nicht zuletzt an der fehlenden Dokumentation. "Das sind jetzt Kontrollmitteilungen durch die Hintertür", sagt Thomas Klipstas, Steuerexperte bei der SEB Bank.

Gewaltiger Aufwand für die Banken

Bislang liefern die Banken den Anlegern auf Wunsch in den ersten Wochen des neuen Jahres eine Jahreserträgnisaufstellung, in denen die zugeflossenen Zinsen und Dividenden des abgelaufenen Jahres aufgeführt sind. Dies hilft, die Anlagen KAP und SO auszufüllen und kann - muß aber bisher nicht - der Einkommensteuererklärung angefügt werden. Mit der Pflicht zur Erfassung der Veräußerungsgewinne kommt auf die Banken jetzt ein gewaltiger organisatorischer Aufwand zu. Schätzungsweise 400 Millionen Konten und Depots sind zu überwachen. Stichproben bei Kundenberatern in nordrhein-westfälischen Sparkassen zeigen, daß in den Banken die Vorbereitungen allenfalls angelaufen sind. "Ich habe noch keine Informationen, wie wir das machen werden", bekennt ein Kundenberater einer Sparkasse in Ostwestfalen.

Die Banken sind auch deshalb hilflos, weil viele Rechtsfragen zu privaten Veräußerungsgeschäften derzeit ungeklärt sind. So müssen Anleger, die sich gegen ihren Steuerbescheid wehren, im Moment überhaupt keine Spekulationssteuer zahlen, da vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Rechtmäßigkeit der Steuer eine Klage anhängig ist. Auch ist unklar, ob die Banken in der neuen Jahresbescheinigung lediglich die Geschäfte auflisten müssen oder sogar die entstandenen Gewinne oder Verluste ermitteln müssen.

Anleger könnten „Zwei-Banken-Strategie“ wählen

Die Bankenverbände haben zur Ermittlung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften bereits im Jahr 2000 eine Reihe von Fragen vorgelegt, auf die die Finanzverwaltung bislang noch keine Antwort gegeben hat. So ist nach Angaben von Klipstas unklar, wie zum Beispiel Aktiensplits oder Kapitalerhöhungen im Zuge der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind. Auch die Feststellung des Kaufpreises mit Hilfe der Durchschnittswertmethode, die bei mehrmaligen Käufen desselben Wertpapiers zu unterschiedlichen Preisen angewendet werden soll, führe zu nicht eindeutigen Ergebnissen. "Die Lösung dieser Probleme soll offenbar den Banken überlassen werden, wobei die Haftungsfragen noch gar nicht geklärt sind", beklagt Klipstas.

Steuerunehrliche Bürger werden wohl auch weiterhin Umgehungsmöglichkeiten finden. So besteht die Gefahr, daß diese Anleger die "Zwei-Banken-Strategie" wählen. Die Jahresbescheinigung wird nur von der ersten Bank beigefügt, wo der kleinere Teil der Wertpapiertransaktionen stattfindet und die dem Fiskus bekannt ist, weil hier der Freistellungsauftrag abgegeben wurde. Die Jahresbescheinigung der zweiten Bank, von der das Finanzamt nichts weiß, landet hingegen zunächst einmal im Papierkorb.

Text: ham., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.01.2004, Nr. 14 / Seite 21

HH  

27 Postings, 7598 Tage DarkKnight II_und dann auf einem Pfahl zu Schau stellen.

 
  
    #2
04.02.04 22:30
Mit einem Schlid: "Steuer-Hinterzieher" daran
Hat was für sich

DK
 

14308 Postings, 8058 Tage WALDYFind ich Super!

 
  
    #3
04.02.04 22:34
Ich bin doch der Depp, der Steuern zahlt!
Alle ( 90%) sagen:

" Toll waldy du bist echt schlau die SPD
 zu schmieren"


Na und?
Wozu sind gesetze denn da?


mfg
   waldy  

27 Postings, 7598 Tage DarkKnight II_Aber Waldy, der Eichel Hans mag Dich dann :))

 
  
    #4
04.02.04 23:06
Wenn ich aber so nachdenke .. jahrzehntelang meine Steuern brav und ohne Schmu gezahlt .. dann kam einmal eine Durststrecke .. da hat es das Finanzamt aber  nicht die Bohne interessiert ..

Als Mafioso mit guten Anwälten und Steuerberatern fährt man besser! Meine Hand darauf.

Aber wenn Du auf Eichel stehst: Mach weiter wie bisher


DK  

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