Bezugsrechte und Abgeltungssteuer


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Neuester Beitrag: 29.12.09 18:06
Eröffnet am:22.12.09 20:33von: marcelwesAnzahl Beiträge:6
Neuester Beitrag:29.12.09 18:06von: anjabLeser gesamt:2.606
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11 Postings, 5460 Tage marcelwesBezugsrechte und Abgeltungssteuer

 
  
    #1
4
22.12.09 20:33
Wie werden Bezugsrechte steuerlich behandelt, wenn ich sie kaufe und ausübe um junge Aktien zu erwerben?
D.h. ich habe keine Aktien sondern handel nur mit den Bezugsrechten um an den günstigeren Kurs der neuen Aktien zu kommen.

Wird der Kaufkurs der Bezugsrechte auf den EK der jungen Aktien addiert, wegen der Abgeltungssteuer?!  

27374 Postings, 6415 Tage zockerlillyinteressanter artikel dazu.

 
  
    #2
3
22.12.09 20:56

3243 Postings, 6237 Tage Mountainbikernicht abgeltungsseuerpflichtige Personen,

 
  
    #3
1
22.12.09 21:01
z.B. Kinder.....
muss meine Tochter keine Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne löhnen??

11 Postings, 5460 Tage marcelwesAlso...

 
  
    #4
22.12.09 21:04
... wenn ich die jungen aktien zum Bezugskurs + Einkaufskurs der Bezugsrechte kaufe... also keinen Gewinn erziele muss ich trozdem 25 Prozent Steuern auf die Differenz zw. Ausgabekurs der jungen Aktien und Kaufkurs der Bezugsrechte abführen?!?  

11 Postings, 5460 Tage marcelwesHier die Erklärung der Bank

 
  
    #5
1
29.12.09 17:10
Werden mit Bezugsrechten neue Aktien bezogen, gilt für die Bewertung dieser Stücke: fiktiver Veräußerungserlös der BZR (Kurs vom Tag der Weisung) zzgl. Barkomponente (Bezugspreis) zzgl. ggf. Transaktionskosten. Der Anschaffungstag der neuen Aktien ist gem. § 20 Abs. 4a S.6 EStG der Einbuchungstag (also stets Neubestand unabhängig von der Anschaffung der Ursprungsaktien).

D.h. der Wert der BZR werden zum Einbuchungspreis addiert, demnach fallen die Abgeltungssteuern für den Gewinn durch Verkauf an abzüglich dem Wert der BZR am Tage der Weisung.  

5422 Postings, 5924 Tage anjabis ja logisch

 
  
    #6
29.12.09 18:06

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