Besteuerung von Fondsgewinnen
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Eröffnet am: | 12.10.01 16:34 | von: hotmog | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 12.10.01 17:26 | von: hotmog | Leser gesamt: | 1.600 |
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Kennt sich jemand genau mit der Besteuerung von Fonds aus oder kennt dazu eine gute Quelle?
-Angenommen ich kaufe heute einen Fonds und verkaufe ihn in 30 Jahren. Laut Chart ist der Fonds bis dahin vielleicht 15mal soviel wert wie heute. Wird dann der Gesamtgewinn einmalig beim Verkauf versteuert oder regelmäßig jedes Jahr? Wird der Gewinn vielleicht gar nicht versteuert, weil ich den Fonds länger als ein Jahr gehalten habe? Zahlt der Fonds für seine Gewinne vielleicht immer gleich selbst die Steuern, so dass die steuerlichen Abzüge in der Performance des Fonds schon ausgewiesen sind? Falls nicht: Wenn ein reiner Aktienfonds auf Sicht von 30 Jahren eine durchschnittliche jährliche Performance von 15% aufweist, umwieviel vermehrt sich dann ungefähr unter Berücksichtigung der Steuer mein Vermögen pro Jahr?
-Auf der Internetseite von Focus las ich folgendes, von dem ich wissen möchte, ob es als Steuerhinterziehung oder sonst irgendwie als illegal angesehen wird:
"Wie in Luxemburg erhalten deutsche Anleger auch in den Niederlanden die Erträge festverzinslicher Wertpapiere und Ausschüttungen von Investmentfonds ohne Zinsabschlag ausgezahlt (offene Werbung dafür betreiben permanent alle niederländischen Banken in der grenznahen Regionalpresse)."
Gruß,
Hotmog
Deines Fonds nicht der Steuer. Die Ausschüttung des Fonds (Dividenenerträge
aus den im Fonds enthaltenen Aktien) unterliegt jedoch der Steuer (ist
jedoch steuerlich zu vernachlässigen -> geringe Beträge)
Die Ausschüttung wird jährlich automatisch über Deinen Freibetrag besteuert
(sofern Freibetrag ausgeschöpft).
2. Sämtliche Umschichtungen innerhalb des Fonds erfolgen steuerneutral und sind
weder auf Fondsebene noch auf Ebene des Anteilseigners steuerpflichtig
-> großer Vorteil von Fonds
3. Auschüttungen in NL und LUX unterliegen keiner Quellensteuer, werden somit
nicht besteuert. Als in D Steuerpflichtiger bist Du jedoch verpflichtet,
Deine ausländischen Einkünfte (also auch Ausschüttungen) in der
Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen Deiner Steuererklärung wird dann die
Steuerbelastung nachgeholt. Einziger regulärer Steuervorteil ist somit der
Steuerstundungseffekt (Versteuerung nicht bei Ausschüttung sondern erst nach
Abgabe der Steuererklärung)
4. Für Spekulationsgewinne bei Fonds (Haltedauer >=1 Jahr) gilt nicht das
Halbeinkünfteverfahren (Nachteil / ist Ausgleich zu 2.)
PS: Auf der Kö in D´dorf gibt´s einen guten unabhängigen Fondsberater.