Bei mir ändert sich nächstes Jahr ´ne Menge!


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Neuester Beitrag: 26.04.08 04:26
Eröffnet am:28.11.07 14:13von: minesfanAnzahl Beiträge:54
Neuester Beitrag:26.04.08 04:26von: gate4shareLeser gesamt:4.559
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14875 Postings, 6580 Tage minesfanSeit dem Gesetz von 1999

 
  
    #51
1
14.01.08 08:23
das Scheinselbständigkeitsgesetz ist jeder der sich selbständig macht sozialversicherungspflichtig vom Gesetz her. Es sei denn hat mind. zwei Kunden und das Verhältnis der Einnahmen beträgt mind. 80 zu 20.

Beispiel: Man hat einen Kunden wo man 100000€ im Jahr verdient und keinen zweiten oder einen zweiten bei dem man 500€ im Jahr verdient, dann ist man abgabepflichtig. Hat man zwei Kunden  und verdient bei dem einen 50000€ und beim anderen 30000€ ist man aus dem Schneider.

Bei mir liegt ersteres vor. Ich habe aber die Möglichkeit mich jetzt auf Antrag für 3 Jahre befreien zu lassen als neuanfänger und danach muß ich jemanden einstellen oder selber zahlen. Mache ich nichts und die kommen mir nach Jahren auf den Trichter können sie 5 Jahre Sozialleitungen zurückfordern mit einer Festsetzung von 450 € im Monat und man ist schnell um 27000€ ärmer. Ich werde mich befreien lassen zunächst!!

14875 Postings, 6580 Tage minesfanStrike, gestern bekam ich den Bescheid

 
  
    #52
1
26.04.08 01:18
daß ich nicht versicherungspflichtig bin, super Nachricht.

27374 Postings, 6440 Tage zockerlillyvier:))

 
  
    #53
26.04.08 01:41

10765 Postings, 6836 Tage gate4shareDie Versicherungspflicht umfasst

 
  
    #54
26.04.08 04:26
auch die Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung?

So grundsätzlich meine ich!

Und diese Pflicht hat dann automatisch der Selbstständige und nicht der Auftraggeber?

Dachte man wollte doch damals den Arbeitgebern, dass nicht so leicht machen, sich vor den Abgaben zu drücken, aber dann ist ja wohl eher das Gegenteil eingetreten.  

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