Bankbescheinigung über "Spekulationsgeschäfte"


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Neuester Beitrag: 27.01.04 11:36
Eröffnet am:26.01.04 16:35von: Rudi RettichAnzahl Beiträge:17
Neuester Beitrag:27.01.04 11:36von: geldschneide.Leser gesamt:4.384
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3 Postings, 8372 Tage Rudi RettichBankbescheinigung über "Spekulationsgeschäfte"

 
  
    #1
1
26.01.04 16:35
Im Steueränderungsgesetz 2003 werden Kreditinstitute zur Erteilung einer Jahresbescheinigung
über Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen verpflichtet. Diese Regelung gilt für Vorgänge,
die nach dem 31.12.2003 stattfinden. Über den Freistellungsauftrag weiß das Finanzamt
i.R. wer Aktien im Depot hat. Wer innerhalb der Spekulationsfrist (12 Monate) Gewinne
realisiert, sollte deshalb die Hälfte (oder je nach Steuersatz auch weniger) zur Seite
legen für den Fiskus. Herr Eichel läßt grüßen !  

50950 Postings, 7704 Tage SAKUMal ne saudoofe Frage:

 
  
    #2
26.01.04 16:42
Sind Spekulationsgewinne steuerfrei, wenn ich (inclusive) mit meinem Einkommen die Einkommensgrenze zum Eingangssteuersatz nicht überschreite?  

155 Postings, 7723 Tage mattb@Rudi

 
  
    #3
26.01.04 16:43
Was mach' ich denn als Student wenn ich mit meinen Spekulationserträgen über die Freigrenze komme. Keine sonstige Einkommen -> auch keine Steuererklärung. Von daher müsste ich wohl erst ab so ca.7 000 Euro Gewinn (da bleibe ich weit drunter) überhaupt Steuern zahlen. Muss ich das beim Finanzamt trotzdem melden? Irgendwer eine Ahnung?  

155 Postings, 7723 Tage mattbSaku

 
  
    #4
26.01.04 16:45
ja, genau darum geht's bei mir auch - hatte es noch nicht gesehen.  

50950 Postings, 7704 Tage SAKUSchei* Spekulationsstudenten *ggg* o. T.

 
  
    #5
26.01.04 16:46

8699 Postings, 8472 Tage all time highgilt aber nur in deutschland...

 
  
    #6
26.01.04 16:52

PS. jahrelang (seit 2000) hat man "kohler" verbrennt, vielleicht sogar eine völlig wertlose position verkauft(deshalb nichts zum gegenrechnen) u. kann heut für "mikrige" gewinne, obwohl man noch immer auf riesen verluste sitzt, sogar noch steuern zahlen...

mfg
ath  

2973 Postings, 7770 Tage Optimalsoviel ich weiß ist das so - du darfst bis 14.000

 
  
    #7
26.01.04 16:56
verdienen, da Aktiengewinne dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen - heißt durch 2 -> 7000 und erst was drüber geht wird mit deinem Steuersatz belegt ...

erfahre das aber auch erst genau dieses Jahr mit meiner Steuererklärung ... ist ja auch mein erstes Jahr

 

155 Postings, 7723 Tage mattbund 'ne Steuererklärung

 
  
    #8
26.01.04 16:59
hatte/brauchte ich bislang nicht. Auch nicht, wenn ich z.B. 2500 Euro Spekulationsgewinne habe und sowieso keine Steuern zahlen müsste? Oder könnte es dann trotzdem Probleme mit dem Finanzamt geben???  

6685 Postings, 7952 Tage geldschneiderHabt ihr keien Verluste zum gegenrechnen?

 
  
    #9
26.01.04 18:29
Aus den Vorjahren??  

923 Postings, 7738 Tage Ninound wie schaut es mit Retnern aus

 
  
    #10
26.01.04 18:31
wieviel dürfen die abdrücken bzw. welches Limit dürfen Sie nicht überschreiten.
Gibt es im Web genaue Informationen  

6685 Postings, 7952 Tage geldschneiderErkundigt Euch bei eurem Finanzamt,

 
  
    #11
26.01.04 18:44
da werden Sie geholfen.
ein Rentner, der seien Rente und sonst nichts hat, die also steuerfrei ist, hat noch einen Freibetrag zum Einkommen, den er haben darf,.

Er muß aber grundsätzlich seine Gewinne und Verluste beim Finanzamt angeben, wuch wenn er unter der Grenze ist, meine ich jedenfalls. Wäre auf jeden Fall besser weil falls Verluste gemacht werden diese mit Gewinnen verrechnet werden können.

Beispiel:
Jahr 2000  10000 Gewinn
Jahr 2001  30000 Verlust
Jahr 2002    500   Gew
Jahr 2003  50000 GE
Jahr 2004 100000 Ge

Es macht sich bezahlt, auch die Verlsute anzugeben, auch als Rentner!  

565 Postings, 9162 Tage HaiopeisAngeben müsst ihr es...

 
  
    #12
26.01.04 20:27
Die Spekulationsgewinne über dem Freibetrag müsst ihr beim Finanzamt angeben. Wenn dann das Einkommen unter 7000/14000€ liegt (die genauen Beträge kenne ich nicht), dann braucht ihr darauf auch keine Steuern zahlen.

Übrigens loht es sich laut meinem Steuerprogramm auch für Studenten, die noch kein Einkommen versteuern müssen, Sonderkosten für das Studium (Ausbildung) anzugeben. Die können dann in spätere Jahre weitergetragen werden und beim ersten Einkommen abgesetzt werden. Aber ich bin hier kein Experte, nur mal selber schlaumachen!

Haio  

7114 Postings, 8545 Tage KritikerJetzt merkt ihr, warum

 
  
    #13
26.01.04 20:53
Dld. eine Steuerreform braucht.
Wegen dem Neid müssen Aktiengewinne versteuert werden. Weil im Gehirn eines Sozialisten der Wurm nagt, daß nur "Großkopferte" - also Über-Reiche sich Aktien leisten können.
Deshalb muß auch eine selbst eingezahlte Rente versteuert werden, weil sich solches nur FDP-Wähler leisten können. Der ehrbar Arbeitende hat eben nur Sozialstütze. - klar??
Und..., was in der Steuer absolut richtig ist, weiß niemand, auch nicht die Finanzbeamten. Da gilt evtl, ausprobieren. Ich habe mich mein ganzes Leben lang mit "denen" 'rumgestritten, meist mit Erfolg. Mein Tip, nur angeben, was sein muß, sonst weckt ihr schlafende Hunde. Wenn das FA 1x gehört hat, daß ihr ein Aktiendepot habt, gehts an die Gurgel. - Nun schlaft schön - das FA auch - Kritiker.  

155 Postings, 7723 Tage mattbNoch nicht mal das Problem

 
  
    #14
26.01.04 21:01
Ich habe keine Probleme damit einen moderaten Steuersatz auf die Gewinne zahlen. Aber alleine der bürokratische Aufwand schreckt schon ab. Da wäre mir eine Quellensteuer tausendmal lieber als die ganze Arbeit - um dann doch keine Steuern zu zahlen (was in meinem Fall klar wäre).

Nun ja: Mein "Studentendepot" ist schon die ersten Tage des jahres sehr gut gelaufen - es "drohen" doch tatsächlich erstmals Gewinne über der Grenze. Muss ich dann doch mal mein Finanzamt kontaktieren.

Danke an alle, die sich hier eingebracht haben!  

6685 Postings, 7952 Tage geldschneider@Kriitiker

 
  
    #15
1
26.01.04 23:23
Das kommt immer darauf an!
Nicht angeben, kann sehr gefährlich werden!!

Die Steuerfahndung findet auch zu einem Rentner!

Meine Tante hat jahrelang ihre ERspranisse zur Bank gebracht und in Festverzinslichen Papieren angelegt.
Das war nicht besonders viel!! Die hatte die nie angegeben weil nicht besonders viel.

Als mein Onkel starb, verkaufte sie das Haus um leben zu können, da die Rente zu klein war, und lebte von den Zinsen, die sie ducrch den hausverkauf bekam. dAs war dann schon ein bißchen mehr!!

Da sie einer Aufforderung des Fianzamtes nicht nachkam, stand eines Tages die Steuerfahndung vor der Türe meiner betagten Tante!!

Ihr Sohn wurde als Lockvogel genommen, damit die Tante die Türe aufmachte, sonst hätten Sie die Türe aufsperren lassen und wären einfach eingedrungen!!

Was für ein Aufstand!!

Die Leute waren ein Leben lang selbständig. Deshalb kaum Rente, Das Haus war die Altersversorgung!!


Wir kriegen die Bürokratie nicht tot, und wir müssen noch im Rentenalter Buchführung machen, gerade wir Börsis!!

Und wenn wir es Krankheitshalber nicht schaffen, oder auch geldmäßig, weil wir keine Hilfe zahlen können, dann kommt die Steuerfahndung!!
Wer vom Sozialamt lebt, der hat das Problem nicht!!

Guute NachT!! DEUTSCHLAND!

Ich wäre dafür, daß man Rentner bis zu einem gewissen Einkommen von der Versteuerung der Aktiengewinne ausnimmt!!  

50950 Postings, 7704 Tage SAKUDanke an alle!

 
  
    #16
27.01.04 08:32
Wenn ich das also richtig verstanden habe, ist ALLES, was dazu beiträgt, mein Vermögen zu mehren bis zu einem Betrag von 7000-ungerade im Jahr steuerbefreit?!?  

6685 Postings, 7952 Tage geldschneider@rudi Rettich

 
  
    #17
27.01.04 11:36
Werden dann die Verluste auch angegeben, doch wohl klar!

Hast du vergessen!!

Die Bank muß auch die verluste unbd die Gewinne in der Steuererklärung angeben!!

Deshalb solltet ihr Eure Verluste vonden Vorjahren auch schön angeben!!

Und in diesem Zusmmanehang ist es wichtig, daß ihr bei erzeilten Gewinne auch evtl. Verluste im selben Jahr realisiert. Also verkauft! Insbes. die Zocker Papierchen, die Minus gemacht haben.

Zurückkaufen kann man sie immer noch wenn es denn überhaupt einen Sinn macht!!  

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