BEATE UHSE - The Real Hot Stock!!
Seite 216 von 262 Neuester Beitrag: 07.06.23 09:18 | ||||
Eröffnet am: | 26.04.12 13:50 | von: Happy End | Anzahl Beiträge: | 7.528 |
Neuester Beitrag: | 07.06.23 09:18 | von: factsolnie | Leser gesamt: | 1.329.351 |
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n.m.M.
Wenn dem so wäre, wären alle großen Aktionäre raus.
Spätestens dann sähe ich den Aktionärsschutz hinter dem Gläubigerschutz.
Nur meine Meinung.
"Der Anleger, der von dem Angebot auf Zeichnung der neuen Geschäftsanteile Gebrauch machen will, muss die folgenden Schritte in den Ziffern 1 – 4 ab dem 05.09.2018 bis spätestens zum 26.09.2018 vollständig umsetzen."
Quelle:
Beate Uhse Aktiengesellschaft Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen
Angebot an die Anleihegläubiger der Beate Uhse AG zur Zeichnung von Geschäftsanteilen der be you GmbH
05.09.2018
www.bundesanzeiger.de
Damit könnten dann die nächsten Schritte laut Planung folgen...
Wer dann (außer ROBUS) auch noch Anteile an der GmbH hält, erfährt man daraus allerdings nicht.
Zitat:
„Es empfiehlt sich ein gesetzgeberisches Nachsteuern der ESUG-Reformen im Sinne einer stärkeren Begrenzung des Zugangs zur Eigenverwaltung“, heißt es in dem Bericht. Bei „unklarer Sachlage“, also im „Graubereich“, sollte keine Eigenverwaltung angeordnet werden. Ausgeklammert werden sollten auch Fälle, in denen „erkennbare objektive Verletzung von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten“ oder auch Rückstände bei den Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuerzahlungen vorliegen.
Ohne diese zeitliche Zäsur in der Denkweise sehe ich kaum eine sinnvolle Weiterentwicklung in der europäischen "Insolvenzkultur".
Nur meine Meinung.
Damit wurde ein weiterer im Insolvenzplan der Beate Uhse AG vorgesehener Schritt vollzogen.
Ich denke, dass die im Insolvenzplan vorgesehene Änderung der Firma
von Beate Uhse Aktiengesellschaft in Erotik-Abwicklungsgesellschaft Aktiengesellschaft
nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen wird.
https://sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/...Uhse-Newsletter-16.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__39.html
Und da entscheiden im Insolvenzfall Gerichte, ob der Aktionärsschutz vor den Gläubigerschutz zu stellen ist oder nicht.
Insolvenzplan Seite 88
"Weiter ist auch nicht vorgesehen, dass für die Gesellschafter (Aktionäre) wegen ihrer Anteilsund
Mitgliedschaftsrechte eine eigene Gruppe gebildet wird. Ein Eingriff in die Rechte der Aktionäre
ist in diesem Insolvenzplan nicht vorgesehen, da auch die Anteilsrechte der Aktionäre
vollständig durch die Liquidation der Schuldnerin untergehen werden. Eine besondere Behandlung
der Aktionäre in diesem Insolvenzplan mit der Bildung einer eigenen Gruppe ist daher
nicht geboten. "
Quelle:
https://www.beate-uhse.ag/files/bilder/..._Insolvenzplan_04042018.pdf
Ich hoffe, dass alle den Insolvenzplan in der Zwischenzeit gelesen haben und die Fakten allen BEKANNT sind.
Meine Meinung.