BEATE UHSE - The Real Hot Stock!!
Seite 143 von 262 Neuester Beitrag: 07.06.23 09:18 | ||||
Eröffnet am: | 26.04.12 13:50 | von: Happy End | Anzahl Beiträge: | 7.528 |
Neuester Beitrag: | 07.06.23 09:18 | von: factsolnie | Leser gesamt: | 1.333.797 |
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alle Optionen offen, incl. der Fortführung der AG.
Eine sog. "positive Fortführungsprognose" ist ja Bedingung für die
Eigenverwaltung. Diese ist hier also gegeben.
Bis zum 4.4.2028 schafft uns Beate ein Zeit Horizont denke die Arbeiten an einer Sanierung und der Handel wird unter gleichen oder ähnlichen Investoren die mit ins Boot springen weiterlaufen.
Das schlimmste ist im Kurs schon eingeplant die zu 0,75 Cent zu großen Summen auf Xetra aufgesprungen sind wollen auch Gewinne sehen meinerseits ebenso grins.
Schönen Abend noch
Padawan
ICH kenne die noch zu erfolgenden Beschlüsse der EU-Kommission nicht. Vielleicht geht zukünftig weiterhin der Erlass der Sanierungsgewinne ? Vielleicht aber auch nicht...Brüssel entscheidet.
Wäre eine Steuerzahlung auf Sanierungsgewinne und eine evtl. Reduzierung des Verlustvortrages ein Problem für den Schuldner und/oder die Gläubiger ? Falls ja, sollte man den Asset-Deal wählen, denke ich mal.
Meine Meinung.
Nur meine Meinung.
M. E. lohnt es sich durchaus, den Beschluss des Amtsgerichts Flensburg 56 IN 230/17 in der offiziellen Quelle (insolvenzbekanntmachungen.de) zu lesen.
Ein Zitat gebe ich aus rechtlichen Gründen hier nicht wieder.
Festzuhalten sind m. E. mindestens folgende fünf Punkte
- Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- Genehmigung der Eigenverwaltung
- Die Anmeldefrist für Forderungen endet 20.3.18
- Die Gläubigerversammlung am 4.4. entscheidet, auch wenn sie formal beschlussunfähig ist
- Die Vorlage eines Insolvenzplans wird nicht verlangt, ein Termin für einen solchen nicht gesetzt.
Diese Entscheidung des Amtsgerichts ist m. E. ein großer persönlicher Erfolg für M. Specht (und seine Berater). Zwar hängt das Damoklesschwert des Verschleppungsvorwurfs immer noch über ihm, aber er hat sein Jahresgehalt so gut wie in der Tasche, was bei Dienstbeginn ja nun alles Andere als selbstverständlich war.
Im o. e. Amtsgerichtsbeschluss werden viele Themen genannt, über die die Gläubigerversammlung ggf. zu entscheiden hat.
Es kann sein, dass dann über einen oder mehrere Verkaufsverträge (asset deals) oder Kapitalmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Einstieg eines Investors zu entscheiden ist.
Es kann m.E. aber auch sein, dass nur darüber beraten wird, bestimmte Verhandlungen weiterzuführen oder abzubrechen. M. a. W., ich halte es nicht für eine ausgemachte Sache, dass es am Abend des 4.4. schon Klarheit über die Zukunft der Beate Uhse AG gibt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzschirmverfahren
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__270b.htm
Da nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung erfolgt ist, ist das Eröffnungsverfahren damit beendet. Nun steht der Berichtstermin am 4.4.2018 im Fokus, nicht mehr ein mögliches Schutzschirmverfahren.
Zahlungsunfähigkeit UND Überschuldung.... :-(
In meinen Augen stehen nun alle Zeichen auf Asset-Deal. Aber das muss jeder mit sich selsbt ausmachen ,wie er das sieht.
Alles nur meine Meinung.
Dies heißt zwar nicht, dass der Kurs zwangsläufig auf dem jetzigen Niveau von rund 0,1 € bleiben muss, es deutet aber m. E. Einiges darauf hin.
Für ein Orderbuch und seine zeitliche Entwicklung gibt es sicher keine alleinseligmachende Lesart, es scheint mir aber doch ein starkes Indiz dafür, dass der Verkäufer sehr geschickt und diszipliniert vorgeht. Wie die kleine Kursdelle vom letzten Freitag ausgebügelt wurde, fand ich schon beeindruckend, auch wenn das hier (im Vergleich zu den Summen, die sonst an der Börse bewegt werden) nur Fingerübungen im Sandkasten sind.