Aussichtsreicher Penny VERSANDHANDELABW.GES. AG
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:23 | ||||
Eröffnet am: | 27.12.10 09:39 | von: Roxy N. | Anzahl Beiträge: | 29 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:23 | von: Ankergkga | Leser gesamt: | 17.334 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 1 | |
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Minimal Spread Bid 0,06 Ask 0,061
War schonmal nach Insolvenz bis auf 5,00 Euro gezockt worden. (2003 oder 2004)
WL auf jedenfall
hat vor ein paar Jahren Zäh, Schickau, Oppermann, und ein paar andere Werte hochgezockt, meistens um mehrere 1000%.
Sobald sie hoch waren, gab es eine offizielle Mitteilung, dass etwas grosses geplant ist, dann wurde abgeladen.
Zäh wurden von 0,1 auf 5,00 hochgezockt, dann kam die Miteilung, dass ein VOIP Geschäft in Südafrika wegen der WM geplant war, dann abladen.
Beuttenmüller wurde wegen Anlagebetrug verurteilt, aber ich weiss nicht, ob wegen Zäh, Oppermann.
Zeitpunkt: 23.01.11 22:47
Aktion: Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Doppel-ID - v. Cohen
Börsenplatz: Hamburg
Marktsegment: Regulierter Markt
Datum d. Einführung: 25.02.2008
Stimmrechte lt. §21 WpHG ab 3% sind zu melden.
https://dejure.org/gesetze/WpHG/21.html
Forderungen in Höhe von immerhin rund 44,1 Millionen Euro.
http://177766.homepagemodules.de/...in-Neumuenster-AG-DE.html#msg2756
Die Geschäftsführung der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg hat die Zulassung der Aktien der Versandhandelabw.ges. AG WKN 686 470 ISIN DE0006864705 zum Börsenhandel gem. § 39 Absatz 1 Börsengesetz von Amts wegen widerrufen.
Der Widerruf wird mit Ablauf des 30.10.2017 wirksam.
Die Notierung der Aktien der Versandhandelabw.ges. AG WKN 686 470 ISIN DE0006864705
wird mit Ablauf des 30.10.2017 im Regulierten Markt eingestellt.
Skontroführer: MWB (KV 3808)
Hamburg, den 17. Oktober 2017
Geschäftsführung der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg
Quelle: Kursblatt der Börse Hamburg. http://www.boersenag.de/Kursblatt
1) Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt.
https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html
Wurde hier vlt. zu viel gezockt ?