Aurelius
aa) Erwerb der Aktien über die Börse
Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis
je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten
Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem)
nicht um mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.
Xetra-Handel steht explizit drin. Der ist gefordert. Ein Nachfolgesystem gibt es nicht, da Xetra weiterhin im Einsatz ist. Hamburg oder München sind keine Nachfolgesysteme, sondern andere Handelsplätze.
Siehe ebenfalls Bekanntmachung des ARP:
"Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juni 2022 darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel nicht um mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten."
Auch hier wird explizit der Xetra-Handel aufgeführt.
aa) Die persönlich haftende Gesellschafterin wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen von Öffentlichen Erwerbsangeboten gemäß
lit. bb) ff. dieses Tagesordnungspunktes oder im Rahmen des Erwerbs über die Börse gemäß
lit. ff) f. dieses Tagesordnungspunktes Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von insgesamt
bis zu Stück 6.600.000 zum Zwecke der Einziehung nach Maßgabe des Einziehungsbeschlusses
zu lit. a) dieses Tagesordnungspunktes durch Kauf zu erwerben.
Einmal zum Vergleich der aktuelle Beschluss, hier steht allgemein "über die Börse", es ist kein Handelssystem mehr explizit aufgeführt. Hier ist man nun frei.
Glaube es oder glaube es nicht, ist aber so.
Zu Not, was ist mit diesem Passus?
a) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juni 2022 erteilte
und bis zum 20. Juni 2027 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der neuen unter nachstehenden lit. b) bis einschließlich lit. f) dieses
Tagesordnungspunkts 9 vorgeschlagenen Ermächtigung aufgehoben.
Und mit Beschluss des neuen ARP ist das alte auch offiziell beendet.
Wir haben also als Argumente für eine Beendigung des ARP:
1. Beschluss auf der HV mit 86,65% der Stimmen, dass das ARP aufgehoben wird.
2. Nachrechenbar keine weitere Aktie nach dem 30.06.2023 gekauft
3. Einschränkung auf Xetra-Handel oder Nachfolgesystem, dass in der Überschrift allgemein "Börse" steht ist dabei unerheblich, es wird im weiteren eingegrenzt. Es handelt sich bei der Überschrift nur um eine allgemeingültige Formulierung, die durchgängig von Unternehmen genutzt wird.
Was haben wir als Argument dafür, das es weiterläuft?
1. Aurelius muss nicht mehr veröffentlichen
Für mich eine doch sehr dünne Argumentation, an die ich mich mit Blick auf die Argumente für eine Beendigung des ARP nicht stützen würde.
Moderation
Zeitpunkt: 07.11.23 13:41
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 07.11.23 13:41
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Auf Monatssicht befinden wir uns 10% im plus, seit gut 3 Wochen befinden wir uns in einer Seitwärtsbewegung, ohne wesentlichen Ausschläge. Vor 3 Monaten befanden wir uns auch schon auf dem heutigen Niveau, wir sind Anfang Juli deutlich gefallen, seitdem sehe ich nichts, was ein "immer weiter" irgendwie rechtfertigen würde.
AEO wird auf der Seite von der Aurelius Group nicht explizit als Käufer genannt. Auf der Seite des Fonds steht aber auch nichts darüber. Weiß jemand, ob AEO hier tatsächlich beteiligt ist?
Nachdem die Übernahme einzig und alleine auf der AEO Seite kommuniziert wird, scheint AEO der neue alleinige Eigentümer zu sein. Der Kaufpreis soll bei rund 207 GBP liegen und einer möglichen Gewinnbeteiligung von 90 Mio. GBP, wo ich eher dachte, dass das ein Fall für den Fond wäre. Dort steht allerdings nichts darüber.
Die Börsenberichterstattung jedenfalls scheint nicht in der Lage die börsennotierte Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA vom Fondsvehikel Aurelius European Opportunities IV zu trennen.
Im Gegensatz zu meinem Vorredner stelle ich fest, dass die Übernahme einzig und allein auf der Website des Aurelius European Opportunities IV Funds publiziert wurde, wo sie der Größenordnung von 207 Mio GBP halber auch hingehört.
https://aurelius-group.com/...eauty-brand-and-retailer-the-body-shop/
Die Verwechselbarkeit der Kurzform AEO ist von Aurelius explizit gewollt!
Analysten, Börsenkommentatoren und Journalisten scheinen seit vielen Jahren vollkommen unfähig, gezielt intransparent gestaltete Finanzkonglomerate wie die Aurelius Gruppe in der Tiefe zu durchleuchten, bzw. wenigstens zutreffende Angaben zu den Beteiligten einer M&A-Transaktion zu tätigen. Aurelius und andere zwielichtige börsennotierte Unternehmen nutzen die Qualitätsdefizite des deutschen Wirtschaftsjournalismus seit Jahren gnadenlos für Zwecke der Marktmanipulation.
Wenn man auf Marketscreener die Übernahme ausdrücklich Aurelius Equity Opportunities zuschreibt, gleichzeitig aber u.a. auf eine vom Fonds getätigte Übernahme der LSG Sky Chefs verweist und zudem einen Tristan Nagler (Partner bei Aurelius) zitiert, der mit der börsennotierten AEO offensichtlich rein gar nichts zu tun hat, kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Wie die Kommentare meines Vorredners zeigen, funktioniert die Verwirrungstaktik offenbar ganz hervorragend.
Es ist eine Farce...
Für mich bedeutet dies alles: dabeibleiben.
Weiß jetzt spontan nicht, welcher Zweig Weck nun übernimmt, zu spät, zum schauen. Zufällig noch in den Nachrichten gelesen