Aufpassen bei 00800-Service-Rufnummern!


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 11.10.01 09:19
Eröffnet am:04.10.01 13:13von: everhopeAnzahl Beiträge:24
Neuester Beitrag:11.10.01 09:19von: mosiLeser gesamt:2.154
Forum:Börse Leser heute:1
Bewertet mit:
1


 

821 Postings, 8908 Tage everhopeAufpassen bei 00800-Service-Rufnummern!

 
  
    #1
1
04.10.01 13:13
Habe letzte Woche bei LIDL ein Telefon gekauft. Das Telefon hatte zwar Freispreichen, aber der Gesprächspartner hat mich dann fast nicht verstanden. Und wenn ich laut geredet habe, gab es Resonanzen in der Hörkapsel. Habe die Unterlagen gelesen und gedacht super, endlich keine 0190-Service-Nr., sondern gebührenfrei 0800.

Pfeifendeckel!!!

Es war eine 00800-Ruf-Nr. und das ist die Vorwahl von Taiwan. Also eine Hotline direkt zum Hersteller. Habe das Telefon gleich wieder in den Laden zurückgebracht, obwohl 1 Woche schon rum war. Telefon wurde bei Lidl allerdings zurückgenommen.

Wie lange habe ich eigentlich ein Recht auf Rückgabe beim Händler, wenn das Gerät defekt ist?  

1043 Postings, 8551 Tage tellyZwei Wochen mit verpackung und am Gerät sollten

 
  
    #2
04.10.01 13:24
keine gebrauchsspuren sein.  

821 Postings, 8908 Tage everhopeDanke telly für die prompte Antwort! o.T.

 
  
    #3
04.10.01 13:25

5241 Postings, 8761 Tage Nobody II6 Monate laut BGB !

 
  
    #4
04.10.01 13:28
Bei einseitigem Handelskauf ! d.h. eine Seite ist Kaufmann der andere ist keiner - also du !

Innerhalb dieser 6 Monate hast du Anspruch auf Wandelung, Minderung, Umtausch (Gattungwaren) und eventuell Schadensersatz als Grundrechte.



Gruß
Nobody II  

821 Postings, 8908 Tage everhopeNobody auch beim Händler oder nur direkt beim

 
  
    #5
04.10.01 13:30
Hersteller?

Und wie sieht es aus, wenn das Gerät nicht defekt ist, nur nicht gefällt?  

Clubmitglied, 6595 Postings, 9136 Tage Peet@ever

 
  
    #6
04.10.01 13:55
bei nichtgefallen hast du keine chance, ausser auf kulanz zu hoffen  

Clubmitglied, 50520 Postings, 8820 Tage vega2000Telefon bei LIDL &

 
  
    #7
04.10.01 13:57
Currywurst bei der Telekom !
Hauptsache billig, -das das nichts taugt wundert mich nicht, -obwohl,  der Service bei tkom ist bestimmt auch nicht besser als in Taiwan !!!  

1043 Postings, 8551 Tage tellyAuch bei nicht gefallen hast Du ein rückgaberecht

 
  
    #8
04.10.01 14:07
von zwei Wochen,natürlich streiten Verkäufer das ab aber wenn keine gebrauchsspuren am Gerät sind und die verpackung nicht gerade zerfetzt ist ,
betseht das rückgaberecht zwei Wochen.
 

1043 Postings, 8551 Tage tellyHabe noch was vergessen ,

 
  
    #9
04.10.01 14:10
natürlich keine Lebensmittel oder Bekleidung.  

821 Postings, 8908 Tage everhopeDanke @All o.T.

 
  
    #10
04.10.01 14:37

Clubmitglied, 6595 Postings, 9136 Tage Peet@telly

 
  
    #11
04.10.01 14:45
kannst du mir sagen wo du das her hast, mit den zwei wochen ??  

821 Postings, 8908 Tage everhopeMeines Wissens gibt es bei Nichtgefallen kein

 
  
    #12
04.10.01 14:52
Rückgaberecht, das geht nur über freiwillige Kulanz des Händlers(1 Woche?).  

Clubmitglied, 6595 Postings, 9136 Tage Peetso kenne ich das auch, everhope o.T.

 
  
    #13
04.10.01 15:32

2184 Postings, 8545 Tage boomerRückgabe ohne Mangel =

 
  
    #14
1
04.10.01 16:50
Motivirrtum

a) Definition: Irrtum über die Beweggründe eines Geschäfts. Ein Motivirrtum ist i. a. unbeachtlich.

Aktienkauf: Jemand kauft Aktien in der Erwartung, daß die Kurse steigen und er die Aktien bald mit Gewinn wieder verkaufen kann.
 
b) Ausnahmen: § 2078 Abs. 2 BGB (Testament); § 1949 BGB (Annahme einer Erbschaft); §§ 2281 Abs. 1, 2079, 2303 Abs. 2 BGB (Erbvertrag, Ehegatten)

Fernabsatzgesetz (online-Handel u. Versandhandel): Der Kunde kann die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt - ohne Angaben von Gründen - zurückschicken.


 

5241 Postings, 8761 Tage Nobody IIMußte noch arbeiten !

 
  
    #15
04.10.01 17:06
Also Nichtgefallen da kann man nur auf Kulanz hoffen.

Ansonsten gelten die Fristen über Garantie mit dem Vertragspartner, also im obigen Falle Lidl.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass die Garantieansprüche an den Hersteller abgetreten werden, allerdings muß das beim Vertragsschluß nach den Regeln der AGB ersichtlich werden.

Aber man hat diesen Anspruch 6 Monate als Nichtkaufmann und 30 Jahre bei Täuschung und ä.


Gruß
Nobody II  

2184 Postings, 8545 Tage boomerDer Blick ins Gesetzbuch dient der

 
  
    #16
04.10.01 17:20
Wahrheitsfindung!
.. auch online:
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html  

2184 Postings, 8545 Tage boomerGewährleistungsfrist:

 
  
    #17
04.10.01 17:23

2184 Postings, 8545 Tage boomerFernabsatzgesetz

 
  
    #18
04.10.01 17:24

136 Postings, 8526 Tage NickLeeson00800 ist nicht die Vorwahl von Taiwan..

 
  
    #19
04.10.01 17:48
..sondern eine internationale Freecall-Nummer. Diese
kann jedoch nach Taiwan, Deutschland oder irgendwo
anders hin geschaltet sein. Lt. einem Gerichtsbeschluss
dürfen dafür keine Gebühren abgerechnet werden. Inlands-
telefonate sind auf jeden Fall kostenlos, für int. 00800-
Nummern würde ich dafür meine Hand nicht ins Feuer legen.
Aber normalerweise sollten diese auch kostenlos sein...

Ist es wenigstens ein DECT-Telefon oder noch ein CT1+/2-
Uraltphone? (die kann man übrigens mit jedem Billigscanner
abhören)...?

Grüsse,

nl  

821 Postings, 8908 Tage everhopeNick: es war ein Festnetztelefon, nicht schnurlos o.T.

 
  
    #20
11.10.01 08:16

136 Postings, 8526 Tage NickLeesonA ja, hoffe Du konntest es umtauschen !? ;-) o.T.

 
  
    #21
11.10.01 08:47

821 Postings, 8908 Tage everhopeTelefon wurde bei LIDL ohne Probleme

 
  
    #22
11.10.01 08:56
zurückgenommen.

Ist schon interessant: internationale 0800-Nummern

Aber was kosten die?  

136 Postings, 8526 Tage NickLeeson00800 numbers

 
  
    #23
1
11.10.01 09:07
aus:

www.tk-anbieter.de/faq/service+tarife.txt

0800 (Freecall) und 00800 (International Freecall):
Kostenlos für den Anrufer, eine Berechnung darf lt.
Gerichtsbeschluß *nicht* erfolgen!

weiterer Link:

www.t-d1.de/handys-tarife-leistungen/tarife/1,2003,3298-1_,00.html

Grüsse,

nl  

68 Postings, 9082 Tage mosiVerjährung-frohe Botschaft

 
  
    #24
11.10.01 09:19
Ab 1.01.02 wird aufgrund der Umsetzung einer EG-Verbraucherrichtlinie die Verjährung höchstwahrscheinlich auf 2 Jahre verlängert.
Die ersten 6 Monate davon wird bei einer Funktionsstörung vermutet das das Gerät mangelhaft war, soll heißen es muss dazu kein Beweis geführt werden. nach diesen 6 Monaten muss allerding vorgetragen werden das der Mangel vorhanden war und das "Gerät" deshalb nicht mehr funktioniert.
Im übrigen wir ab diesem Zeitpunkt auch das in der Werbung oder durch einen Gehilfendes Anpreisende verbindlicher Vertragsinhalt soweit der Verbraucher dies Eigenschaft dann auch erwarten durfte. Tollnee!  

   Antwort einfügen - nach oben