Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 164 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 478.806 |
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Manohman?!Wohin führt dieses Theater noch.........
Der Glücksspielsperrvertrag - Eine zeitgemäße Regulierung zur Schädigung und Vernichtung der Privatvermittler
Hierzu der passende Artikel:
Der Glücksspielstaatsvertrag - Eine zeitgemäße Regulierung?
Am 1. Januar 2008 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Damit sind nicht nur Sportwetten neu geregelt. Auch Lotterien und Spielbanken werden erfasst. Zahlreiche Urteile sind bereits ergangen und es wird ein regelrechter Prozess-Tsunami erwartet. Welche Auswirkungen hat der neue Glücksspielstaatsvertrag? Ist das Internetverbot praktisch überhaupt durchsetzbar? Verstößt er gegen europäisches Recht? Die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Die juristischen Problemstellungen, aber auch die praktischen Auswirkung des Glücksspielstaatsvertrages auf private und öffentliche Wettanbieter werden kontrovers diskutiert auf der 3. Jahresfachtagung Sportwetten und Glücksspiel 2008 am 6. Juni 2008 in Frankfurt/M. Leiter der Fachtagung ist in guter Tradition Dr. Manfred Hecker, der das Programm mit einer Übersicht über die aktuellste Rechtsprechung eröffnet. Zu den namenhaften Referenten aus Wissenschaft, Unternehmen und Anwaltschaft zählen u.a. Prof. Dr. Johannes Dietlein, Jens Schumann, Prof. Dr. Gerald Spindler, Jörg Wacker, Prof. Dr. Torsten Stein und Dr. Winfried Wortmann. Dr. Jens Kalke vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung in Hamburg erläutert dem Publikum wie sich vor und nach dem Staatsvertrag die Konzepte aktiver Spielsuchtprävention im Lotto- und Casinobereich darstellen.
Die Teilnehmer haben die Gelegenheit, ihre individuellen Fragen in den Diskussionsrunden vorzubringen und Argumente für die widerstreitenden Interessen aus verschiedenen Blickwinkeln kennen zu lernen. Hier treffen sich die Entscheider der Wett- und Glücksspielbranche zum Erfahrungsaustausch.
Das Veranstaltungsprospekt zum Download finden Sie unter : www.forum-institut.de/pdf/0806748.pdf
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Tel.: 06221/500-500
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Sabine Meyer-Mörsdorf
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Die FORUM Institut für Management GmbH steht seit über 25 Jahren für praxisorientierte und fundierte Wissensvermittlung in Unternehmensfragen auf höchstem Niveau. FORUM ist 100% Tochter von Springer Science + Business Media, einem der weltweit führenden Anbieter für Wissenschafts- und Fachliteratur. Das breit gefächerte Angebot umfasst Konferenzen und Tagungen zu aktuellen Entwicklungen, aber auch Seminare und mehrtägige Lehrgänge. Im Jahre 2007 nahmen mehr als 30.000 Führungskräfte aus nahezu allen Ländern Europas und aus den Vereinigten Staaten an über 1.400 Veranstaltungen der FORUM-Institute teil.
http://www.isa-guide.de/articles/...ine_zeitgemaesse_regulierung.html
Es gibt schon mal eine Vorahnung wie die obersten Gerichte entscheiden werden. Hier ein Auszug, den ganzen Artikel findet Ihr unter den unten stehenden Link.
Diese Klage hatte zur Folge, dass sich das Gericht intensiv mit dem österreichischen Monopol beschäftigt hatte. Und es kam zum Schluss, dass es nicht mit den Gesetzen des EuGH konform geht. Daher hat sich das Gericht auf geltendes EU-Recht berufen.
Fakt ist, dass es einem privaten Anbieter nicht möglich ist eine Online-Glücksspiel-Konzession in Österreich zu erwerben, egal welche Standards er erfüllt. Das ist für das Oberlandesgericht Wien bedenklich und nicht zulässig. Diese Monopolbeschränkung steht in keiner Relation und das Oberlandesgericht beruft sich hierbei auf den Banken- und Finanzdienstleistungsbereich.
Auch die Rechtfertigung über den Spielerschutz lässt das Gericht nicht gelten, da es zu viele Möglichkeiten für Spielsüchtige gibt, ihrer Sucht nachkommen zu können – ob nun Spielautomaten oder Lotto.
„Ein Verbot von privaten, in der EU zugelassenen und kontrollierten Anbietern ist unter diesen Umständen zum Schutz von Verbrauchern weder geeignet noch verhältnismäßig." – so die endgültige Begründung des Oberlandesgerichtshofs laut Pressemeldung.
http://www.pokerspieleonline.de:80/neuigkeiten/...lage-abgewiesen.htm
Der Glücksspielsperrvertrag - Eine zeitgemäße Regulierung zur Schädigung und Vernichtung der Privatvermittler
moin moin...
mal eine kurze anmerkung:
vielleicht mache ich einen denkfehler - aber wenn man auf alexa die zugriffszahlen von bwin.com und mybet.com vergleicht, fällt auf, dass mybet in letzter zeit kräftigst aufgeholt hat. derzeit sogar deutlich stärker als bwin performt.
ich weiß, dass alexa-daten nur relativ sind und man sie immer mit einer spur vorsicht genießen muss. ABER: ein indikator, dass es bei mybet rockt.
bwin ist mit über 700 mio an der börse bewertet - fluxx mit 40 mio...
ich bin wirklich auf die nächsten zahlen gespannt ...
Gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf haben der DLTB und die betroffenen Lottogesellschaften Rechtsbeschwerde und das Bundeskartellamt Anschlussrechtsbeschwerde eingelegt. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs wird hierüber am 29. April 2008 verhandeln. Er wird sich dabei gegebenenfalls auch mit dem neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen zu befassen haben, der zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist (vgl. etwa LT NRW, Drucks. 14/4849). Dieser sieht in § 4 Abs. 4 ein Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet vor. Von einem Land erteilte Genehmigungen für die Veranstaltung oder Vermittlung von Glücksspielen gelten weiterhin nur für dessen Gebiet (§ 9 Abs. 4 Satz 1).
http://wettrecht.blogspot.com/2008/04/...sgerichtshof-verhandelt.html
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Die Lottogesellschaften waren in dem Streit mit dem Bundeskartellamt - das eine Lockerung des starren Regionalitätsprinzips verlangt - vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gescheitert. Allerdings hatten sie dann im Eilverfahren vor dem BGH weitgehend Erfolg. Am Dienstag hatte der Kartellsenat des BGH in letzter Instanz über die Rechtsbeschwerde der Lottogesellschaften im Hauptsacheverfahren verhandelt (KVR 54/07).
Das Bundeskartellamt hatte den Lottogesellschaften im August 2006 untersagt, ihren Internetvertrieb auf Spielteilnehmer aus ihrem jeweiligen Bundesland zu beschränken. Dem Deutschen Lotto- und Totoblock wurde zudem ein bestimmter Aufruf an die Lottogesellschaften untersagt. Darin ging es darum, Spielumsätze nicht anzunehmen, die durch «terrestrische» Vermittlung gewerblicher Spielvermittler erzielt wurden. Denn diese waren dazu übergangen, Einsätze über Annahmestellen in Filialen von Supermärkten und Tankstellen entgegenzunehmen - also außerhalb der üblichen 25 000 Annahmestellen.
Aus Sicht des Kartellamts verstoßen die Lottogesellschaften mit den beanstandeten Verhaltensweisen gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Es handele sich um eine unzulässige Gebietsaufteilung, die nicht mit der Bekämpfung der Spielsucht gerechtfertigt werden könne. In seinem Eilbeschluss hatte der BGH die Anordnung des Bundeskartellamts vorläufig außer Kraft gesetzt.
Der Glücksspielsperrvertrag - Eine zeitgemäße Regulierung zur Schädigung und Vernichtung der Privatvermittler
Darauf folgt dann eine Reaktion des EuGH.
Ich gehe davon aus, dass es Ende Mai, Anfang Juni noch mal interessant wird und sowohl Länder/Bundesregierung als auch EuGH ihre Sichtweisen darlegen können.
Dann hat der BGH auch mehr Futter für die richtige Entscheidung.
Dänemark steht kurz vor der Aufhebung seines Online-Glücksspiel-Monopols
Lisa Horn
Unter dem Druck der Europäischen Union beginnt das dänische Online-Glücksspiel-Monopol zu bröckeln. Nach jüngsten Medienberichten, scheint es fast so, als ob Dänemark seine Haltung gegenüber Internet-Gambling ändern würde.
Der dänische Minister für Steuern, Kristian Jensen, hat bei einem Radiosender verlautbart, dass die Regierung eine Reformierung des Online-Glücksspiels plane. Diese gesetzliche Neugestaltung würde es nicht-staatlichen Unternehmen gestatten, über Lizensierungen ihre Online-Gambling-Dienste in Dänemark legal anbieten zu können. Wie diese Lizensierungsbestimmungen im Detail aussehen, das stünde noch nicht fest – so Jensen und meint weiter: "Ich möchte keine Wild-West Situation in Dänemark, aber wenn ausländische Anbieter sich an strikte Regelungen halten, dann sehe ich keinen Grund warum wir ihr Angebot nicht zulassen sollten."
Dieses Einlenken könnte durchaus seitens der EU ausgelöst worden sein, denn auch Dänemark hat bereits strenge Mahnschreiben, wie auch Deutschland, Griechenland oder die Niederlande, hinnehmen müssen. D.h., dass auch Dänemark aufgefordert ist sein Glücksspielmonopol vor dem EuGH zu rechtfertigen. Derzeit laufen bereits acht Verfahren gegen EU-Staaten im Bezug auf ihre Glücksspiel-Monopole. Es scheint so, als ob sich Dänemark, durch den Schritt der Liberalisierung, zumindest im Online-Markt etwas Luft verschaffen möchte.
Wann die Aufhebung des Online-Glücksspielmonopols tatsächlich stattfinde, das steht noch nicht fest. Das Glücksspielmonopol für reale Spielbanken und Casinos soll aber vorerst weiter bestehen bleiben.
Quelle: http://www.pokerspieleonline.de
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[Druckbare Version] eingestellt am: 01.05.2008 06:09
Der Glücksspielsperrvertrag - Eine zeitgemäße Regulierung zur Schädigung und Vernichtung der Privatvermittler
Der BGH ist leider oft für seine konservativen Entscheidungen bekannt. Da wäre es für die BGH-Richter in der Tat sinnvoll, die entscheidende Stellungnahme der EU-Kommission abzuwarten. Wenn also die EU-Kommission ihre Drohung endlich wahrmacht, dann dürfte es den BGH-Richtern sehr schwer fallen, den bestehenden GlStV als EU-rechtsmäßig abzustempeln.
Zu bedenken ist aber auch, dass bei der BGH-Entscheidung der GlStV nur am Rande behandelt wird. Schließlich geht es im Moment nur um die BKarA-Entscheidung vom August 2006, als der GlStV noch gar nicht existierte.
1. Regionalitätsprinzip der Landeslotterien (BGH hatte letztes Jahr in einem Eilverfahren dieses Prinzip im Bereich Internet-Lotto zunächst verschont)
2. Boykott gewerblicher Spielevermittler (bzw. Annahme der Speilscheine) durch die Landeslotterien
3. Ist der Aufruf des Boykotts kartellrechtswidrig?
4. Sind die o.g. 3 Punkte auch nach den neuen Regularien rechtswidirg, oder waren sie nur nach den alten Regularien rechtswidrig? (das ist wohl das wichtigste, das den GlStV direkt betrifft.)
Siehe hierzu die Glückspielmonopole in:
- (Prodi)-Italien
- Niederlande
- Österreich
- Dänemarkt
- Frankreich
außerdem: fluxx ist wenn man die cashposition aus der mk mal herausrechnet gerade noch mit 30 mio bewertet... das angesichts eines zu erwartenden jahresumsatzes von 70-100 mio und einem ebita von deutlich über 6 mio doch ein historischer tiefststand - insbesondere im vergleich zur peer - group.
derhexer
Der Glücksspielsperrvertrag - Eine zeitgemäße Regulierung zur Schädigung und Vernichtung der Privatvermittler
in der meldung vom 27.03 wurde von fluxx herausgestellt:
"Die Sportwetten-Tochter QED (myBet.com) hat
bereits in den ersten zwei Monaten des laufenden Geschäftsjahres die
Gewinnzone mit knapp einer halben Million Euro erreicht und soll nun mit
dem Rückenwind einer kontinuierlich steigenden Ertragskraft neue Märkte in
Süd- und Osteuropa bedienen."
und der abstand zu bwin wird zumindest in den von alexa gelieferten indikatoren immer größer ... noch mal der aktualisierte chart:
Auch fehlt eine nennenswerte persönliche Beteiligung des Managements am Stammkapital. Sobald Herr Jacken mal selbst kauft, bin ich wieder dabei.
Man kann es auch anders sagen: Das Management glaubt selbst nicht an die großen "Perspektiven". Wieso sollen es denn die Anleger tun.
Dies ist nicht nur eine Beobachtung bei Fluxx, sondern generell.Diese sogenannten Analysten von diesen beiden Institutionen leiern Gebetsmühlenartig ihre empfehlungen hinunter das es schon fast penedrant ist.Ich kriege das große kotzen wenn ich an die nächste Empfehlung denke.
Daher muss jeder seine eigene Entscheidung selbst treffen!