Aspartam, z.B. in Cola light
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Eröffnet am: | 05.09.09 16:56 | von: Rubensrembr. | Anzahl Beiträge: | 36 |
Neuester Beitrag: | 07.09.09 18:20 | von: Jorgos | Leser gesamt: | 6.588 |
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http://www.mmnews.de/index.php/200909033681/...r-bittersusse-Tod.html
Aspartam - der bittersüße Tod? PDF Drucken E-Mail
Von Hans Jörg Müllenmeister
Donnerstag, 3. September 2009
Der Killer lauert in der Diät-Cola: Der Süßstoff Aspartam stand bis Mitte der 70er Jahre auf der CIA-Liste als potentielles Mittel zur biochemischen Kriegführung. Heute wird die Monsanto-Substanz in Getränke verklappt. Ursache für Krankheit, Siechtum, Tod.
Quelle: http://www2.tu-berlin.de/www/software/hoax/aspartam.shtml
Kann ja jeder glauben was er will, allerdings wenn ich auf der einen Seite diese diffusen Quellen betrachte, auf der anderen Seite TU Berlin oder DKFZ, dann muss ich nicht lange überlegen, wer Blödsinn schreibt.
Allerdings kann ich mir durchaus vorstellen, dass 5 Flaschen Cola-Light und 5 Kilo Light-Produkte pro Tag mit Sicherheit nicht für eine ausgewogene Ernährung sprechen und durchaus gesundheitsgefährdend sein können.
Liegt jedoch dann nicht so sehr am "Aspartam", denn mit 5 Stück Torte mit normaler Süße und 3 "konventionellen" Pizzen pro Tag, schwimme ich ebenfalls nicht auf der "Gesundheitswelle".
JW
http://www.uni-kiel.de/toxikologie/aktuelles/aspertam.html
Neben der Untersuchung von Olney, die immerhin von einer renommierten Fachzeitschrift angenommen wurde und die auch die FDA und der wissenschaftliche Ausschuß für Lebensmittel der Europäischen Kommission für ausreichend bedeutend hielten, um sich mit ihr auseinanderzusetzen, gibt es noch zahlreiche weitere Untersuchungen. Dabei kommen 83 Untersuchungen zu dem Ergebnis, Aspartam sei, teilweise allerdings aus anderen Gründen, nicht unproblematisch. Das Gericht kann den wissenschaftlichen Gehalt dieser Untersuchungen im vorliegenden Verfahren nicht überprüfen. Die Stellungnahmen von Gesundheitsämtern sind nicht geeignet, diese Studien zur Überzeugung des Gerichts zu widerlegen. Auch Gesundheitsämter können irren. So hat das englische Gesundheitsamt die Übertragbarkeit von BSE auf den Menschen lange, aber zu Unrecht, in Abrede gestellt. Auch durch die Zulassung eines Stoffs ist seine Unbedenklichkeit noch nicht bewiesen. Das Gericht vermag daher nicht festzustellen, Aspartam sei erwiesenermaßen unbedenklich. Ist aber nicht erwiesen, daß Aspartam unbedenklich ist, dann ist der Verdacht Aspartam könne einen Beitrag zum Krebsgeschehen leisten, auch nicht widerlegt. Die Aussage des Antragsgegners fällt folglich in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG.