Arcandor AG nach der Insolvenz
Seite 305 von 333 Neuester Beitrag: 15.04.24 09:25 | ||||
Eröffnet am: | 27.07.10 13:42 | von: Horusfalke | Anzahl Beiträge: | 9.323 |
Neuester Beitrag: | 15.04.24 09:25 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 1.040.490 |
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Siehe hier:
https://www.ariva.de/arcandor-aktie/historische_kurse
Von daher bitte eine Quellenangabe, wo deine angebliche "Separierung" draus hervorgeht. Ich sehe das hier nicht.
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Zeitpunkt: 11.08.18 19:05
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2. Wie kannst du hier Theorien aufstellen, obwohl die steuerliche Seite noch gar nicht abschließend geklärt ist ?
3. Ist die Arcandor AG aufgelöst ?
4. Wurde der Geschäftsbetrieb zu Beginn der Liquidation eingestellt ? Siehe hier auch §8c Absatz 1A und §8d KStG für Beteiligungserwerbe nach 2015.
Man sollte hier nicht zu viel pauschalieren...
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Zusammengefasstes Gemeinschaftsunternehmen
Karstadt, Karstadt Sport und Kaufhof
SPIEGEL ONLINE: Würden die Kartellbehörden eine Fusion denn überhaupt genehmigen?
Hessert: Eine marktbeherrschende Stellung hat das Warenhaus überhaupt nur noch an den wenigsten Standorten - und dann auch nur in besonderen Sortimenten, etwa Glas, Porzellan oder Wäsche. Bei Technik, Parfüm, Spielwaren und Kleidung gibt es längst andere Konkurrenten, die teilweise auch Marktführer sind.
http://m.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/...n-steckt-a-1220279.html
Schaun mer Mal . Kritikfrei und nur meine Meinung
Was noch nicht ist, kann ja noch werden.
Meine Meinung
Happy Investment ....
a) zum Verlustvortrag (siehe Umsetzung §8c Absatz 1 Satz 1 bis 31.12.2018, §8c Absatz 1 Satz 2 KStG),
Lest ihr nicht, was ihr hier postet ? Oder versteht ihr die erforderlichen Gesetzesänderungen nicht ?
§8c Absatz 1a KStG sowie §8d KStG auch nicht aus den Augen verlieren...man kann nicht Alles sanieren steht dort.
https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8c.html
b) zur Unterbilanz (wie bekommt man einen Milliarden Euro schweren Forderungsverzicht, den es bräuchte, aus der Bilanz ohne einen Schuldenschnitt ?)
Seine Sachwerte wird Benko zudem wohl kaum mit euch teilen wollen. ICH täte das nicht und würde das Grundkapital komplett abschneiden (Kapitalschnitt auf Null) und dann mich selbst als Investor und ausgewählte Aktionäre (z.B. einige wichtige Gläubiger) mit jungen Aktien bedenken.
Spekulation ist ja ok, aber dann bitte nicht einfach Pauschalieren und die Dinge an den Haaren herbeiziehen. Ich vermute, dass ich nicht der einzige Ariva-Leser bin, der bei Cold-IPO im Thema ist. Da kommen dann fragwürdige Absätze nicht so gut in einer Diskussion.
Reine Meinungsäußerung meinerseits.
Punkt 1: Das Urteil zieht seine Bahnen, allerorten. Siehe zum Beispiel
https://www.finance-magazin.de/wirtschaft/...nierungsklausel-2018791/
Punkt 2: Die Sanierungsklausel ist in § 8c Absatz 1a des Körperschaftsteuergesetzes niedergeschrieben.
Punkt 3: In § 8c Absatz 1a Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes steht etwas davon, dass ein „schädlicher = zum Verlust des Verlustvortrages führender Beteiligungserwerb bei Zufügung von Betriebsvermögen
NICHT vorliege, siehe Gesetzeswortlaut
https://dejure.org/gesetze/KStG/8c.html
So und nun zu Punkt 4: Das soll nach dem Satz 4 des § 8c Absatz 1a aber nicht oder „nur“ gelten, wenn da nicht schon der Betrieb eingestellt war, siehe wieder Gesetzeswortlaut nach vorstehendem link.
Aber aber: Die Arcandor ist doch eine Holding !!!! Siehe https://www.finanznachrichten.de/...e-fuer-den-handelskonzern-016.htm
Wie soll denn der Geschäftsbetrieb der Holding eingestellt worden sein ...? Wann ist das denn der Fall ..? Lebt eine Holding nicht bis zur Löschung fort ..?
Vielleicht kann jemand aus tbhomy etwas erläutern / beitragen, gerne als boardmail.
Siehe hier:
https://www.ariva.de/arcandor-aktie/historische_kurse
Die Tatsache, dass Arcandor eine Holding Aktiengesellschaft ist (siehe link-Nachweise in vorstehendem Posting), lassen Sie unkommentiert. Ist das nicht für die Steuerbeurteilung ein wesentlicher (der wesentliche?) Aspekt ....?
Sicher haben Sie in dem Fundus Ihrer sonstigen Kommentare und Ausarbeitungen dazu etwas parat.
Freude macht auch Ihr Satz: „Was ich sehe ist dass jeder Kursanstieg zum Verkaufen genutzt wurde.“ Nun bin ich platt, ich glaube, Kostolany hätte es nicht besser formulieren können. Sie sind für mich im Olymp angekommen.
Hat jemand eine Fachquelle ?
Kernfrage: Welche Vorteile hat Holding-Umstand für die Steuerfragen. Speziell die Nutzung von Verlustvorträgen.
Während der Liquidation nimmt der Wert der AG in logischer Konsequenz um die veräußerten/zwangsversteigerten Vermögenswerte ab, da diese dann nicht mehr zum Vermögen der AG zu zählen sind.
Die Fortführung einer aufgelösten AG ist ausschließlich gemäß §274 Aktiengesetz möglich:
https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html
Ein Insolvenzplanverfahren sehe ich hier nicht. Wer anderer Meinung ist, bitte beweisen.
So sehe ich das.
https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzmasse
Moderation
Zeitpunkt: 04.08.18 06:28
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Zeitpunkt: 04.08.18 06:28
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Dazu gehört meiner Meinung vor Allem, die Risiken für die Altaktionäre, also alle JETZT in Arcandor Aktien Investierte, bewusst zu machen und diese nicht unter den Tisch zu kehren.
Sollte wider meiner heutigen Erwartung bis zum Schlusstermin gem. §218 Insolvenzordnung doch ein Insolvenzplan eingereicht werden, dann steht die Bilanzsanierung als wesentlicher Teil eines Insolvenzplans im Vordergrund.
"Der Insolvenzplan skizziert die Fortführung des Unternehmens auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes, welches neben der bilanziellen Sanierung (Bereinigung der Passivseite der Bilanz) im Regelfall auch eine umfangreiche operative Sanierung des Unternehmens vorsieht."
Quelle:
https://www.bv-esug.de/esug/insolvenzplanverfahren/
Meine Meinung.
Was soll denn eine „Bilanzsanierung“ sein ?
Die Überschuldung wird im Insolvenzplan geregelt und beseitigt, durch Verzichte der Gläubiger oder sonstwie. Da gibt es allgemein Gestaltungen. Alles muss von Fachleuten vorbereitet und geprüft und umgesetzt werden, klar.
Aber dass das denkbar ist - und bei Arcandor dann auch attraktiv - das ist so, oder ?!