Aqua Society neuer Hype??
Seite 534 von 752 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:14 | ||||
Eröffnet am: | 08.05.09 13:52 | von: Kleine_prinz | Anzahl Beiträge: | 19.775 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:14 | von: Michellettwa. | Leser gesamt: | 1.085.167 |
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Nur gut das ich ein geduldiger Lehrer bin ! Bei mir gehts erst weiter,mit dem Stoff,wenn der letzte es verstanden hat !
http://ip.com/patent/EP1702140B1
Du solltest ab und zu auf das Dokumentendatum sehen;-)
Nur weil das Patent 19 Ansprüche hat, aber der Report 20 aufweist, verlieren doch die 20 nicht ihre Gültigkeit.
Die sind auch dann noch gültig, wenn ein Patent nur 7 Ansprüche aufweist zb. für einen "elektronischen Bleistiftanspitzer". Die Ansprüche von 8-20 fallen dann weg.
Der vergleich mit dem Bleistiftanspitzer passt nicht ganz, soll aber aufzeigen: obwohl weniger Ansprüche, trotzdem gültig.
Sollte abgelehnt werden. Aber zwischen Rechtslage und praktizierter Realität klaffen manchmal Abgründe. Wenn das anders wäre, wäre das Patentgericht überflüssig.
Extra für dich werden wir am besten das Parteilied der SED umdichten zu "Ja das Amt, ja das Amt, das hat immer Recht"
Gewährbarkeit der Ansprüche
Wenn beantragt ist, das Patent mit mehreren Ansprüchen zu erteilen, und einer dieser Ansprüche sich als nicht gewährbar erweist, ist dieser Antrag insgesamt zurückzuweisen.
http://www.ipwiki.de/patentrecht:patentansprueche
mit dem Inhalt oben in #13370 zu tun. Das passt erst recht nicht zusammen. Du mußt deine eigene Sätze mal genauer lesen, dann bemerkst du auch den Fehler.
Wenn ein Anspruch mal nicht akzeptiert wird, bedeutet das noch lange nicht den "Untergang" des Gerätes.
Aber dein Satz in 13370 wird durch #13375 trotzdem nicht korrekter.
Da müsste es Dir doch zu denken geben,warum dann ausgerechnet das prüfende Patentamt,das Patent erteilt hat !
Weil es mit 19 der ursprünglich 20 Ansprüchen zur erneuten Anmeldung kam !