Medigen Anstieg nur heisse Luft ?
Seite 4 von 4 Neuester Beitrag: 06.06.25 10:47 | ||||
Eröffnet am: | 25.03.15 15:09 | von: Byblos | Anzahl Beiträge: | 97 |
Neuester Beitrag: | 06.06.25 10:47 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 51.874 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 14 | |
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https://medigene.de/investoren-medien/...nkennung/aktionaersstruktur/
Aktionärsstruktur zum 09. August 2024 1)
Anzahl der ausgegebenen Aktien 14.737.594
Streubesitz2) 96,49%
Vorstand 3,51%
§
Da wird es schwer für einen Investor. Außer: Kapitalschnitt auf Null und neue Aktien für ihn. Also Altaktionäre enteignen. Das weiß der Markt, das weiß der Insolvenzverwalter / Insolvenzgericht und das wissen auch die Gläubiger. NmM.
Viel geforscht, entwickelt, patentiert und pionierhaft (meist tatsächlich auch erfolgreich) umgesetzt - nur mit dem finanziellen Erfolg der Ergebnisse und der ausreichenden Finanzierung der eigenen Studien trotz international beachteter Kooperationen / Partner / Deals leider nie über einen Achtungserfolg hinaus gekommen.
Wo der Wurm liegt?
Im Zweifel beim Management Team- auch wenn wir dabei herausragende Leistungen gesehen haben. Vielleicht ein wenig auch an der deutschen Investitionswüste für Startups.
Da Medigene in der jetzt insolventen Form fast ausschliesslich von Kleinanlegern getragen wurde, ist ebenfalls ein schwaches Zeichen für die eigentlich starke Pharmabranche in Deutschland, die eher in der Ferne nach guten Leistungen Ausschau halten.
Meine Spekulationen - keine Handelsempfehlung.
Ich habe viel Geduld :-)
Az.: 1508 IN 1413/25
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In dem Verfahren über den Antrag d. Medigene AG, Lochhamer Straße 11, 82152 Planegg, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Ho Selwyn und Dr. Schendel Dolores
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 115761
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 24.04.2025 um 10:50 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, Telefon: +49(89)545110, Telefax: +49(89)54511444, Email: info@mhbk.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
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Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
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