An Cosinus: Steuerlicher Tip zu IMH


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Neuester Beitrag: 06.12.99 00:25
Eröffnet am:06.12.99 00:25von: MisterXAnzahl Beiträge:1
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252 Postings, 8974 Tage MisterXAn Cosinus: Steuerlicher Tip zu IMH

 
  
    #1
06.12.99 00:25
Solltest Du dieses Jahr Deinen Gewinn realisieren, muß Du davon natürlich Einkommensteuer bezahlen. Bei dieser Summe 50 % (also 150.000,00 DM). Aufgrund Deiner Umschichtung würde dann eine neue Spekulationsfrist zu laufen beginnen. Würdest Du dann im nächsten Jahr (innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist) einen Verlust realisieren, ist dieser zuerst einmal mit Spekulationsgewinnen des Jahres 2000 verrechenbar. Ein darüber hinaus verbleibender Verlust kann dann auf das Jahr 1999 zurückgetragen (Folge: teilweise Erstattung von Einkommensteuer) bzw. in das Jahr 2001 vorgetragen werden (Verrechnung von Spekulationsverlusten aber nur mit Spekulationsgewinnen).
Gruß MisterX
 

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