Aktienland Deutschland vor dem Untergang?
Seite 4 von 5 Neuester Beitrag: 07.04.08 15:26 | ||||
Eröffnet am: | 09.07.06 13:21 | von: Knappschaft. | Anzahl Beiträge: | 112 |
Neuester Beitrag: | 07.04.08 15:26 | von: Woodstore | Leser gesamt: | 29.123 |
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Konrad Hummler Schweizer Privatbankier zum Thema Steuerhinterziehung:Nicht jeder Steuerhinterzieher ist ein hochkrimineller Mafioso, sondern möglicherweise ein grundanständiger Gewerbetreibender aus einem angrenzenden Nachbarland...
Wenn private Investoren Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne realisieren, wird die Bank ihnen diese ab 2008 möglicherweise nicht mehr in vollem Umfang gut schreiben. Denn die Bundesregierung will zur Besteuerung von Kapitalerträgen eine pauschale Abgeltungssteuer einführen, die direkt von den Kreditinstituten ans Finanzamt weitergeleitet wird. Zwar sind Details noch nicht bekannt, die öffentliche Diskussion kommt dagegen in Fahrt. Für besonderen Aktionismus beim Handel mit Zertifikaten besteht wegen der Ankündigung der Abgeltungssteuer derzeit kaum Anlass.
Betrachtet man die derzeit gängige Ertragsbesteuerung bei Zertifikaten und Optionsscheinen, lassen sich die Derivate grob in zwei Gruppen einteilen: In risikobehaftete Wertpapiere auf der einen und so genannte Finanzinnovationen auf der anderen Seite. Bei risikobehafteten Wertpapieren ist die Höhe des zurückzuzahlenden Kapitals in der Regel vom Preis eines Basiswertes am Laufzeitende abhängt. Ob Index- oder Basketzertifikat, Discount- oder Airbag-Zertifikat, Bonus- oder Express-Zertifikat, Outperformer oder Optionsschein: Immer dann, wenn ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals (theoretisch) möglich ist, hatte der Anleger bislang im Hinblick auf die Besteuerung im Wesentlichen lediglich auf die Spekulationsfrist zu achten. Werden derartige Papiere länger als zwölf Monate im Depot gehalten, können entstandene Kursgewinne nach derzeitiger Gesetzeslage steuerfrei vereinnahmt werden. Eine Teilabsicherung steht dem dabei nicht entgegen.
Erfolgt der Verkauf dagegen innerhalb dieser Spekulationsfrist, ist der Zugewinn abzüglich etwaiger Werbungskosten als „Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften“ in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, sofern innerhalb des Kalenderjahres die vom Gesetzgeber eingeräumte Freigrenze von 512 Euro pro Person überschritten wird. Umgekehrt können innerhalb der Spekulationsfrist angefallene Verluste geltend gemacht werden, wobei diese nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden dürfen.
Grundlegend anders als bei Risiko behafteten Zertifikaten ist die Besteuerungssituation derzeit bei den Finanzinnovationen. Ihr wesentliches Merkmal ist, dass entweder eine Zinszahlung erfolgt oder die Rücknahme zu einem bestimmten Wert zugesagt wird. Garantiezertifikate sind Beispiele für solche Finanzinnovationen. Entsprechende Papiere fallen unter Paragraph 20 Absatz 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes. Bei Endfälligkeit oder vorzeitigem Verkauf führen Kursgewinne bei Finanzinnovationen stets zu Erträgen aus Kapitalvermögen – völlig unabhängig von der Haltedauer. Sofern kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, unterliegen sie damit der auf die persönliche Einkommensteuerschuld anrechenbaren Zinsabschlagsteuer von 30 Prozent.
Auch bei Aktienanleihen mit Rückzahlungswahlrecht des Emittenten (zum Nominalbetrag oder durch Lieferung des Basiswertes) sind Kursgewinne und Zinsen grundsätzlich bei den Erträgen aus Kapitalvermögen anzusetzen. Ob auch Zertifikate, die sich auf Anleihen oder Rentenindizes beziehen und bei denen der vollständige Verlust oder ein Teilverlust faktisch ausgeschlossen ist, als Finanzinnovation gelten, ist aktuell noch nicht abschließend geklärt.
So gut wie überhaupt noch nicht geklärt ist, wie es in den nächsten Jahren mit der Besteuerung weitergehen wird. Denn die derzeitige Besteuerungspraxis steht offensichtlich vor ihrem Ende. Im Zuge der geplanten Unternehmenssteuerreform hatte sich die Bundesregierung vor der Sommerpause auch auf die Einführung einer so genannten Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge geeinigt. „Dabei werden Steuern zum Beispiel auf Zinsen pauschal mit einem festen Satz erhoben. Der Steuerabzug würde dann direkt bei der auszahlenden Bank vorgenommen und an das Finanzamt weitergeleitet“, heißt es in einer entsprechenden Erklärung aus Berlin. „In der Steuererklärung brauchen diese bereits besteuerten Kapitalerträge dann nicht mehr angegeben werden.“
Steuervereinfachung ist das Ziel der Abgeltungssteuer, Details der neuen Regelung stehen jedoch noch nicht fest. Diskutiert wird im Finanzministerium, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ab dem 1. Januar 2008 einer pauschalen Abgeltungssteuer von zunächst 30 Prozent zu unterwerfen – und zwar unabhängig von der Haltedauer der jeweiligen Wertpapiere. Ab 2009 soll der Satz dann auf 25 Prozent sinken. Ob zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag erhoben wird, ist offen.
Anleger mit einem persönlichen Steuersatz unterhalb der genannten Marken können sich einen Teil des gezahlten Betrags über die Steuererklärung vom Fiskus zurückholen. Doch was geschieht mit den Verlusten? Können sie auch zukünftig noch in vollem Umfang geltend gemacht werden und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Werden sie direkt von der Bank mit bereits gezahlter oder noch zu zahlender Abgeltungssteuer verrechnet oder findet ein Ausgleich erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung statt?
Letzteres hätte zur Folge, dass denjenigen, die besonders häufig mit Wertpapieren handeln, relativ schnell das Geld ausgehen könnte. Werden beispielsweise bei einer Position 100 Prozent Gewinn realisiert, eine andere mit gleichem Ausgangswert aber „ausgeknockt“, hat sich bei vollkommener Aufhebung von Gewinnen und Verlusten der für die Wiederanlage zur Verfügung stehende Betrag aufgrund der einbehaltenen Abgeltungssteuer zunächst auf 85 Prozent reduziert. Nach vier derartigen Kombinationen sind nur noch rund 50 Prozent übrig. Ausländische Discountbroker und Onlinebanken reiben sich bei diesem Gedanken und den zu erwartenden Mittelzuflüssen aus Deutschland vielleicht schon die Hände.
Unklar ist auch, was mit den Wertpapieren passiert, die bereits vor dem 1. Januar 2008 erworben wurden. Werden die neuen Regelungen auch für sie gelten und wenn ja, welche Einstandskurse sind dabei maßgeblich? Die ursprünglichen oder die vom 1. Januar 2008? Können nach dem alten System angesammelte Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gegen gerechnet werden oder verfallen diese mit Beginn der neuen Zeitrechnung? Fragen über Fragen – zu denen es aus Berlin derzeit noch keine Antworten gibt. Lobbyisten und Anlegerschützer warnen bereits vor Nachteilen für Sparer und Privatanleger. „Je mehr wir uns mit der seitens des Bundesfinanzministers geplanten Abgeltungssteuer beschäftigen, desto mehr müssen wir feststellen, wie unausgegoren das ganze noch ist“, sagt beispielsweise Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW).
Trotz ungeklärter Details: Einige Konsequenzen, die die Einführung einer solchen Abgeltungssteuer mit sich bringt, lassen sich bereits erahnen. So wird der steuerliche Vorteil von Index- und Basket-Zertifikaten bei einer Haltedauer von über zwölf Monaten gegenüber einem Direktinvestment in die jeweiligen Aktien zukünftig wohl nivelliert. Auch die Nachsteuererträge von Teilschutzprodukten werden unter der Ausdehnung der Bemessungsgrundlage leiden.
Von einer Neuregelung profitieren könnten dagegen konservative Anleger, denen es insbesondere um eine vollständige Kapitalgarantie geht. Als Finanzinnovation mussten Erträge aus diesen Produkten bisher durchweg mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, der bei vermögenden Anlegern deutlich über 25 Prozent liegen kann. Auch kurzfristig orientierte Börsenspekulanten, die mit ihren Investments nicht das Ende der Spekulationsfrist erreichen, würden profitieren.
Die Emittenten von Zertifikaten haben sich auf die Diskussion um mögliche Änderungen in der Besteuerung bereits eingestellt. So wurden in den vergangenen Wochen verstärkt Produkte – insbesondere Discount-Zertifikate – emittiert, deren Fälligkeitstermin im Dezember 2007 liegt. Heute oder in näherer Zukunft gekauft, werden sie erst nach Ablauf der Spekulationsfrist, aber vor einer möglichen steuerlichen Neuregelung zurückgezahlt.
Somit lassen sich zumindest Liquiditätsreserven noch zu vergleichsweise attraktiven Konditionen parken. Denn während Festgeld aktuell etwa 3,3 Prozent Zinsen vor Steuern einbringt, ist mit Discount-Zertifikaten auf den DAX mit einer Laufzeit bis Ende 2007 und einem aktuellen Sicherheitspuffer von rund 75 Prozent eine Rendite von 3,4 Prozent per annum möglich - und zwar ohne, dass das Finanzamt davon einen Teil einbehält.
Aber auch bei Index-, Basket- oder Teilschutzprodukten mit längerer Laufzeit bietet sich der Einstieg für optimistisch gestimmte Anleger zum jetzigen Zeitpunkt noch an, um sich ein Maximum an Flexibilität zu sichern. In elf Monaten – also vor dem Ablauf der Spekulationsfrist – dürfte klar sein, wie es ab dem 1. Januar 2008 weitergeht. Je nach Wertentwicklung und dem Wissen über die neue steuerliche Behandlung von Derivaten kann der Anleger dann entscheiden, ob er das Zertifikat behalten oder verkaufen möchte. Und wer weiß? Vielleicht wird die Einführung der Abgeltungssteuer bis dahin auch noch einmal verschoben oder sogar ganz fallengelassen.
Egal, wie es kommt: Wertpapiertransaktionen sollten nie allein aus steuerlichen Gründen getätigt werden. Dienen Käufe oder Verkäufe ausschließlich der Steuervermeidung, stellt dies den strafbaren Tatbestand der Steuerumgehung dar. In diesem Punkt gibt es beim Gesetzgeber nichts zu diskutieren
Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche dass keine Kleinanleger mehr auf dem Deutschen Markt geben wird. Da ist selbst das Sparbuch eine bessere Anlage weil dort noch keine Verlust auftreten können.
Und den Bahngang kann sich der Bund auch in den Arsch schieben mit kommunistische gesetze wird niemand investieren das hat sogar China kapiert!
"Er vermutet, dass Anleger angesichts der drohenden Abgaben den hohen Kursstand Mitte Mai dazu nutzten, sich auch von langfristigen Engagements zu trennen".
eine andere Meinung. Wir haben ab Mitte 2000 einen Crash (Salamicrash) erlebt, der eine ganze Spekulantengeneration traumatisiert hat. Sie waren paralysiert und haben dem Verfall ihrer Werte zugeschaut. Ausgestiegen sind nur wenige. Die seit dem Irakkrieg steigenden Börsen erreichen inzwischen verstärkt Einstiegsmarken der Traumatisierten und nun bietet sich die Gelegenheit, schleunigst die Börse für immer zu verlassen. Dieses Phänomen konnte man auch schon nach anderen großen Crash erleben.
"Vielleicht wird die Einführung der Abgeltungssteuer bis dahin auch noch einmal verschoben oder sogar ganz fallengelassen."
Aber gut, dass wir die Katastrophe schonmal gebührend abgefeiert haben...
Gruß BarCode
Die Verluste auf Seite der Banken werden diese "Blödsteuer" ins Minus führen. Und die Kapitalflucht kommt hinterher.
Bald wird es in diesem Land nur noch Neider, Unter-Soziale, Ausländer und Regierende geben.
Keine Arbeitsplätze und kein Geld!!
Und der Letzte macht das Licht aus! - mh, die Kerze! - Kritiker.
Nachfolgend so eine Aktie damit es die anderen auch verstehen!
http://www.nzz.ch/2006/11/24/wi/articleEOT9O.html
Ich habe gerade zum ersten Mal durch Zufall davon gelesen, was diese Katastrophen-Regierung vorhat (siehe http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,450636,00.html).
Das sind also Entscheidungen von "Volks-"Parteien.
Nein, verhindern wird man es nicht können. Zuviele Lobbyisten haben hier ihre Finger im Spiel; das Volk bestimmt hier nicht mit. Das ist die pure Umverteilung von unten nach oben.
Fragen: Welches EU-Land und welcher Online-Banking-Partner mit Online-Aktienhandel kommt in Frage?
Vor- und Nachteile? Besteuerung im Ausland, rechtliche Auswirkung in Deutschland?
Ich hätte es nie für möglich gehalten, dass mich das einmal interessieren würde.
Widerstand gegen Aktien-Steuer
Union und Steuerzahlerbund lehnen Pläne der Bundesregierung ab
Berlin - Um die von der Bundesregierung geplante Abgeltungssteuer ist ein heftiger Streit entbrannt. Das Finanzministerium hat zwar nach eigenen Angaben noch keine Entscheidung getroffen, mit welchen Kontrollinstrumenten die von der Bundesregierung geplante Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne versehen werden soll. Auch der Zeitplan sei noch offen, sagte ein Sprecher. In der "Bild"-Zeitung nannte Bundesfinanzminister Hans Eichel die Zinsabgeltungssteuer aber einen "sozial gerechten Ansatz". Dadurch werde das Steuerrecht transparenter, der Anreiz, Geld im Ausland anzulegen, werde vermindert. Eichel schloss Steuererhöhungen vor dem Hintergrund der Haushaltslage aus.
In dem ursprünglichen Vorschlag, der im Bundesrat im Rahmen eines Steuergesetzespakets von CDU/CSU abgelehnt worden war, waren Kontrollmitteilungen der Banken vorgesehen. Dies hatten Wirtschafts- und Bankenverbände aber kritisiert. Im Gespräch ist aktuell ein Steuersatz von 25 Prozent. Im ursprünglichen Konzept sollte die geltende einjährige Spekulationsfrist, nach deren Ablauf Gewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei sind, entfallen. Dafür war ein Steuersatz von 15 Prozent geplant.
Die Union will eine Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne im Bundesrat stoppen. "Wir halten von diesem neuen Vorschlag nichts, zumal es eine Fülle von Kleinaktionären gibt, die in gleicher Weise betroffen wären wie die so genannten Reichen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Union im Bundestag, Dietrich Austermann. Auch die Grünen sehen die Pläne kritisch. Der Bund der Steuerzahler hat sich strikt gegen die Konzepte zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Aktien und Fonds ausgesprochen.
Die nachfolgende Generation, welche heute auf zunehmende private Altersvorsorge setzen muss, wird durch kurzsichtige Politiker ab 2009 zusätzlich gebeutelt.
Besonders ärgerlich dabei ist, dass noch vor wenigen Jahren die gleichen Poltiker, die jetzt eine so massive Steuererhöhung für Aktionäre planen, den Privatanlegern die Aktie als sinnvolles Instrument zum Ansparen der Altersvorsorge ans Herz gelegt haben.
Der Langfristanleger soll nun die Zeche zahlen !
Hier passt einiges nicht zusammen !
Der Abgeltungssteuer – Hammer bei Fondsparplänen
Hamburg – Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge geeinigt. Ab 2009 sollen zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Erträge aus Wertpapieren und Investmentfonds sowie aus Zertifikaten pauschal und unabhängig von der Haltedauer der Papiere mit 25 Prozent besteuert werden. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2007 vorgelegt, doch die von der Koalition festgelegten Eckpunkte bergen bereits Zündstoff.
Wettlauf mit der Zeit: Wer einen Fondssparplan abschließen will, sollte dies bis Dezember 2008 tun
Bleibt es bei den Eckpunkten des Bundesfinanzministeriums, wird die Fondsbranche an Silvester 2008 eine Zeitenwende erleben. Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent soll "nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen angewendet werden", bestätigte ein Sprecher des Ministeriums.
Konkret bedeutet das: Ein Sparer, der noch bis zum 31. Dezember 2008 einen Fondssparplan abschließt und diesen länger als ein Jahr bespart, kassiert die Erträge nach altem Recht steuerfrei. Ein Sparer, der ab Januar 2009 einen Sparplan eröffnet, zahlt als "Neufall" dagegen 25 Prozent Abgeltungsteuer.
Statt 150.000 Euro nur noch 118.000 Euro
Ein Unterschied, der für langjährige Sparpläne dramatische Auswirkungen hat. Wer etwa 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfondssparplan einzahlt, kann bei einer durchschnittlichen Jahresrendite von acht Prozent nach 30 Jahren mit einem Vermögen von rund 150.000 Euro rechnen – steuerfrei. Zu den Einzahlungen aus bereits versteuertem Einkommen in Höhe von insgesamt 36.000 Euro käme ein steuerfreier Wertzuwachs von 114.000 Euro hinzu.
Wer dagegen den gleichen Sparplan erst ab Januar 2009 abschließt, dem bleiben nach Steuern nur noch rund 118.000 Euro übrig: "Das Durchhaltevermögen des Anlegers würde mit einem Steuerbescheid über 32.000 Euro quittiert werden", sagt Stefan Seip, Geschäftsführer des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI).
Lasten auf die Jüngeren verschieben
Der in den Eckpunkten vorgesehene harte Schnitt zwischen Alt- und Neufällen trägt die typischen Züge eines politischen Kompromisses. Bereits bestehende Fondssparverträge und Aktienbestände werden von der Abgeltungsteuer verschont, der Unmut beim aktuellen Wähler-Klientel wird damit in Grenzen gehalten.
Die Lasten werden dagegen hauptsächlich der nachrückenden Generation aufgebürdet: Bei jungen Menschen, die umso mehr auf eine eigene private Altersvorsorge angewiesen sind, kassiert der Fiskus künftig kräftig mit.
Vorzieheffekte: Der Markt kann profitieren
Für Sparer bedeutet das, dass sie spätestens bis Ende 2008 noch Fondssparpläne für sich und ihre Kinder eröffnen sollten – selbst wenn die Kinder erst wenige Wochen alt sind. Sparpläne, die erst nach dem Jahreswechsel abgeschlossen werden, werden voraussichtlich steuerlich wesentlich unattraktiver sein.
Mit der Beschränkung der Abgeltungsteuer auf "Neufälle" ab 2009 verhindert der Gesetzgeber nicht nur, dass zahlreiche Anleger aus Angst vor der neuen Steuer ihre Aktien oder Fondsanteile noch bis spätestens Ende 2008 verkaufen. Er setzt auch Neukunden unter Zeitdruck und liefert Finanzvertretern treffliche Argumente, warum Kunden in den Jahren 2007 und 2008 "unbedingt noch abschließen" sollten.
Die Finanzbranche, ohnehin durch staatliche Riester-Zulagen sowie auf die jüngsten Verbesserungen bei der Rürup-Rente gepäppelt, müsste den Steuerstrategen auf Knien danken.
Gleicher Effekt wie bei der Mehrwertsteuer? Kommt die Steinbrück – Rally ?
Möglich, dass die geplante Abgeltungsteuer ähnliche "Vorzieheffekte" auslöst wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der deutsche Aktienmarkt könnte sich bis Ende 2008 einer steigenden Nachfrage erfreuen, da die Steuerlast erst ab 2009 steigt.
Politisch lassen sich diese kurzfristigen Effekte trefflich nutzen – die Zeche müssen Anleger erst später zahlen. "Bleibt es bei der geplanten Stichtagsregelung, sind Vorzieheffekte denkbar", sagt Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. "Doch gekniffen sind die nachfolgenden, jungen Anleger, die umso dringender vorsorgen müssen."
Die Fondsindustrie selbst scheint nach aktuellem Stand um die Abgeltungssteuer herum zu kommen. Anderenfalls müsste ein Fonds, der seine Aktienbestände umschichtet, jedes Mal 25 Prozent Steuer auf die Erträge zahlen – die Erträge für den Anleger würden drastisch sinken, die Branche müsste mit erheblichen Einbußen rechnen. Stattdessen wird der Fiskus erst beim Kunden zugreifen.
Die Koalition ist fest entschlossen, dass mit Einführung der Abgeltungsteuer auch die so genannten Veräußerungsfristen fallen sollen – damit werden auch Erträge aus Aktien besteuert, die länger als ein Jahr gehalten wurden. Auch das Halbeinkünfteverfahren wird gekippt: Auf diese Weise werden Dividenden und Aktienerträge in voller Höhe steuerpflichtig.
Für den Sparer mit durchschnittlichem Einkommen, dem ab 2007 ohnehin nur noch ein auf 801 Euro zusammengestrichener Sparerfreibetrag zur Verfügung steht, bedeutet das vom kommenden Jahr an ohnehin eine Erhöhung der Steuerlast.
Nicht ausgeschlossen, dass die deutschen Anleger spätestens bis Ende 2008 wieder vermehrt Aktien kaufen und diese erhöhte Nachfrage als "Steinbrück-Rally" ihre Spur im Dax-Chart hinterlässt. Die Uhr tickt, Finanzberater sind mit neuen Argumenten ausgestattet und werden wortreich erklären, warum man "jetzt noch kaufen und halten" muss.
Gruß + Stöffen
Der allererste Vorschlag war wahrscheinlich der sinnvollste.
15% aller Erträge annonym von den Banken abgeführt.
Das Bankgeheimnis bliebe erhalten,
keine Kontenabfragen,
und die Anlage KAP würde sich in Luft auflösen.
Außerdem wäre die Kapitalflucht gestoppt.
So long
Trout
Auch künftig null Prozent Steuer aus Aktien?
Ich bestreite meinen Lebensunterhalt komplett aus meinem Aktiendepot. Mein Steuersatz liegt derzeit bei null. Wenn 2009 die geplante automatisch einbehaltene Abgeltungsteuer von 25 Prozent kommt - kann ich das Geld in meiner Steuererklärung zurückfordern? Christa Q., Herrsching
Von Johann Seipl *)
Voraussichtlich können Sie das Geld zurückfordern. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass für Kapitaleinkünfte ab dem 1. 1. 2009 eine pauschale Abgeltungsteuer geplant ist.
Diese soll von den Banken gleich beim Zufluss der Erträge mit einem Steuersatz von einheitlich 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) einbehalten werden.
Neu ist der Abgeltungscharakter. Die Steuer wäre grundsätzlich abschließend und stellte nicht nur eine Art Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuer dar, wie es der heutige Zinsabschlag ist.
Gegenüber heute senkt die Abgeltungsteuer die Steuerbelastung für Zinseinkünfte von gutverdienenden Steuerpflichtigen mit einer hohen Einkommensteuerprogression.
Höhere Besteuerung für Dividenden
Dagegen werden Dividendeneinkünfte höher besteuert als heute, weil das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft werden soll. Nachteilig wäre die Abgeltungsteuer auch bei Steuerpflichtigen mit einem niedrigen Steuersatz wie im vorliegenden Fall.
Um diesem Personenkreis gerecht zu werden, soll es eine Veranlagungsoption geben. Demnach erhält jeder Steuerpflichtige das Recht, die Einbeziehung der Kapitaleinkünfte in seine Einkommensteuer-Veranlagung zu beantragen.
Wenn der persönliche Steuersatz null beträgt (oder jedenfalls weniger als der Abgeltungsteuersatz), bekommt man die zunächst abgezogene Abgeltungsteuer ganz oder teilweise zurück.
Detailfragen lassen sich zwar erst beurteilen, wenn ein ausformulierter Entwurf veröffentlicht wird. Im Gesetzgebungsverfahren sind noch Änderungen möglich, doch erscheint es höchst unwahrscheinlich, dass die Veranlagungsoption in den Beratungen gekippt wird.
*) Johann Seipl ist Anwalt und Steuerexperte bei der Kanzlei Wannemacher&Partner in München.
(SZ vom 25.11.2006) http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/707/92615/
Vor- und Nachteile? Besteuerung im Ausland, rechtliche Auswirkung in Deutschland?
Wäre echt nett!
Die Abgeltungssteuer bringt Kuponschneidern wenig
Von Volker Looman, Reutlingen
26. November 2006
Die größten Gewinner der geplanten Abgeltungssteuer werden hochbesteuerte Besitzer festverzinslicher Wertpapiere sein. Sie werden am meisten davon profitieren, daß die Erträge, Gewinne und Zinsen von Anleihen und Aktien von 2009 an mit 25 Prozent besteuert werden sollen. Wer heute sein gesamtes Vermögen, zum Beispiel 500.000 Euro, in einem Wertpapierdepot anlegt, das 4 Prozent pro Jahr abwirft und mit einem Steuersatz von 40 Prozent belastet wird, kann sich in zwei Jahren über einen jährlichen Steuervorteil von 3000 Euro freuen, weil die Zinsen künftig nur noch mit 25 Prozent besteuert werden.
Der effektive Nutzen der Abgeltungssteuer ist jedoch bei nüchterner Betrachtung selbst für die Anhänger festverzinslicher Wertpapiere gering. Erstens verzichten Anleger, die größere Beträge zu 100 Prozent in Anleihen investieren, durch die fehlende Beimischung anderer Anlagen auf höhere Erträge. Zweitens gibt es für Sparer, die mit regelmäßigen Einzahlungen ein Vermögen aufbauen wollen, bereits heute günstigere Alternativen. Dies machen zwei Beispiele deutlich.
26.000 Euro mehr als bei heutigen Steuersätzen
Ein Anleger ist 40 Jahre alt und möchte in den kommenden 20 Jahren monatlich 1000 Euro sparen. Wenn die 240 Raten in einen Banksparplan oder in einen Rentenfonds fließen, die jährlich 4 Prozent bringen, kann der Anleger am Ende der Sparzeit mit einem Guthaben von 365.000 Euro rechnen. Dadurch beträgt die Rendite, sofern keine Gebühren anfallen, genau 4 Prozent vor Steuern. Die jährlichen Zinsen unterliegen zur Zeit dem persönlichen Steuersatz, so daß die Rendite nach Steuern sinkt. Bei einem Einkommen von beispielsweise 100.000 Euro, das nach dem Splittingtarif besteuert wird, geht die jährliche Verzinsung auf 2,24 Prozent zurück. Sofern die Steuern aus dem Guthaben bezahlt werden, wird das Sparkonto bei einem Guthaben von 302.000 Euro enden.
Die jährliche Rendite kann in Zukunft auf 3 Prozent steigen, weil die Erträge nur noch um ein Viertel gekürzt werden. Die Bank oder die Fondsgesellschaft muß die Abgeltungssteuer - wie heute bei der Zinsabschlagssteuer üblich - jeweils am Jahresende an das Finanzamt abführen, so daß das Endguthaben bei 328.000 Euro liegen wird. Das sind 26.000 Euro mehr als bei den heute geltenden Steuersätzen.
Kapitalversicherung bedeutungslos geworden
Das ist auf den ersten Blick erfreulich, doch bei genauem Hinsehen stellt sich die Frage, warum der Anleger in diese Verträge investiert. Mit der klassischen Kapitalversicherung, zum Beispiel der privaten Rentenversicherung, steht dem Investor seit Jahr und Tag ein Sparvertrag zur Verfügung, der nach Steuern mehr als 3 Prozent abwirft. Die traditionelle Kapitalversicherung ist am 1. Januar 2005 in der Bedeutungslosigkeit versunken. Grund ist die Tatsache, daß die Erträge aller Verträge, die seit diesem Tag abgeschlossen wurden und in Zukunft abgeschlossen werden, am Ende der Laufzeit mindestens zur Hälfte besteuert werden.
Das ist im Vergleich zu anderen Sparverträgen, die auf Anleihen aufbauen, freilich kein Unglück. Wenn die Prämien ebenfalls eine Jahresrendite von 4 Prozent abwerfen, bleiben die Zinsen während der Spardauer zunächst steuerfrei. Dadurch kann sich ein Vermögen von 365.000 Euro aufbauen. Die Zinsen von 125.000 Euro werden zur Hälfte besteuert, so daß das zu versteuernde Einkommen im Schlußjahr um 62.500 Euro ansteigt. Das führt zu einer Steuerzahlung von 28.000 Euro, und das Guthaben sinkt auf 337.000 Euro. Das sind 9000 Euro mehr als beim Sparvertrag mit Abgeltungssteuer. Die Differenz ist bei einem Abzinsungssatz von 3 Prozent heute 5000 Euro wert.
Höhere Vorteile bei Spar- und Rentenplänen
Im Augenblick sind keine Anzeichen erkennbar, daß die Besteuerung der Kapitalversicherung über den Haufen geworfen werden wird. Die Erträge der Policen sollen, wenn die Verträge mindestens zwölf Jahre bestehen und nach dem 60. Geburtstag des Anlegers fällig werden, auch künftig zur Hälfte und mit dem persönlichen Steuersatz belastet werden. Damit bleibt die Kapitalversicherung für Anleger, die auf Anleihen fixiert sind, unter Renditeaspekten ein interessanter Sparvertrag.
Noch höher sind die Vorteile bei Spar- und Rentenplänen. Wer von Anfang an mit dem Gedanken spielt, das Kapital am Ende der Sparphase zu verrenten, also Kapital und Zinsen zu verbrauchen, ist unter steuerlichen Gesichtspunkten mit Kapitalversicherungen hervorragend bedient. Das liegt in erster Linie an den niedrigen Abgaben im Alter. Wer in den nächsten 20 Jahren monatlich 1000 Euro in eine Rentenversicherung zahlt, kommt bei einem Zins von 4 Prozent pro Jahr am Ende auf ein Kapital von 365.000 Euro, das ohne Abzug von Steuern in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Sie wird etwa 1900 Euro pro Monat betragen.
Herkömmliche Sparverträge können nicht mithalten
Hinter diesem Satz verbergen sich die Annahmen, daß das Kapital weiterhin mit 4 Prozent pro Jahr verzinst wird und die Rente insgesamt 25 Jahre, also bis zum 85. Geburtstag, gezahlt werden wird. Die Rente wird mit einem Ertragsanteil von lediglich 22 Prozent besteuert. Wenn das steuerpflichtige Einkommen des Anlegers im Ruhestand auf 60.000 Euro sinkt, liegt die Gesamtverzinsung des Vertrages bei 3,65 Prozent pro Jahr.
Mit diesem Ergebnis können herkömmliche Sparverträge nicht mithalten. Falls die Verzinsung der 240 Sparraten à 1000 Euro um 25 Prozent gekürzt wird, sinkt das Kapital, das verrentet werden kann, und wenn die Kürzung während der Rente in dieser Form weiterbesteht, kommen unter dem Strich monatliche Bezüge von 1543 Euro heraus. Das sind im Vergleich zur Rentenversicherung rund 227 Euro weniger, so daß es kein Wunder ist, daß auch die Rendite nur 3 Prozent pro Jahr beträgt. Das sind 65 Basispunkte weniger als bei der Rentenversicherung, und der finanzielle Nachteil liegt bei 21.000 Euro.
Anleger muß mit 48.000 Euro Verlust rechnen
Wird der Sparplan zu heutigen Bedingungen abgeschlossen, muß der Anleger mit einem Verlust von 48.000 Euro rechnen. Ursache ist in diesem Fall die Belastung der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz. Die jährlichen Zinsen von 4 Prozent werden in der Sparphase auf ein Einkommen von 100.000 Euro aufgeschlagen. In der Rentenphase erhöhen sie das Einkommen von 60.000 Euro. Dadurch fallen so hohe Abgaben an, daß die Verzinsung nach Steuern auf 2,52 Prozent sackt.
Die private Rentenversicherung ist, wenn es ums Sparen und Verrenten auf der Grundlage festverzinslicher Wertpapiere geht, kaum zu schlagen. Der einzige Wermutstropfen ist die Tatsache, daß die private Rentenversicherung eine Wette auf die Länge des Ruhestandes ist. Hier gilt zur Zeit die Faustformel: Wer mindestens 85 Jahre alt werden wird, gewinnt bei dieser Anlage, wer aber mit 70 oder 75 Jahren stirbt, hat bei dieser Investition verloren. Hintergrund ist der Umstand, daß bei den freien Rentenverträgen noch Endguthaben vorhanden sein werden; bei der Rentenversicherung ist das Kapital in der Regel verloren.
Das bedeutet zum Beispiel beim Tod mit 75, daß die Rendite der Rentenversicherung auf 1,62 Prozent sackt. Das sind im Vergleich zu den Anleihen mit Abgeltungssteuer etwa 39.000 Euro weniger. Für den Verstorbenen sind solche Rechenspiele nicht mehr von Bedeutung. Doch es könnte sein, daß die Hinterbliebenen bei der Pflege des Grabes sparen, weil sie sich um eine höhere Erbschaft betrogen fühlen.
Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.
Text: F.A.Z., 25.11.2006, Nr. 275 / Seite 24
Sorry, der Link war irre lang und fehlt daher.
Wissen macht den Unterschied
P. MÖNNIGHOFF | DÜSSELDORF Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge kommt, so viel ist sicher. Ab dem 1. Januar 2009 fließt ein Viertel der Zins- und Dividendeneinnahmen direkt von der Bank an den Fiskus. Zahlreiche Experten sehen dadurch den Finanzstandort Deutschland im internationalen Vergleich weiter zurückfallen. Denn zusätzliche Steuern und Abgaben schrecken neue Investoren, sagen sie. Doch ganz so einfach ist das nicht.
Zwar ist es durchaus richtig, dass die Abgeltungsteuer Nachteile für die Anleger mit sich bringt. Entscheidend ist aber nicht nur, dass demnächst 25 Prozent der Erträge abgeführt werden. Mindestens ebenso wichtig ist, dass gleichzeitig die Spekulationsfrist bei Wertpapieren und das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden abgeschafft werden. Damit werden Dividenden den Zinsen gleichgestellt, und Kursgewinne müssen generell versteuert werden - egal, wie lange ein Papier im Depot liegt.
Auf den ersten Blick sieht es nun so aus, als zahlten die Anleger nur drauf. Tatsächlich werden jedoch gleichzeitig die Unternehmensteuern gesenkt. Höhere Gewinne der Konzerne sollten sich jedoch auch in steigenden Kursen und Dividenden widerspiegeln und somit einen Teil der Verluste der Anteilseigner wieder ausgleichen. Zudem liegt die Abgeltungsteuer deutlich unter den Spitzensätzen bei der Einkommensteuer, die bisher auch bei den Einkünften aus Kapitalerträgen gilt. Und auch Geringverdiener stehen in Zukunft kaum schlechter da: Liegt ihr persönlicher Satz unter 25 Prozent, bekommen sie die zu viel gezahlte Summe erstattet, sofern sie eine Steuererklärung abgeben.
Insgesamt fallen die Nachteile also weit geringer aus als häufig angenommen. Auch die Furcht vieler Experten, dass durch die Steuer noch weniger Deutsche Aktien halten werden, ist unbegründet. Immerhin liegt Deutschland gemessen an der Anzahl der Aktionäre an der Bevölkerung im internationalen Vergleich nur im unteren Mittelfeld - trotz der weitgehenden Steuerfreiheit von Kursgewinnen. Die Einführung der Abgeltungsteuer wird diese ohnehin bereits sehr magere Bilanz kaum noch mehr belasten.
Vielmehr könnte sogar das Gegenteil eintreten. Denn die Abgeltungsteuer ist bei weitem besser als ihr Ruf. Immerhin werden die Regeln vereinfacht. Gerade unerfahrene Anleger können leichter die anfallenden Steuern ausrechnen und müssen keine Fristen mehr beachten. Denn wer bisher vor dem Ende der Spekulationsfrist Kapital benötigt, zahlt im Vergleich zu der zukünftigen Besteuerung häufig mehr.
Die neue Gesetzgebung macht den Einstieg in die Geldanlage daher sogar leichter. Statt nur die Abgaben zu kritisieren, sollten die Experten daher lieber aufklären. Denn nicht die Steuern sind schuld an den niedrigen Quoten, sondern vor allem das im internationalen Vergleich ebenfalls geringe Wissen der Deutschen über Finanzen.
gastautor@handelsblatt.com
Mönnighoff, P.
28. November 2006
Ab 2009 sollen auch Kursgewinne von Einzelinvestments etwa in Aktien mit der Steuer belegt werden. Bei Fonds ist dem Papier zufolge ein zweigeteiltes Verfahren geplant: Schüttet der Fonds realisierte Kursgewinne aus, unterliegen sie beim Anleger einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Verbleiben die Erträge im Fonds, hält der Fiskus erst beim späteren Anteilsverkauf die Hand auf, indem er die bis dahin im Kurs aufgelaufenen Gewinne auf einen Schlag nachversteuert.
"Einerseits erklärt die Bundesregierung die Aktie zum wichtigsten Teil der langfristigen Altersvorsorge, andererseits werden die Sparer künftig bestraft", kritisierte Rüdiger von Rosen, Chef des Deutschen Aktieninstituts, in der FTD den Plan. Von Rosen befürchtet nun, dass deutsche Anleger vor Aktienanlagen noch mehr zurückschrecken. Schon 2006 fiel die Zahl deutscher Aktionäre auf den tiefsten Stand seit 1999.
ABGELTUNGSTEUER
In kleiner Gesellschaft
Von Karsten Stumm
Finanzprofis hatten den Verdacht, jetzt musste die Bundesregierung klein beigeben: Die Variante der deutschen Abgeltungsteuer trifft die Bundesbürger härter als die Sparer in den meisten Ländern, die ebenfalls eine Abgeltungsteuer eingeführt haben. Ähnlich rigoros sind die Regeln nur in Griechenland, Malta - und Rumänien.
Berlin - Deutschlands Anleger befinden sich bald in ungewohnter Gesellschaft. Nachdem die Abgeltungsteuer hierzulande in Kraft getreten sein wird, teilen sie mit einigen wenigen Europäern ein Schicksal.
Ab dem Jahr 2009 müssen sie Abgeltungsteuern auf Kursgewinne zahlen. So, wie sonst nur noch die Sparer in Griechenland, Malta und Rumänien. Und die können dem Zugriff des Fiskus sogar teilweise entgehen, bestätigte jetzt die Bundesregierung der FDP-Bundestagsfraktion; das Schreiben, unterzeichnet von Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks, liegt manager-magazin.de vor.
Im internationalen Vergleich kommen die deutschen Anleger so ab dem Jahr 2009 zumeist schlecht weg. Selbst in Nachbarstaaten, in denen es ebenfalls eine Abgeltungsteuerregel gibt, bleibt den Investoren dort unter dem Strich mehr als den Sparern hierzulande.
In Österreich beispielsweise, wo nur Zinsen und Dividenden mit einer Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent belegt werden, müssen die Investoren zumindest keine weitergehenden Belastungen stemmen. In Frankreich sorgt eine hohe Freigrenze bei der Besteuerung von Kursgewinnen für Entlastung; alle Kursgewinne bis zu einer Summe von 15.000 Euro bleiben in Deutschlands großem Nachbarland unangetastet.
Und in anderen Staaten fallen die Steuersätze für die Kursgewinnbesteuerung schlicht niedriger aus als in Deutschland: Während die Anleger hierzulande 25 Prozent ihrer Kursgewinne an den Fiskus abtreten müssen, sind es beispielsweise in Italien nur 12,5 Prozent, die USA belässt es bei 18 Prozent.
Vorteile bei der Dividendenbesteuerung?
"Großbritannien vereint mit einem hohen Freibetrag von jährlich 12.000 Euro und der Befreiung von drei Viertel des Kursgewinns nach einer Haltedauer von zwei Jahren sogar beides", sagt Helmut Knestel, Fondsmanager bei Gecam.
Allerdings bietet die Abgeltungsteuer nach Meinung der Bundesregierung zumindest bei der Besteuerung von Dividenden auch Vorteile für die Bundesbürger. Während die steuerliche Dividendengesamtbelastung für Spitzenverdiener, die derzeit den Spitzensteuersatz von 45 Prozent zahlen müssen, aktuell bei 53,21 Prozent liege, bleibe ihnen nach Einführung der Abgeltungsteuer deutlich mehr von ihrer Aktienausschüttung. Künftig belaufe sich ihre steuerliche Gesamtbelastung dafür auf 49,82 Prozent.
Noch günstiger würde es darüber hinaus für Bundesbürger mit unterdurchschnittlich hohem Einkommen. Wer derzeit nur mit dem Eingangssteuersatz von 15 Prozent vom Fiskus zur Kasse gebeten werde, zahle derzeit unter dem Strich 43,5 Prozent Steuern auf Dividendenerträge. Dagegen würden es künftig nur 36,49 Prozent sein, schreibt Staatssekretärin Hendricks - "in Vertretung" - der FDP.
Den Fondslobbyverband Investment und Asset Management hat die Nachricht der Bundesregierung allerdings nicht beeindruckt. Er machte folgende Rechnung auf: Wer bis Ende Dezember 2008 einen Aktienfondssparplan abschlösse und die folgenden 30 Jahre lang jeweils 100 Euro pro Monat einzahle, spare so im Schnitt nach alter Gesetzeslage etwa 150.000 Euro an. Doch ab dem ersten Januar 2009 werde die Rechnung erheblich ungünstiger. Aufgrund der dann geltenden Abgeltungsteuerregel müsse sich der Sparer nach 30 Jahren trotz gleicher Rendite seiner Geldanlage mit etwa 32.000 Euro weniger begnügen.
Der Hintergrund: Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, ab dem Jahr 2009 Dividenden, Zinsen und Erträge aus Anleihen, Fonds und Zertifikaten mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu belegen. Das gilt auch für Gewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren, Fondsanteilen und Beteiligungen entstehen.
Das aber traf bisher nur Investoren, die ihre Wertpapiere binnen eines Jahres nach dem Kauf wieder mit Gewinn verkauften; dafür erfand der Fiskus das Wort "Spekulationsgewinne". Wer seine Wertpapiere dagegen länger im Depot behielt, sei es auch nur einen Tag, konnte den aufgelaufenen Gewinn steuerfrei einstreichen.
Anders auch die derzeitige Regelung zur Besteuerung von Dividenden. Aktienausschüttungen, die über dem Freibetrag lagen, wurden zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz belegt, Zinseinnahmen mit dem vollen. Ab dem 1. Januar 2009 wird all das Vergangenheit sein.
http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,473967,00.html
Weil es wäre ja tragisch, wenn der Arbeitnehmer bei einer Pleite seiner Firma neben dem Arbeitsplatz auch sein Kapital verliert.
Deshalb will die SPD ihn nur in einen abgesicherten Deutschlandfonds investieren lassen.
Liebe Sozialdemokraten: wenn ihr alle bevormunden wollt, und vor allem Risiken von Kapitalanlagen ausschließen wollt, dann schließt die Börsen für das breite Publikum, schließt die Investmentabteilungen aller Banken, lasst nur die mündelsicheren Sparbücher übrig, auf die die Arbeitnehmer dann, im großen Vertrauen, dass es nie wieder Inflation gibt (die allgemeine Geldentwertungssteuer, automatisch einbehalten von allen Papier und Buchgeldbesitzern).
Jedem Arbeitnehmer steht es doch frei, in seine Firma zu investieren oder es bleiben zu lassen. Hier geht es um eine vergünstigte (steuerfreie) Möglichkeit zu investieren, damit sich der Arbeitnehmer mit seiner Firma identifiziert, und motiviert ist, gute Arbeit zu leisten, um sein Investment zu mehren.
Ein SPD-Garantie-Deutschlandfonds würde dieses Prinzip komplett neutralisieren, dann kann man es dann auch bleiben lassen bzw. bleibt bei Riester-Rente und 624-Mark-Gesetz.
Natürlich soll der AN nicht nur und ausschließlich in „seine“ Firma investieren. Man sollte immer auch ein paar andere Anlagen halten.
Eine kluge SPD würde einen gesunden Mix an Förderung anbieten:
a) Riester-Rente (kapitalgesichert) als Basisabsicherung zur mageren gesetzlichen Rente
b) Aktien, gut gemischt, per 624/936-Mark-Gesetz
c) Investition in die eigene Firma (Genusscheine bei kleineren Firmen, Aktien bei größeren) wenn diese so was anbietet. Ein kleiner Handwerker wird genauso wenig wie der Staat selbst eine Kapitalbeteiligung der AN am eigenen Unternehmen vorsehen (können oder wollen)
Vielleicht sollte man aus dem Staat auch eine große AG machen, jeder Bürger bekommt eine Aktie – geschenkt. Der Staat ist ja bekanntermaßen hoch verschuldet, zahlt deshalb auch keine Dividenden, und insofern netto quasi nichts wert. Etwas wert ist allein das Stimmrecht.
Diese Aktien könnte man dann an einer Börse handeln. Wer so „blöde“ ist und diese Aktie gegen Geld verkauft, hat auch kein Stimmrecht mehr. Natürlich müsste man es so gestalten, dass nur Inländer, die wahlberechtigt sind, kaufen dürfen. Sehr schnell wären Aufkäufer am Markt, die sich Pakete an Deutschland von den Nichtwählern zusammenkaufen würden. Bei den nächsten Wahlen würden sie mit eigenen Listen antreten und sich selbst wählen.
Sehr schnell würde die Spaßgeneration, die eh nicht zur Wahl geht und gerade den Erlös aus dem Verkauf der geschenkten Staatsaktie versäuft, schön blöd gucken, wie die bürgerliche Mittelschicht und andere interessierte Gruppen, die in die Staatsaktien investiert haben, den Laden sukzessive übernehmen.
Für die Qualität der Politik muß das nicht mal das Schlechteste sein. Denn die „Großinvestoren“ würden das Land ausgewiesenen Fachleuten überlassen, die Deutschland wieder auf die Erfolgspur führen würden, im ureigensten Interesse. Wie es bei Beiersdorf, Porsche, Henkel oder BASF schon seit längerem der Fall ist.
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An den Tagen, wo es gut läuft freue ich mich, an den Tagen wo es schlecht läuft, denke ich an die Tage, wo es gut lief!