AfD bricht Diskussion mit Mazyek (ZMD) ab
Seite 2 von 4 Neuester Beitrag: 25.05.16 14:02 | ||||
Eröffnet am: | 23.05.16 15:26 | von: ziggystardus. | Anzahl Beiträge: | 86 |
Neuester Beitrag: | 25.05.16 14:02 | von: The_Hope | Leser gesamt: | 4.642 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 5 | |
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Und wenn die AfD das nicht möchte, läuft sie ohnehin Gefahr, eines Tages verboten zu werden w/Verfassungsfeindlichkeit.
Zitat:
„Das islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten. In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge, die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind.“
Auch ist es durch das Verhalten einiger Muslime bewiesen.
Ebenda
Außerdem ist es mit deren Abschaffung in Wirklichkeit etwas schwerer, weil manche wie die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierend sind, andere immerhin mit dem Menschenwürdekern geschützt sind.
Allerdings kann eine Änderung des Art. 4 GG bestimmt diskutiert werden.
bei beiden gibt es nicht nur 50 shades of grey, sondern 50.000...
und jeder sucht sich aus, was ihm grad passt
a) weil ich gern vorne sitze
b) nicht lange stehen kann, ohne dass mir die Füße einschlafen und
c) ich auf jeden Fall der Ratloseste von allen bin.
Beitrittsanträge bitte per BM.
Zudem wollte man ja gerade nach dem Holocaust Angehöriger anderer Religionen vor der Verfolgung schützen.
2. Wo steht im Gesetz, dass der Islam in D nicht legal sei? Ich bin gespannt.
"Wielandt betont, daß die islamische Orthodoxie eine Tradition 'intellektueller Religiosität' erst gar nicht aufkommen ließ. Nicht nur waren in der islamischen Geschichte Philosophie und Theologie getrennt, sondern sie bekämpften einander; daran hat sich bis heute nichts geändert. Die in einer materialistischen Tradition stehende arabische Philosophie des Mittelalters galt der islamischen Theologie als Häresie. [...]
Die Verhinderung einer Intellektualisierung des Islam in den arabischen Ländern ist durchaus eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Die Kritik an der 'absoluten Wahrheit' des Koran würde eine Kritik an jenen sozialen Mißständen implizieren, die der Islam im Interesse der Aufrechterhaltung des Gesamtsystems und damit seines eigenen Fortbestandes kaschiert."
[Bassam Tibi: a.a.O., S. 139]
http://www.ariva.de/forum/...ewalt-mitbringen-537378?page=0#jumppos12
https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Albrecht_Schachtschneider
http://www.welt.de/politik/deutschland/...andidatur-fuer-AfD-auf.html
http://www.deutschlandfunk.de/....1769.de.html?dram:article_id=344610
Persönlichkeitsrechte kann man nicht über die Zuschreibung von bestimmten - dazu noch schwer definierbaren - allgemeinen Gruppeneigenschaften irgendwie einschränken.
Man muss sich schon persönlich einer bestimmten Vereinigung mit einem gewissen Organisationsgrad bekennen und die Ziele dieser organisierten Gruppe müssen dann noch definitiv als kriminell nachweisbar sein, um als Mitglied einer kriminellen Vereinigung überhaupt einen Straftatbestand zu konstruieren.
Ansonsten gilt: was einer glaubt, ist rechtlich irrelevant. Relevant ist nur daqs, was einer persönlich tut und ob das gegen irgendein Gesetz verstößt.
"Islam" ist der Bezugsrahmen für alle, die sich als Moslems bekennen. Eine religiöse Lehre mit tausenderlei Facetten. Aber genau so wenig institutionell definiert wie "das Christentum" oder "das Judentum". Der Glaube oder Unglaube an irgendwas als solcher kann schlicht kein rechtliches Kriterium sein.
Das wäre sowas wie Sippenhaft oder Diskriminierung gemäß äußerer Merkmale ohne strafbare Handlung.
Gesetze gegen eine ganz bestimmte allgemeine Geisteshaltung oder Gesinnung: sowas wäre definitiv grundgesetzwidrig.
Es kann in einem freiheitlichen Rechtsstaat keine Gesetze geben, die sich spezifisch gegen "den Islam" richten. Entweder es ist etwas für alle verboten oder für keinen.
http://www.sz-online.de/nachrichten/...den-fuer-bachmann-3391712.html