Achtung die "Polizei" ist bei uns dabeiiii.


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Neuester Beitrag: 15.12.02 17:35
Eröffnet am:14.12.02 22:39von: Luki2Anzahl Beiträge:10
Neuester Beitrag:15.12.02 17:35von: calexaLeser gesamt:1.778
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7538 Postings, 8500 Tage Luki2Achtung die "Polizei" ist bei uns dabeiiii.

 
  
    #1
14.12.02 22:39
Erfolg für "Polizeistreife im Web"

Die Aufdeckung des mutmaßlichen Täters im so genannten Kannibalismus-Fall von Rotenburg wertet Bundeskriminalamts-Sprecher Christian Brockert als Beleg für den Erfolg der "Streife im Internet". "Jeden Tag surfen rund 20 Beamte durchs Internet und suchen unabhängig vom Anlass nach möglichen Straftatbeständen", sagte Brockert am Wochenende. Bund und Länder haben die Zentralstelle für anlassunabhängige Recherche in Datennetzen (ZaRD) vor vier Jahren nach dem zunehmenden Onlineverkehr gegründet.  

"Die meisten versuchen sich in der Anonymität des Internets zu verstecken. Im Internet hinterlässt aber jeder Spuren, die wir dann verfolgen", sagte Brockert. Die Online-Streife überprüfe Internetseiten und suche Chat-Räume ab. Auch Newsgroups seien im Visier der Fahnder. Über die weitere Vorgehensweise wollte Brockert keine Angaben machen, um die polizeilichen Ermittlungen nicht zu gefährden.

Im Fall des 41-jährigen Computerexperten aus Rotenburg, der sein Opfer über eine Kontaktanzeige im Internet kennen gelernt hatte, brachte allerdings erst der Hinweis eines Bürgers die polizeilichen Computerexperten auf die Spur. Der Medienrechtler Wolfgang Schulz vom Hamburger Hans-Bredow-Institut ermahnte gestern die Betreiber von Websites zu mehr Aufmerksamkeit. "Wer eine solche Anzeige annimmt und einem Täter sein Opfer zuführt, der macht sich der Beihilfe zur Tötung auf Verlangen strafbar". Eine Tötungsaufforderung im Internet verstößt nach Ansicht von Schulz auch gegen den Jugendschutz im Medienrecht. "Darstellungen, die die Menschenwürde verletzen, sind verboten." Wenn eine solche Anzeige in einem Online-Chatforum aufgegeben werde, sei der Fall jedoch anders zu beurteilen. "Solche Foren sind vom Chat-Betreiber nur schwer zu kontrollieren."

Schulz rief die Medien zugleich dazu auf, mit Rücksicht auf Kinder und Jugendliche auf eine reißerische Berichterstattung über den Rotenburger Fall zu verzichten. "Untersuchungen zeigen, dass Kinder gerade mit der realistischen Darstellung von Gewalt besondere Probleme haben. Dagegen können sie fiktionale Gewalt wie in Filmen besser verarbeiten." ((dpa)/ (em/c't)


geklaut bei http://www.heise.de/newsticker/data/em-14.12.02-001/

Gr. luki2  

9061 Postings, 8602 Tage taosUnd das ist gut so!

 
  
    #2
14.12.02 23:16
Ich hoffe die schnappen sich bei ARIVA mal das braun / schwarze Pack!

Taos
 

344 Postings, 7924 Tage opa_kosto@ Taos: Rote Stalinisten oder Braune:

 
  
    #3
14.12.02 23:59
Wo ist der Unterschied? Aber Rot ist nich gleich Braun und Schwarz ist nicht gleich Braun. Mach dir mal ein paar differenziertere Gedanken bitte! Du bist doch wohl keine 15 mehr, oder?

MfG
opa_kosto  

179550 Postings, 8293 Tage GrinchDas hat doch schon wieder was mit Politik zu tun..

 
  
    #4
15.12.02 00:04
oder??

Wenn ja betet ihr jetzt alle schön brav ein Vater-Unser... da vergesst ihr nämlich gaaanz schnell euch über alles aufzuregen... ausser dem möchte ich euch bitten nicht mehr nachzudenken... da kommt man nämlich auf Ideen... und das ist für Kopf-manipulierende-hirn-gespinnste wie mich seeeehr ungesund... Also bitte lasst das... denkt lieber schön brav in schachteln... also wer keinen Jägerzaun hat ist böse... wer eine Deutschlandfahne hat ist gut... wer nach gras riecht ist böse... wer ne bockbierfahne hat ist gut...

Strengt gar nich an...

Und sind wir mal ehrlich... dumm lebt es sich einfach am leichtesten!!!  

79561 Postings, 8998 Tage KickyEs gibt Nachrichten, da tun sich Abgründe auf.

 
  
    #5
15.12.02 01:59
Die liest man und sitzt nachts im Bus, beobachtet die Lichter in den vorbeiziehenden Fenstern und fragt sich: Wie viele Irre gibt es da draußen?
Da ist es wieder, das dunkle Web, vor dem immer wieder gewarnt wird. Kontaktbörse der Lebensmüden, Tauschplatz für Kinderpornos, Plattform für alle denkbaren Perversitäten, weltweit abrufbar, potenziell für jeden erreichbar. Von vielen Dingen, die man darüber hört, wünscht man sich, sie seien nicht wahr. Hirngespinste von Hirnlosen, Phantasien von Perversen, zumindest aber die neuzeitlichen, krass überzogenen Äquivalente zu den Schauergeschichten alter Zeiten. solche Websites, Foren und Chats gibt es massenhaft, und allein darum sind sie schon berichtenswert: Hier geht es nicht um wenige Verwirrte, sondern um eine virulente, weltweite Szene. Um ein Gespenst, dem sich die Gesellschaft stellen muss, denn es sagt eine Menge über sie aus. Eine Reise in die dunkelsten Ecken des Webs führt nicht in die unbeschreiblich weit entfernten Gefilde von Absurdistan und Unfassbarheim, sondern zu den heimischen Hinterhöfen. (schreibt der Spiegel dazu gestern)
 

505 Postings, 8813 Tage TK-ONEDas Böse ist immer und überall o. T.

 
  
    #6
15.12.02 02:05

4420 Postings, 8610 Tage Spitfire33200 000 Polizisten wäre doch wohl angesagter.

 
  
    #7
15.12.02 11:57
Und schon wieder habe ich 199 980 Jobs geschaffen. Geht doch.  

9245 Postings, 7960 Tage Mr.Esramist alles Quatsch, die Beweislage ist kritisch

 
  
    #8
15.12.02 12:15

und ausserdem kann man nicht feststellen, wer den PC überhaupt benutzt hat...
 

7538 Postings, 8500 Tage Luki2Polizei und Verfassungsschutz in Bayern kritisiert

 
  
    #9
15.12.02 14:08
Datenschutz-Verstöße bei Polizei und Verfassungsschutz in Bayern kritisiert

Der Bayerische Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter beklagt diverse Datenschutzverstöße vor allem bei den Ermittlungsbehörden. In seinem 20. Tätigkeitsbericht kritisiert Vetter unter anderem, dass 92.000 Datensätze aus der nach dem 11. September eingeleiteten Rasterfahndung nicht gelöscht werden, obwohl bei den Betroffenen keinerlei Verdachtsmomente vorliegen. Das Innenministerium habe die Daten der Personen zwar gesperrt, wolle sie bislang aber nicht löschen. Dem Landesamt für Verfassungschutz warf Vetter vor, ohne eigene Befugnis zur Rasterfahndung Daten von Studenten, die es im Zusammenhang mit dem 11. September 2001 erhoben hatte, mit eigenen Dateien maschinell abgeglichen zu haben. Dieser Vorgang stelle eine Rasterfahndung dar, für den das Landesamt im Gegensatz zur Polizei kein Befugnis habe.  

Vetter konstatierte, die Datenschützer von Bund und Ländern hätten sich "erfolgreich gegen einen generellen Abbau des Grundrechts auf Datenschutz gestellt", sich "notwendigen Klarstellungen und Erweiterungen" der Datenverarbeitungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden zur Terrorismusbekämpfung aber nicht verweigert. Wesentliche Schutzvorschriften seien durch Befristung und Evaluierung der neuen Befugnisse erreicht worden. Vetter sagte: "Ich habe mich aber dagegen gewandt, dass das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die neuen weitgehenden Auskunftsrechte auch zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und jedes -- auch geringfügigen -- gewalttätigen Extremismus erhält." Genauso lehne er Initiativen zur Einführung der optischen Wohnraumüberwachung ab. "Der Videoangriff wäre ein Eingriff in den Kernbereich des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung."

Für das vom bayrischen Innenministerium am Grenzübergang Waidhaus probeweise eingeführte Kennzeichen-Scanning zum anlasslosen Erkennen gesuchter Fahrzeuge gibt es nach Vetters Auffassung keine gesetzliche Grundlage. Von einer Beanstandung habe er wegen des dreimonatigen Erprobungscharakters jedoch abgesehen, weil Daten Unbeteiligter nicht gespeichert würden. Für die endgültige Einführung besteht Vetter allerdings auf einer gesetzlichen Grundlage, die Einsatzbereiche sowie Speichervoraussetzungen und -grenzen regeln müsse.

In dem Tätigkeitsbericht sind außerdem Einzelfälle polizeilicher Missgriffe gegen unbescholtene Bürger dokumentiert. So wurde ein Tatvorwurf weiter gespeichert, obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen erwiesener Unschuld eingestellt hatte. Eine Bürgerin wurde zur Fahndung ausgeschrieben und festgenommen, weil eine Ziffer in der Kriminalakten-Nachweis-Nummer verwechselt wurde. Außerdem filmten Polizisten friedliche Gegendemonstranten bei einer NPD-Versammlung minutenlang, obwohl weder der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung vorlag noch Anzeichen, dass von diesen gewalttätige Handlungen zu befürchten seien. Die Videobänder seien dem Datenschutzbeauftragten erst nach langwierigem Schriftwechsel zur Kontrolle vorgelegt worden. Der vollständige Bericht des Datenschutzbeauftragen ist als PDF-Dokument zu bekommen. (hod/c't)



Da gibts mehr:
http://www.heise.de/newsticker/data/hod-13.12.02-000/



 

4691 Postings, 8306 Tage calexaGenau MrEsram

 
  
    #10
15.12.02 17:35
das ist das Problem dabei. Über das Internet kann man nur Hinweise erhalten, ermittelt werden muß dann immer noch wie früher.

So long,
Calexa
www.investorweb.de  

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