Abwrackprämie - Neuwagenverkauf
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 24.06.09 11:56 | ||||
Eröffnet am: | 24.06.09 11:04 | von: Milu_II | Anzahl Beiträge: | 8 |
Neuester Beitrag: | 24.06.09 11:56 | von: Milu_II | Leser gesamt: | 2.651 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
hab schon unzählige Male gegooglet und bin zu keinem
wirklichem Ergebnis gekommen.
Wie lange muß der Neuwagen gehalten werden, bzw.
gibts überhaupt eine Frist?
das Kriterium zur Abwrackprämie bezieht sich auf den Altwagen....
Mindestens 9Jahre alt,
und als Halter ein Jahr besessen....
Mit dem Neuwagen kannst du machen was du willst.....
Gruß
DC
Er bekommt dafür meinen Wagen.
Und ich kaufe ihm seinen Jahreswagen wieder ab.
Spricht doch eigentlich nichts dagegen, oder?
wenn ihr dann innerfamiliär den wagen "tauscht" und er deinen alten eh besser findet als seinen neuen und du den jahreswagen besser als deinen alten ;-) - dann kann euch der staat nicht vorschreiben was ihr macht.
es ist privateigentum.... fertig!
Aufgrund eurer Tipps, werde ich wohl heute den Kauf abschließen.
Sollte ich in den Knast gehen müssen, nehme ich euch alle mit :-)