Abfindung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 30.04.04 13:22 | ||||
Eröffnet am: | 30.04.04 12:46 | von: b.onkelz | Anzahl Beiträge: | 6 |
Neuester Beitrag: | 30.04.04 13:22 | von: kiiwii | Leser gesamt: | 3.080 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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vielleicht ist unter euch ein Arbeitsrechtler oder Jura-Student, der mir folgende Frage beantworten kann:
Ein unbefristet vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wird nach sechs Jahren Beschäftigung gekündigt und erhält eine entsprechende Abfindung. Nach zwei Monaten Arbeitslosigkeit erhält dieser Arbeitnehmer von seinem "Ex-Betrieb" ein neues Angebot, allerdings für eine Teilzeitbeschäftigung und für sieben Monate befristet. Darüber hinaus fordert der Arbeitgeber für die "Wiedereinstellung" eine Rückzahlung der Abfindung in Höhe von etwa 35%.
Und nun die eigentliche Frage: Ist diese Verfahrensweise üblich, insbesondere dann, wenn im Abwicklungvertrag nur eine Rückzahlung bei nahtloser Beschäftigung vereinbart war?
Für Antworten wäre ich dankbar!
Angebot auf jedenfall ablehnen. Die Abfindung
ist je nach Alter und Betriebszugehörigkeit bis
zu bestimmten Höhe steuerfrei; das Entgelt aus
einer Teilzeitbeschäftigung muß aber versteuert
werden. Ich würde mal eine Kontrollrechnung machen,
was es Netto bringt 7 Mo Teilzeit zu arbeiten, wenn
35 % der Abfindung an den Ex-AG zurückfließen.
Als Ex-Vollzeiteschäfigter würde ich auf jeden
Fall wieder eine Vollzeitbeschäftigung anstreben.
M. W. richtet sich das Arbeitslosengeld nach dem
Bruttoeinkünften der letzten 12 Monate, wenn man
7 Monate Teilzeitarbeitet arbeitet könnte das
neg. Auswirkungen auf die künftige Höhe des AL-Geldes
haben. (Aber wie gesagt bin kein Jurist, würde mich
da beim AA informieren)