A. Schwarzer:Grüne und Linke sehr realitätsfern


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Neuester Beitrag: 26.07.16 19:43
Eröffnet am:12.07.16 14:55von: MuenchnerAnzahl Beiträge:24
Neuester Beitrag:26.07.16 19:43von: Stuff_WildLeser gesamt:3.095
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620 Postings, 3070 Tage MuenchnerA. Schwarzer:Grüne und Linke sehr realitätsfern

 
  
    #1
10
12.07.16 14:55
beim Widerstand im Bundestag bei der Verabschiedung des reformierten Sexualstrafrecht.

(..) Alice Schwarzer: Das hat zwei Gründe. Erstens hat man die Geschehnisse zu lange nicht wahrhaben wollen. Weil die Täter überwiegend Flüchtlinge waren, und es sich ja auch „nur“ um sexuelle Belästigung gehandelt hat. Und zweitens macht es die bis dahin in Europa unbekannte Methode schwer, die Täter zu identifizieren. Sie haben ja nicht individuell gehandelt, sondern kollektiv, in der Gruppe, sodass es für die Opfer schwer war zu erkennen: Wer hat mir jetzt was getan? Das reformierte Sexual­strafrecht trägt dem jetzt Rechnung und bestraft auch die „Beteiligung an einer Personengruppe, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt“. Das trägt diesem bei uns neuen Phänomen von Verbrechen Rechnung. Der Widerstand der Grünen und Linken dagegen bei der Verabschiedung der Reform ist sehr, sehr realitätsfern. (...)
 

6746 Postings, 6353 Tage ObeliskAuch wenn das Sexualstrafrecht nun

 
  
    #2
3
12.07.16 17:03
dahingehend erweitert wurde: fast kein Täter wurde angeklagt. Das wird auch in Zukunft so bleiben, weil der NACHWEIS solcher Taten und die Identifizierung der Täter fast unmöglich ist.

Es gab an Silvester bundesweit 900 Sexualstraftaten. Da diese meist von größeren Gruppen ausgingen, dürften das mehr als 5000 Sextäter bundesweit gewesen sein. Meines Wissens steht nur eine Handvoll vor Gericht. Wirklich verurteilt wird vermutlich aus Mangel an Beweisen niemand.

Und das wird auch in Zukunft so sein.  

620 Postings, 3070 Tage Muenchner#2

 
  
    #3
6
12.07.16 17:06
das heißt also...

mit der Einführung der neuen Kultur, wird dies zur Normalität in Deutschland?  

2211 Postings, 3224 Tage Stuff_WildHier mal ein Kommentar ....

 
  
    #4
2
12.07.16 17:28

54906 Postings, 6862 Tage Radelfan#4 Diese Ansicht wird sicherlich

 
  
    #5
1
12.07.16 17:37
hier auf nicht allzu viel Zustimmung führen ;-)

620 Postings, 3070 Tage Muenchner#5

 
  
    #6
2
12.07.16 17:49
Radelfan, eine Ansicht... eben.

Ich sehe das eher wie im Beitrag 1 Frau A. Schwarzer das sieht.

Das reformierte Sexual­strafrecht trägt dem jetzt Rechnung und bestraft auch die „Beteiligung an einer Personengruppe, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt“. Das trägt diesem bei uns neuen Phänomen von Verbrechen Rechnung.

Wie ist deine Meinung dazu... oder willst Du dies nicht im Strafrecht sehen?  

2211 Postings, 3224 Tage Stuff_WildZugegeben ein extremer Fall ...

 
  
    #7
2
12.07.16 18:00
aber Rechtsprechung kann auch zu extremen führen ....

https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold

Immerhin hat die Justiz ein Fehlurteil zugegeben.

 

620 Postings, 3070 Tage Muenchner#7

 
  
    #8
2
12.07.16 18:21
Fehlurteile hat es schon immer gegeben und wird es auch zukünftig geben.

Doch was hat das mit Beitrag 1 zu tun?  

2211 Postings, 3224 Tage Stuff_Wild@Muenchner .....

 
  
    #9
12.07.16 18:39
die populistische Bewertung ... aller an der Diskussion Beteiligten ist irreführend ... Frau Schwarzer ist und bleibt eine Ikone der Frauenbewegung und hat viel erreicht!

Gerade die Vorfälle einer sexuellen Belästigung bei einer Veranstaltung könnte hier in Deutschland durch Solidarität der Frauen untereinander belegt werden!

Smartphone zücken, Grapscher Fotografieren, zur Polizei gehen, Anzeige erstatten ....  

620 Postings, 3070 Tage Muenchner#9

 
  
    #10
4
12.07.16 18:50

Smartphone zücken, Grapscher Fotografieren, zur Polizei gehen, Anzeige erstatten ....
und immer eine Armlänge Abstand.....

Sorry... hätten die Frauen ihr Handy gezückt(in Köln), dann hätten die Täter es gestohlen, wenn es nicht schon vorher entwendet wurde. Das ist von mir keine Unterstellung, sondern kann man nachlesen.

Solidarität unter Frauen ist gut.. doch wenn es strafrechtlich nicht relevant ist... dann ist nichts Wert (Vor Gericht / Polizei)

Warum die Gegenwehr....?
Vor Köln war die Masche der (Gruppengramscherei) unbekannt....
Es ist nur konsequent dies in eine Strafrechtsreform zu schreiben... um auch rechtlich dagegen vor gehen zu können!  

2211 Postings, 3224 Tage Stuff_Wild@Muenchner: #9

 
  
    #11
1
12.07.16 19:05
"Gruppengramscherei" Gruppengrabscherei ohne m  .... immer wieder schön wie Ihr Populisten neue Begriffe erfindet.

Die Frauen die ich kenne geben Dir eins auf die Mütze, wenn Du Ihr Smartphone nur ansiehst ... LOL.

Ihr schreit immer nur nach mehr Gesetzen ... die regeln leider nicht ein gutes Zusammenleben!  

 

620 Postings, 3070 Tage Muenchner#11

 
  
    #12
4
12.07.16 19:24
beschämend find ich das...
Die Frauen beispielsweise in Köln hätten sich deiner Meinung nach also den Tätern eines auf die Mütze geben sollen....

In welcher Welt lebst du?

zwei, drei, vier Frauen bedrängt von einer ganzen Gruppe von Männern...

Die Polizei kann nur einschreiten, wenn es strafbewährt ist. Genauso kann kein Richter einen "Täter" verurteilen, wenn es nicht strafbewährt ist.

Ist es nicht Strafbewährt, dann ist es ein Zeichen für die Täter... du kannst so weiter machen...

Schade das man auch die einfachsten Dinge noch erklären muss...  

2211 Postings, 3224 Tage Stuff_Wild@Muenchner: ...

 
  
    #13
2
12.07.16 19:41
wie Deine vorher abgegebenen Antworten führen diese nicht zu mehr Gerechtigkeit!

Auch immer wieder lustig: "In welcher Welt lebst du?"

und auch das:

"Schade das man auch die einfachsten Dinge noch erklären muss.."

Die Welt ist halt nicht so einfach wie Du Dir sie machst .....  

143540 Postings, 9159 Tage seltsamda gibt das Sprichwort:

 
  
    #14
1
12.07.16 20:00
mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen...
Heute muß das Opfer nachweisen, das es von dem und nur von dem gedemütigt wurde.  

620 Postings, 3070 Tage MuenchnerStuff_wild

 
  
    #15
3
12.07.16 20:03
Gerechtigkeit erlangst du nur über das Gericht.

Ohne Straftatbestände keine Verurteilung. ....

Warum nicht mal beim Thema bleiben?  

2211 Postings, 3224 Tage Stuff_Wild@Muenchner: ...

 
  
    #16
12.07.16 20:37
das ist genau der Trugschluss .... Gerechtigkeit gibt es bei Gericht, nicht ... nur Rechtsprechung!

Zeigen deine Beispiele nicht genau das?

Ob Du nun "Gruppengramscherei" unter Strafe stellen willst oder nicht, da wäre doch sie berühmte Zivilcourage angezeigt gewesen.  

620 Postings, 3070 Tage Muenchnerstuff_wild

 
  
    #17
1
12.07.16 20:42
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat.

Wenn Du Dich nicht Grund Gesetz konform verhalten möchtest, dann bist du bei mir an der falschen Stelle.

Unterhalte dich mit anderen weiter.....

Es grüßt Dich ein gesetzestreuer Bürger  

59475 Postings, 3833 Tage Lucky79#1 ist harter Tobak!

 
  
    #18
1
12.07.16 20:46

2268 Postings, 5123 Tage tobiraveDiese Gesetzeserweiterung könnte zu mehr Fehl-

 
  
    #19
2
13.07.16 01:51
urteilen führen.

Eben, dass noch mehr Männer zu Unrecht bestraft werden, weil Frauen ihnen Böses wollen, egal aus welcher Motivation. Bisher musste sich die Frau klar wehren, nun reicht wohl sogar ein "nicht zstimmender Gesichtsausdruck" - wohl nicht mal direkt "Nein" muss gesagt werden,
Früher musste sie sich direkt gewehrt haben.

Sicher ist es nicht korrekt, dass da viele Vergewaltiger frei gespochen wurden, weil sie die Frau vermeindich nicht stark genug gewehrt hätte. Aber nun haben es Verleumderinnen, noch leichter, Männern zu kriminalisieren und deren komplettes Leben zu zerstören.

Siehe  Fall  Horst Arnold.
Es waren ja nicht nur die 5 Jahre Gefängnis, nein auch seinen Job ist er für immer los gewesen, höchstwahrscheinilch hat sich auch seiner ganzer Freundes - und Bekanntenkreis abgewendet, evlt die Frau, falls er verheiratet sich scheiden lassen.
Und sicher ist diese Frustration für einen  Herzinfarkt mit ursächlich.    

2211 Postings, 3224 Tage Stuff_WildZumal die Juristen sowas als ....

 
  
    #20
2
13.07.16 16:38
... totes Recht kennen! Die Verschärfung des Sexualstrafrechts wird erstmal nicht zu mehr Verurteilungen führen.

Im Normalfall steht hier dann wieder Aussage gegen Aussage, und derjenige welcher die besseren Leumundszeugen beibringt, dem wird eher geglaubt.

@Muenchner:
Das Gewaltmonopol liegt mit nichten nur beim Staat!
Oder kennst du Paragraph 32 nicht? https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html  

2211 Postings, 3224 Tage Stuff_Wild@Muenchner: ...

 
  
    #21
13.07.16 19:11
... wenn man Dir also Objektive Möglichkeiten gibt, und Du ein gesetzestreuer Bürger bist, wundere ich mich über Deine nicht vorhandene Diskussion bereit schaft.

 

620 Postings, 3070 Tage Muenchnerlieber stuff

 
  
    #22
13.07.16 21:00

Notwehr kannst du bei einem rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff einsetzen.

Nehmen wir an..

Deine Freundin wird von einer Gruppe lüsterne Bayern bedrängt
15 umstehende Bayern begrapschen oder animieren die anderen, deine Freundin zu begrapschen.

Als alter Kampfsportler erkennst du die Situation und führst mit deiner Kung-Fu Kunst 5 Bayern zu Boden und rettest deine Freundin.

hier endet dein Notwehr Paragraph

Am Ende stellt sich heraus, durch die zufällige Video Aufzeichnung, dass nur drei deine Bayern deine Freundin sexuell belästigt haben. Bzw. man auf dem Video durch die ständige Bewegung der lüsternen Bayern nicht alles vollständig auf Video hat.

Gefällt dir der Gedanke, das dich zwei der Bayern nun wegen Körperverletzung anzeigen?
Gefällt dir der Gedanke, dass die restliche Gruppe vom Gesetz her nicht belangt werden kann.
Was wohl zur Wiederholung animieren wird....
 

2211 Postings, 3224 Tage Stuff_Wild@Muenchner: ...

 
  
    #23
2
14.07.16 18:37
deine Polemik bringt mich zum schmunzeln, Du konstruierst also Fälle, kann ich auch.

Nehmen wir an ...

"Deine Freundin wird von einer Gruppe lüsterne Bayern bedrängt
15 umstehende Bayern begrapschen oder animieren die anderen, deine Freundin zu begrapschen."

Du als Gesetzestreuer Bürger stehst daneben und hilfst Ihr nicht, obwohl Sie dich darum bittet. Rufst womöglich noch nicht mal die Polizei!

Darum trennt sich Deine Freundin zu Recht von Dir, bekommt einen Tipp und zeigt Dich wegen https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html auf unterlassene Hilfeleistung an.

Die Bayern kommen davon, Du bist die Freundin los und bekommst eine entsprechende Strafe!
Zusätzlich ein mögliche Zivilklage von Deiner ehemaligen Freundin nach
https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html

Wer hat behauptet das das Leben einfach wäre, ich nicht.....  

2211 Postings, 3224 Tage Stuff_Wild@Muenchner: ...

 
  
    #24
26.07.16 19:43
und hast Du noch was dazu zu sagen?  

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