ALF-Thread ohne Ausschluß von Kritikern
dass der eröffner dieses threads mehr zeit "hinter gittern" verbringt als im täglichen forenleben ... jocyx ist mal wieder gesperrt und diesmal gleich für 2 wochen....
Brauchst den Chart garnicht zu melden (mit deinem Standartsatz "Immer der Gleiche) denn dieser ist von heute 20:00 ,sozusagen ganz "druckfrisch" haha
stellst eben mittlerweile tatsächlich aktuelle charts rein... dann hat das melden ja doch was gebracht - erstaunlich!
Die Meldungen waren also fürn A****
das waren nur immer 1 jahres charts mit null aussagekraft... jetzt machst dus besser - es wird ja... also, weitermachen!
so und jetzt lass ichs gut sein für heute ;) bb
nicht dazu das mm mit 0 umsatz runtergetaxt hat hahahaaha
wo ist dein chart? bist spät dran komm ran an die arbeit haha
http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a702.html
Zeitpunkt: 02.09.11 15:47
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Einstellen von Boardmails
Zeitpunkt: 02.09.11 16:07
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Bezug zur Aktie nicht ersichtlich.
Können die Deutschen sich das Investierte Geld als Verlust in die Haare schmieren?
Zitat Ende
Es gibt 3 Möglichkeiten, weil sich in Deutschland ohnehin eine staatliche Stelle nicht wirklich dafür interessiert, denn es ist sehr arbeitsintensiv und bei der Fülle von Delikten können die wahrscheinlich überhaupt nicht alles bewältigen.
"Verlust in die Haare schmieren" oder klagen, oder eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, wen immer man greifen kann, wer immer dafür verantwortlich ist und auf Grund seiner Verantwortlichkeit in der Firma, auch tatsächlich haften muß.
Vielleicht hat man ja das Glück und findet eine Staatsanwaltschaft die in Wirtschaftsdelikten gut bewandert ist und auch erkennt wo was im Argen liegt,dann hat man sozusagen "das große Los gezogen".
Wichtig ist, dass man selbst recherchiert und sich nicht nur auf andere verläßt.
Ist meine Meinung und meine Erfahrung die ich gemacht habe.
07.09.2011 | 14:57
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IRW-PRESS: ALF Group Holdings AG: ALF Group Holdings AG: Jahreshauptversammlung und Update der Übernahme
IRW-PRESS: ALF Group Holdings AG: ALF Group Holdings AG: Jahreshauptversammlung und Update der Übernahme
ALF Group Holdings AG: Jahreshauptversammlung und Update der Übernahme
Sydney, 7. September 2011. Die Direktoren von ALF Group Holdings AG ("ALF") stellen Investoren und dem Markt ein Update hinsichtlich der Jahreshauptversammlung und des bereits zuvor gemeldeten Übernahmeangebots bereit.
Die Jahreshauptversammlung wird am kommenden Donnerstag (8. September) stattfinden; Ihr Chairman wird nach Zürich reisen, um der Versammlung beizuwohnen. Aufgrund der laufenden Verhandlungen über eine große Transaktion für ALF, wird der Chairman danach sofort nach Hong Kong fliegen.
Die Einladungen für die Aktionärsversammlung wurden verschickt und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Die Frist für die Bestätigung der Einladung ist nun verstrichen.
Nach dem Erhalt der Stimmrechtsbevollmächtigungen weist alles darauf hin, dass die Resolutionen ohne Gegenstimme durchgebracht werden.
Unmittelbar nach der Jahreshauptversammlung wird das Board ein Treffern abhalten, um sich mit einem anderen Thema zu beschäftigen - der Übernahme.
Die Aktionäre erkundigten sich, wann sie das Angebot erhalten würden. Die Direktoren können bestätigen, dass alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden müssen, bevor es verschickt werden kann.
Gemäß dem schweizerischen Recht müssen sich die Parteien einer privaten Merger & Acquisition ("M&A") für ein entsprechendes Gesetz entscheiden, und in diesem Fall haben die Parteien das schweizerische Gesetz gewählt.
Gemäß dem schweizerischen Recht wird der Verkauf nicht von einer Behörde beaufsichtigt, sofern es sich um ein börsennotiertes schweizerisches Unternehmen handelt.
Bei der M&A eines börsennotierten schweizerischen Unternehmens gibt es vier Phasen:
- Vorvertragsphase: Die Parteien verhandeln über die grundsätzlichen Bedingungen der M&A. Dies beinhaltet eine herkömmliche Kaufprüfung der Aktiva und Passiva, entweder die Zahlung oder den Transfer der Passiva, die erforderlichen Erklärungen und Garantien sowie eine Erklärung des Buchhalters oder Auditors des Unternehmens, dass das Angebot für das Unternehmen fair ist.
- Unterzeichnung der Transaktionsabkommen: Dies beinhaltet die Verpflichtung des Käufers, die rechtliche Eigentümerschaft und Zuständigkeit für den Transfer von Aktiva zu ermitteln.
- Abschluss: Diese Phase stellt den Abschluss des Transfers von Aktiva dar.
- Nach dem Abschluss: Diese Phase beinhaltet die Emission von Aktien des neuen Unternehmens an die bisherigen Aktionäre von ALF und - in Abhängigkeit der gewählten Option - die festgelegte Entschädigung in bar.
Aufgrund von rechtlichen Verzögerungen bei der Erfüllung der schweizerischen Gesetzesbestimmungen sowie beim Erhalt der Buchhaltungsberichte wird das Annahmedatum des Angebots 30 Tage ab der Erstellung des formellen Angebots sein. Das Annahmedokument kann entweder
- über die Banken an die Aktionäre gesendet werden oder
- über eine Pressemitteilung veröffentlicht werden und
- auf der Website von ALF veröffentlicht werden.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass die Aktien von ALF zu gegebener Zeit je nach Anzahl der erhaltenen Angebote aus dem offiziellen Angebot entfernt werden.
Dies hängt nicht vom Anfangs- oder Abschlussdatum des Angebots, sondern von der Anzahl der erhaltenen Annahmen ab.
Dies ist ein Hinweis für Aktionäre, die entweder Aktien für Fixgeschäfte geliehen haben, oder für Parteien, die ungesicherte Positionen haben; es erfolgt keine vorherige Benachrichtigung.
Sobald die entsprechende Anzahl an Annahmen eingetroffen ist, erfolgt das Aussetzen der Kursnotierung des Unternehmens.
Das Board von ALF kann die Aktionäre hinsichtlich des Angebots nicht beraten und keine Fragen geschäftlicher Natur beantworten.
Aktionäre, die eine Beratung benötigen, sollten eine unabhängige Finanzberatung einholen.
Zur Klarstellung:
1. Die Barkomponente des Angebots beträgt 0,20 Euro
2. Für das Angebot stehen folgende Optionen zur Verfügung:
- Option 1:
Fünf Aktien von ALF Group Holdings AG werden für eine Aktie von ALF Finance and Investments Pty. Ltd. sowie eine Zahlung von 0,20 Euro an den Verkäufer umgetauscht.
Die Frist für die Barzahlung wird 30 Tage nach der Notierung von ALF Finance and Investments Limited an der Australian Stock Exchange betragen.
Die Aktien von ALF Finance and Investments Limited werden einer Treuhandperiode unterliegen.
Höchstens 50 % der Aktionäre können Option 1 zeichnen oder annehmen.
Wenn die Annahmen für Option 1 über 50 % ausmachen, werden diese Annahmen anteilsmäßig verringert und die überschüssigen Annahmen in Option 2 aufgenommen;
oder
Option 2:
Drei Aktien von ALF Group Holdings AG werden für eine Aktie von ALF Finance and Investments Limited umgetauscht.
Die Aktien von ALF Finance and Investments Limited werden einer Treuhandperiode unterliegen.
Für Option 2 wurden über 40 % des ausgegebenen Kapitals von ALF Group Holdings AG verzeichnet.
Bei Aktionären, die nicht auf das Angebot antworten, wird eine Annahme unterstellt und die Aktionäre werden in Option 2 eingeteilt.
Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen:
ALF Group Holdings AG, Level 29, Chifley Tower, 2 Chifley Square, Sydney, NSW 2000, Australien Telefon +61-2-9293-2500 Fax +61-2-9293-2930 Website: www.alfgroupag.com E-Mail: info@alfgroupag.com
Haftungsausschluss Die Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen basierend auf der Meinung der ALF-Leitung. Wörter wie "annehmen", "glauben", "schätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "planen" und "vorhersagen" sollen, wenn sie in dieser Pressemitteilung verwendet werden, dazu dienen, zukunftsbezogene Aussagen zu identifizieren. Solche Aussagen geben die Ansichten der ALF Group Holdings AG bezüglich zukünftiger Ereignisse zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Viele Faktoren können dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den hierin vorhergesagten abweichen werden, dazu gehören unter anderem Veränderungen bei allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Bedingungen, Veränderungen bei Wechselkursen und Zinssätzen, Einführung konkurrierender Produkte, Mangel an Akzeptanz neuer Produkte oder Dienste und Veränderungen in der Unternehmensstrategie. ALF lehnt jede Absicht oder Pflicht ab, diese zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!
Die englische Originalmeldung finden Sie unter: http: //www .irw-press.at/press_html.aspx?messageID=22550
NEWSLETTER REGISTRIERUNG: Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach: http://www.irw-press.com/alert_subscription.php?lang= de&isin =CH0121325671
Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich. Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.
ISIN CH0121325671
AXC0151 2011-09-07/14:57
Das haben die bisher 1000 % vor und zurück gekaut und alles nur heisse Luft und immer wieder neue Termine mit Entgültiger entscheidung. Nach ablauf der versprochenen angekündigten vorhaben mit festen vorgaben, anschliessend die gleiche Leier mit wieder neuen Terminen. Alles nur heisse Luft. Ein Frage an den Vorstand! Sagt mal für wie bekloppt haltet ihr die Aktionäre und die, die an der Seitenlinie stehen?????
Vollpfosten von Vorstand muß dann Morgen gleich nach der Hauptversammlung weg fliegen, bevor er am nächsten Baum aufgehängt wird.
07.09.2011 | 14:57
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Sydney, 7. September 2011. Die Direktoren von ALF Group Holdings AG ("ALF") stellen Investoren und dem Markt ein Update hinsichtlich der Jahreshauptversammlung und des bereits zuvor gemeldeten Übernahmeangebots bereit.
Die Jahreshauptversammlung wird am kommenden Donnerstag (8. September) stattfinden; Ihr Chairman wird nach Zürich reisen, um der Versammlung beizuwohnen. Aufgrund der laufenden Verhandlungen über eine große Transaktion für ALF, wird der Chairman danach sofort nach Hong Kong fliegen.
Die Einladungen für die Aktionärsversammlung wurden verschickt und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Die Frist für die Bestätigung der Einladung ist nun verstrichen.
Nach dem Erhalt der Stimmrechtsbevollmächtigungen weist alles darauf hin, dass die Resolutionen ohne Gegenstimme durchgebracht werden.
Unmittelbar nach der Jahreshauptversammlung wird das Board ein Treffern abhalten, um sich mit einem anderen Thema zu beschäftigen - der Übernahme.
Die Aktionäre erkundigten sich, wann sie das Angebot erhalten würden. Die Direktoren können bestätigen, dass alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden müssen, bevor es verschickt werden kann.
Gemäß dem schweizerischen Recht müssen sich die Parteien einer privaten Merger & Acquisition ("M&A") für ein entsprechendes Gesetz entscheiden, und in diesem Fall haben die Parteien das schweizerische Gesetz gewählt.
Gemäß dem schweizerischen Recht wird der Verkauf nicht von einer Behörde beaufsichtigt, sofern es sich um ein börsennotiertes schweizerisches Unternehmen handelt.
Bei der M&A eines börsennotierten schweizerischen Unternehmens gibt es vier Phasen:
- Vorvertragsphase: Die Parteien verhandeln über die grundsätzlichen Bedingungen der M&A. Dies beinhaltet eine herkömmliche Kaufprüfung der Aktiva und Passiva, entweder die Zahlung oder den Transfer der Passiva, die erforderlichen Erklärungen und Garantien sowie eine Erklärung des Buchhalters oder Auditors des Unternehmens, dass das Angebot für das Unternehmen fair ist.
- Unterzeichnung der Transaktionsabkommen: Dies beinhaltet die Verpflichtung des Käufers, die rechtliche Eigentümerschaft und Zuständigkeit für den Transfer von Aktiva zu ermitteln.
- Abschluss: Diese Phase stellt den Abschluss des Transfers von Aktiva dar.
- Nach dem Abschluss: Diese Phase beinhaltet die Emission von Aktien des neuen Unternehmens an die bisherigen Aktionäre von ALF und - in Abhängigkeit der gewählten Option - die festgelegte Entschädigung in bar.
Aufgrund von rechtlichen Verzögerungen bei der Erfüllung der schweizerischen Gesetzesbestimmungen sowie beim Erhalt der Buchhaltungsberichte wird das Annahmedatum des Angebots 30 Tage ab der Erstellung des formellen Angebots sein. Das Annahmedokument kann entweder
- über die Banken an die Aktionäre gesendet werden oder
- über eine Pressemitteilung veröffentlicht werden und
- auf der Website von ALF veröffentlicht werden.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass die Aktien von ALF zu gegebener Zeit je nach Anzahl der erhaltenen Angebote aus dem offiziellen Angebot entfernt werden.
Dies hängt nicht vom Anfangs- oder Abschlussdatum des Angebots, sondern von der Anzahl der erhaltenen Annahmen ab.
Dies ist ein Hinweis für Aktionäre, die entweder Aktien für Fixgeschäfte geliehen haben, oder für Parteien, die ungesicherte Positionen haben; es erfolgt keine vorherige Benachrichtigung.
Sobald die entsprechende Anzahl an Annahmen eingetroffen ist, erfolgt das Aussetzen der Kursnotierung des Unternehmens.
Das Board von ALF kann die Aktionäre hinsichtlich des Angebots nicht beraten und keine Fragen geschäftlicher Natur beantworten.
Aktionäre, die eine Beratung benötigen, sollten eine unabhängige Finanzberatung einholen.
Zur Klarstellung:
1. Die Barkomponente des Angebots beträgt 0,20 Euro
2. Für das Angebot stehen folgende Optionen zur Verfügung:
- Option 1:
Fünf Aktien von ALF Group Holdings AG werden für eine Aktie von ALF Finance and Investments Pty. Ltd. sowie eine Zahlung von 0,20 Euro an den Verkäufer umgetauscht.
Die Frist für die Barzahlung wird 30 Tage nach der Notierung von ALF Finance and Investments Limited an der Australian Stock Exchange betragen.
Die Aktien von ALF Finance and Investments Limited werden einer Treuhandperiode unterliegen.
Höchstens 50 % der Aktionäre können Option 1 zeichnen oder annehmen.
Wenn die Annahmen für Option 1 über 50 % ausmachen, werden diese Annahmen anteilsmäßig verringert und die überschüssigen Annahmen in Option 2 aufgenommen;
oder
Option 2:
Drei Aktien von ALF Group Holdings AG werden für eine Aktie von ALF Finance and Investments Limited umgetauscht.
Die Aktien von ALF Finance and Investments Limited werden einer Treuhandperiode unterliegen.
Für Option 2 wurden über 40 % des ausgegebenen Kapitals von ALF Group Holdings AG verzeichnet.
Bei Aktionären, die nicht auf das Angebot antworten, wird eine Annahme unterstellt und die Aktionäre werden in Option 2 eingeteilt.
Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen:
ALF Group Holdings AG, Level 29, Chifley Tower, 2 Chifley Square, Sydney, NSW 2000, Australien Telefon +61-2-9293-2500 Fax +61-2-9293-2930 Website: www.alfgroupag.com E-Mail: info@alfgroupag.com
Haftungsausschluss Die Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen basierend auf der Meinung der ALF-Leitung. Wörter wie "annehmen", "glauben", "schätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "planen" und "vorhersagen" sollen, wenn sie in dieser Pressemitteilung verwendet werden, dazu dienen, zukunftsbezogene Aussagen zu identifizieren. Solche Aussagen geben die Ansichten der ALF Group Holdings AG bezüglich zukünftiger Ereignisse zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Viele Faktoren können dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den hierin vorhergesagten abweichen werden, dazu gehören unter anderem Veränderungen bei allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Bedingungen, Veränderungen bei Wechselkursen und Zinssätzen, Einführung konkurrierender Produkte, Mangel an Akzeptanz neuer Produkte oder Dienste und Veränderungen in der Unternehmensstrategie. ALF lehnt jede Absicht oder Pflicht ab, diese zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!
Die englische Originalmeldung finden Sie unter: http: //www .irw-press.at/press_html.aspx?messageID=22550
NEWSLETTER REGISTRIERUNG: Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach: http://www.irw-press.com/alert_subscription.php?lang= de&isin =CH0121325671
Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich. Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.
ISIN CH0121325671
AXC0151 2011-09-07/14:57
Das haben die bisher 1000 % vor und zurück gekaut und alles nur heisse Luft und immer wieder neue Termine mit Entgültiger entscheidung. Nach ablauf der versprochenen angekündigten vorhaben mit festen vorgaben, anschliessend die gleiche Leier mit wieder neuen Terminen. Alles nur heisse Luft. Ein Frage an den Vorstand! Sagt mal für wie bekloppt haltet ihr die Aktionäre und die, die an der Seitenlinie stehen?????
Vollpfosten von Vorstand muß dann Morgen gleich nach der Hauptversammlung weg fliegen, bevor er am nächsten Baum aufgehängt wird.
Weltenbummler
Vollpfosten von Vorstand muß dann Morgen gleich nach der Hauptversammlung weg fliegen, bevor er am nächsten Baum aufgehängt wird.
Ich habe mich auch gefragt warum das in den News steht, dachte mir :
a) Sie wollen zeigen das Geld für Tickets da ist
b) Uns an seinem aufregendem Leben teilhaben lassen
c) Falls Jemand mit ihm reden will kann er sich die Anreise sparen da der tolle Herr für son Mist keine Zeit hat
d) Ihn darstellen als ungeheuer umtriebig und ominöse weitere Luft Geschäfte ohne Namen folgen.
Egal wie auch immer sehr seriös macht auch diese Info die ganzen News nicht weil mal ganz ehrlich, sollte ein wichtiges Gespräch in Hong Kong warten würde man dies beim Namen nennen oder einfach die angebliche Reise nicht erwähnen.
Auf deine Frage wie blöd halten die die Aktionäre .........................ich sag nix dazu ich möchte Niemanden beleidigen.
Die Frist für die Barzahlung wird 30 Tage nach der Notierung von ALF Finance and Investments Limited an der Australian Stock Exchange betragen.
konkret bedeutet das: Kein ASX Listing = keine Kohle, Schweizer ALF Aktien weg u. die Aussi ALFs nicht handelbar ;-)))))
am Freitag könnt ihr sie dann wieder für 0,004 wieder loswerden! Jede Wette! Eine Schubkarre voller Pferdeäpfel ist sicherlich mehr Wert.
Frage: Wann kommt die? 2020?
"Höchstens 50 % der Aktionäre können Option 1 zeichnen oder annehmen."
Frage: Bin ich unter den anderen 50% ? Davon war bisher keine Rede oder irre ich mich?
Ohmann, gut dass ich hier raus bin
nur meine Meinung!