ACHTUNG beim Traden mit engen KO's!
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 18.08.09 19:28 | ||||
Eröffnet am: | 18.08.09 19:04 | von: Nimbus2007 | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 18.08.09 19:28 | von: Nimbus2007 | Leser gesamt: | 4.698 |
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Ich habe nämlich gerade eine interessante Information von vom CC Mitarbeiter am Telefon erfahren.
Im Falle eines KO's des Schein sollte man stehts darauf achten, welchen Emittent man wählt. Manche Emittenten buchen im Falle des KO den Restbetrag von 0,001 € pro Schein aus. Manche Emittenten tun dies allerdings nicht.
Wenn dies nicht geschieht, kann man durch KO entstandene Verluste steuerrechtlich nicht dem Verlusttopf zurechnen. Das geht nur bei Scheinen von Emittenten, die den Restbetrag von 0,001 € ausbuchen....warum auch immer.
Meiner Meinung nach eine Frechheit schlechthin und eigentlich ein Grund damit vor Gericht zu gehen, denn faktisch macht es keinen Unterschied. Es sind beides Verluste!
Najut...mal sehen, was sich da machen lässt.
Falls es hier schon jeder wusste, dann überlest den Thread einfach, aber ich denke für einige ist dies auch neu.
Vg