3 ehemalige prominente Verfassungsrichter meinen
Heftige Kritik von Roman Herzog, Ernst Benda und Hans Hugo Klein an Entscheidung. Justizministerin Däubler-Gmelin (SPD) widerspricht
Berlin jk. - Roman Herzog, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sagte der "Welt": "Ich habe mir den Vorgang im Bundesrat genau angesehen. Ich glaube nicht, dass das Gesetz auf grundgesetzmäßige Weise zu Stande gekommen ist... Der Bundesratspräsident kann hier nicht das Verfassungsrecht der Länder auslegen. Er hat zu akzeptieren, ob das Land einheitlich abstimmt, oder nicht. Und Brandenburg hat nicht einheitlich abgestimmt."
Prof. Ernst Benda, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts: "Der Artikel 51 des Grundgesetzes ist in dieser Frage ganz eindeutig. Daraus ergibt sich für mich logisch das Ergebnis, dass die Stimmen von Brandenburg nicht hätten gewertet werden dürfen."
Hans Hugo Klein, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht: "Das Gesetz ist nach meinem Dafürhalten nicht durch. Es ist nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen, weil nach dem Grundgesetz die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden können und das ist ganz offensichtlich nicht geschehen."
Prof. Ingo von Münch, Staatsrechtler und 1987-1991 als Zweiter Bürgermeister Hamburgs Mitglied des Bundesrates: "Geschehen ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut unserer Verfassung können die Stimmen der Länder im Bundesrat nur einheitlich abgegeben werden. Dies ist nicht erfolgt. Unter Verfassungsjuristen ist umstritten, ob in einem solchen Fall die Stimmabgabe des betreffenden Landes ungültig ist. Die weitaus überwiegende Mehrheit der Verfassungskommentatoren bejaht dies unter Hinweis auf den Text des Grundgesetzes; eine Minderheit verneint dies und will dem Ministerpräsidenten die Entscheidung übertragen. Angesichts dieser Sachlage war es vom Bundesratspräsidenten mindestens leichtfertig - man könnte auch sagen: abenteuerlich - die uneinheitliche Stimmabgabe Brandenburgs als einheitlich zu bewerten."
Prof. Rupert Scholz, Staatsrechtler: "Wowereit hat sich als amtierender Bundesratspräsident einer Verletzung der Verfassung schuldig gemacht. Auf sein Befragen antwortete Brandenburgs Arbeitsminister Ziel (SPD) mit ja, anschließend Innenminister Schönbohm (CDU) mit Nein. Jetzt beruft sich Ministerpräsident Stolpe (SPD) mit seinem späteren Nein auf seine Richtlinienkompetenz. Wenn sich Stolpe auf diese Argumentation einlässt, so ist auch diese nicht stichhaltig. Schönbohm als Stellvertretender Ministerpräsident übte im Augenblick der Befragung die Richtlinienkompetenz nach Artikel 91 der brandenburgischen Landesverfassung aus. Wowereit hätte Brandenburgs Votum als Nein werten müssen."
Prof. Herta Däubler-Gmelin, SPD-Bundesjustizministerin und Rechtsanwältin: "Ich sehe die Stimmabgabe des Landes Brandenburg zum Zuwanderungsgesetz durch den Ministerpräsidenten des Landes als mit ,Ja' erfolgt an."
http://welt.de/daten/2002/03/24/0324de322341.htx
Falls ja hier ein paar Fragen:
(1) Wofür stimme ich, wer sind meine Kollegen?
(2) Warum sollte ich seit 135 Jahren schwarz wählen?
(3) Wer sind meine "christlich-sozialen Lieblinge"?
(4) Wer hat mich Deiner Meinung nach wie erzogen?
Im Übrigen: Ich gröhle eigentlich nur sehr selten, dann jedoch meist vor Lachen.
;o)
Gruss
Neee Max!
Journalisten, die natürlich stimmen können, aber nichts mit der Sache zu tun haben, sondern nur den üblichen "Politzirkus" charakterisieren.
Zur Sache:
Wie üblich:
Gut gemeint und stümperhaft in der Ausführung.
Das kennen wir aber schon seit dem 630-Mark-Gesetz oder der Bombadierung Jugoslawiens usw.
Viele Grüsse
Journalisten.
Wie sollte man das etwa Interpretieren? Oder war das keine Antwort auf meine Frage?
Also wer hat hier ein Schauspiel inszeniert? Aussagen verdrehen liegt mir fern. Klarheit in der Sprache und der Aussage, da bin ich dafür. Das Gedruckse von Stolpe und Schönbohm billige ich so auch nicht. Zur juristischen Interpretation warte ich das Urteil der Zuständigen ab.
Grüße
ecki
Ich hatte mod was gefragt, er schreibt zurück "Lieber ecki....". Also dachte ich er antwortet mir auf meine Frage. Wenn selbst sowas als verdrehen aufgefasst wird, dann ist mir hier zuviel ritualisierte Ideologie.
Viel Spaß beim weiterstreiten. :-)
Grüße
ecki
Den hat es immer von allen Parteien in unserer Mediendemokratie gegeben.
Entscheidend ist die Sache.
Leider tritt diese in den Hintergrund.
Daneben ist die Verfassungsfrage noch offen.
Jedoch die Stimmen prominenter Verfassungsrechtler sind gewichtiger als die Emotionen eines z.B. Darkknights.
Viele Grüsse
Ich habe nur ein Problem damit:
Als Steuerzahler finanziere ich diese Volksbelustigung und verschaffe zudem den involvierten Juristen ein geregeltes Einkommen. Ziemlich teuer das Ganze wenn man bedenkt, dass dies auf Dauer völlig unproduktiv ist.
Und damit Schluss für heut ihr lieben Leut!
Neee Max!
so die juristischen Stimmen zum Thema:
Der Münchner Verfassungsrechtler Peter Badura ist sich sicher, dass die Stimmen Brandenburgs nicht gezählt werden dürfen. «Wenn kein einheitliches Votum vorliegt, hat dieses Bundesland keine wirksame Stimme abgegeben», sagte Badura der dpa.
Der ehemalige Verfassungsrichter, Professor Hans Hugo Klein, glaubt nicht an den Bestand der Entscheidung im Bundesrat. «Das Gesetz ist nach meinem Dafürhalten nicht durch. Es ist nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen, weil nach dem Grundgesetz die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden können und das ist ganz offensichtlich nicht geschehen», sagte Klein der Rundfunkagentur dpa/RUFA.
Der frühere Präsident der Berliner Humboldt-Universität, Hans Meyer, ist der Ansicht, es komme auf das Votum des «Stimmführers» an - in der Regel also des Ministerpräsidenten. Im Konfliktfall gelte seine Stimme.
Der Zwang zur einheitlichen Stimmabgabe ergibt sich aus Artikel 51 Absatz 3 Grundgesetz, wonach die Stimmen eines Landes nur «einheitlich» abgegeben werden können. Zwar kann die Landesregierung seine Bundesratsmitglieder per Weisung zu einer bestimmten Linie verpflichten. Und innerhalb der Regierung könnte sich nach Baduras Worten der Ministerpräsident mit seiner Richtlinienkompetenz durchsetzen. Beides ist aber in Brandenburg unterblieben, so dass die Stimmabgabe den Vertretern des Landes im Bundesrat überlassen war.
Der Konfliktfall ist nicht eindeutig geregelt. Der bedeutende Grundgesetzkommentar Maunz-Dürig geht von einer Ungültigkeit der Stimmabgabe aus. Auch aus Artikel 91 der brandenburgischen Verfassung, wonach der Ministerpräsident das Land «nach außen» vertritt, ergibt sich laut Badura nichts anderes. Diese Norm gebe dem Ministerpräsidenten die Vertretungsbefugnis beispielsweise bei Vertragsunterzeichnungen, nicht jedoch im bundesstaatlichen System.
Nach den Worten des Professors war der Vorsitzende des Bundesrates, der Berliner Regierungschef Klaus Wowereit (SPD), nicht berechtigt, die Stimmen Brandenburgs zu zählen. «Das ist fehlerhaft und könnte gerichtlich angegriffen werden.» Der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee sieht jetzt den «glatten Fall eines Organstreits» vorliegen.
Der Bundespräsident müsse nun die Entscheidung prüfen und die Ausfertigung des Gesetzes verweigern, sagte Isensee. Der ehemalige Verfassungsrichter Klein sagte: Wenn der Bundespräsident sich nicht einer Mindermeinung anschließe, «dann wird er zu dem Ergebnis kommen müssen, dass das Gesetz nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen ist, und es deshalb auch nicht ausfertigen dürfen.» Wenn er das nicht tue, meinte Isensee, müsse das Bundesverfassungsgericht über den bisher einmaligen Fall befinden.
Grüsse,
Tyler Durdan
das schreibt die Süddeutsche heute zum Thema:
Eklat im Bundesrat war abgesprochen
Die heftigen Reaktionen der Unionspolitiker bei der Bundesratsabstimmung über die Zuwanderung waren nicht spontan, sondern sind zuvor abgesprochen worden.
Entsprechende Äußerungen des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller von Sonntagabend bestätigte CSU-Generalsekretär Thomas Goppel in der ARD. „Wir haben am Donnerstagabend gewusst, morgen wird die SPD ein großes Theater inszenieren“, sagte Goppel.
Der Bundesratspräsident und Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, werde so lange fragen, bis der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm nicht mehr antworte. „Das haben wir allerdings nicht mehr gewusst. Und wie wir gemerkt haben, dass er ihn deswegen leimen will, weil er nicht mehr antworten will, da sind wir wütend geworden. Und zwar etwas mehr als ausgemacht. Das will ich auch ausdrücklich sagen“, erklärte Goppel.
Die Länderkammer hatte das Zuwanderungsgesetz am Freitag in einer rechtlich höchst umstrittenen Entscheidung verabschiedet.
Ausschlaggebend war ein geteiltes Votum Brandenburgs, das der Bundesratspräsident, Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), als Zustimmung wertete. Nach heftigen Protesten verließen die Unionsländer daraufhin den Bundesratssaal.
Wowereit verteidigt Entscheidung im Bundesrat
Wowereit hat seine Entscheidung unterdessen verteidigt. Er habe sich „absolut korrekt“ verhalten, sagte Wowereit der Berliner Zeitung vom Montag.
Selbst Verfassungsexperten seien sich nicht einig, wie das Abstimmungsverhalten zu bewerten sei. Den Verdacht der Käuflichkeit wies Wowereit als „völlig absurd“ zurück. Es habe keine finanziellen Zusagen der Bundesregierung für die Museumsinsel in Berlin für den Fall gegeben, dass er als Bundesratspräsident dem Zuwanderungsgesetz zu einer Mehrheit verhelfe.
Wowereit: An der Empfehlung von Oschatz orientiert
Dem Berliner Tagesspiegel sagte Wowereit, er habe sich an der Empfehlung des Bundesratsdirektors Georg-Bernd Oschatz (CDU) orientiert. Dieser habe in einem Vermerk vorgegeben, dass die Stimme eines Landes nur dann ungültig sei, wenn die Landesvertreter auch nach Nachfrage durch den Bundesratspräsidenten uneinheitlich abstimmten. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen.
„Ein verfassungsrechtlicher Streit wäre nur begründet, wenn es bis zum Schluss beim Nein von Schönbohm geblieben wäre“, sagte Wowereit. Der Brandenburger Innneminister habe aber „zum Schluss nicht mehr Nein gesagt“.
In der ARD betonte er, es sei nicht Aufgabe des Bundesratspräsidenten eine Entscheidung zu fällen, wenn sich die Landesvertreter nicht einigen könnten. Ein öffentlicher Streit im Bundesrat sei „ein unglaublicher Vorgang“.
Der hessische Ministerpräsident Roland Koch verschärfte unterdessen seine Kritik an Wowereit. „Dass jemand so dreist und kalt mit der Verfassung umgeht, habe ich bis zu der Sekunde, in der es passierte, nicht für möglich gehalten“, sagte Koch der Bild-Zeitung vom Montag. Dass der Bundesratspräsident „wissentlich ein falsches Abstimmungsergebnis feststellt“, obwohl die Stimmen Brandburgs nicht einheitlich abgegeben worden seien, sei „ein offensichtlicher Bruch des Grundgesetzes“.
Grüsse,
Tyler Durdan
meine Meinung:
Wenn es Politikern nicht mehr um die Sache, sondern nur noch um die Macht (sprich Wahlkampf) geht, sollten sie nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen, sondern das Arbeitsamt, denn dann sollten sie sich mal ernsthaft Gedanken darüber machen, ob sie nicht den Wählerauftrag und ihren "Beruf" total verfehlt haben.
Was jetzt über die Medien inszeniert wird (und zwar von allen Seiten) ist nicht nur lächerlich, sondern ein politischer Offenbarungseid.
Grüsse,
Tyler Durdan
Noch ein unrühmlicher Beweis dafür sind die allseits beliebten Fraktionsinternen "Probeabstimmungen" vor wichtigen Entscheidungen im Bundestag.
Die Demokratie ist dabei, sich selbst zu überholen.
tom68
bundesverfassungsgericht gelaufen,wieder geld verbrannt werden..
der einfachste weg ist doch,wenn rauh das gericht vorher
fragt, was rechtens ist und danach entscheidet;
bedauerlich für das volk ist , daß es sich jetzt
wieder wochenlang die paragraphenreiterei anghören und
ansehen muß,die in wirklichkeit nur von den weltfremden
politikern wichtig genommen wird;dabei gäbe es wirklich
notwendigeres;
Kleine Nachhilfe für Dich:
- "Exekutive
Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt. Sie ist im gewaltengeteilten Rechtsstaat die staatliche Tätigkeit, die weder Gesetzgebung noch Rechtsprechung ist. Sie umfasst die Regierung als staatsleitendes Organ und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch der vollziehenden Gewalt stehen rechtsetzende Befugnisse zu, die in dem Erlass von Rechtsverordnungen liegen. Im parlamentarischen Regierungssystem ist die vollziehende Gewalt der vom Vertrauen des Parlaments abhängigen Regierung und der ihr nachgeordneten Verwaltung zugewiesen."
- "Legislative
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie steht in der gewaltengeteilten repräsentativen Demokratie dem Parlament zu. Wichtigste Aufgabe der gesetzgebenden Gewalt ist die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn und die Kontrolle der Exekutive."
Verstehst Du? GEWALTENTEILUNG! Schon mal davon gehört? Und in diesem Fall ist der Bundesrat das Parlament. Da nützt auch nichts, auf irgendwelchen Schlamassel aus Schmidt-/Kohl- oder sonstigen Amtszeiten zu verweisen!
Seit der klassischen Gewaltenteilungslehre, die vor allem auf John Locke (16321704) und Charles de Montesquieu (1689-1755) zurückgeht, wird unter Gewaltenteilung die Aufteilung der staatlichen Gewalt in mehrere, sich gegenseitig kontrollierende und beschränkende Gewalten, die von verschiedenen Personen ausgeübt werden, verstanden.
Herkömmlich wird dabei zwischen
legislativer,
exekutiver
und judikativer Gewalt unterschieden.
Die Gewaltenteilung wird auch im Grundgesetz in den Artikeln 1 III und 20 II GG angesprochen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag
Hat doch alles nichts mehr mit Politik zu tun , ist doch nur noch Affentheater.
Die könnten von der ganzen Belegschaft ruhig 95 % entlassen , dadurch wird die Politik zwar auch nicht besser , aber es spart dem Bürger ein Haufen Geld.
Straft die Leute mit nichtbeachtung.
Gruß Zombi
Einziger Wehrmutstropfen ist hier, daß sie der CDU und der FDP angehören.
Der Vollständigkeit halber hätte auch ein SPD-naher Verfassungrechtler hierzu Stellung nehmen sollen.
Die Stellungnahme der Justizministerin Herta Däubler-Gremlin (SPD) ist im übrigen viel zu substanzlos und lapidar. Es paßt aber zu ihr. Fraglich ist, was aus dieser Frau gewordern wäre, wenn sie sich in ihrer Partei nicht hochgebuckelt hätte und es keine Frauenquote gäbe.
Verfassungsrechtlerin wäre sie jedenfalls nicht geworden.
klar kann ich mich benehmen wie Ottonormal von nebenan. Ich fang mal an:
Du blöder Lutscher, was soll der Scheiß ? Nur weil Du nicht raffst was ich schreibe, brauchst Du ja noch lange nicht meinen, meine Blödsinns-Meinungen wären Oberschlaumeierei. Solche Luschen wie Dich, die sich nach ner Gewerkschaft für Nutten benennen und auch noch ne lächerliche Doppel-ID haben, nehme ich doch ohnehin nicht ernst. Passt aber gut ins Bild von diesem beschissenen Board, in dem es eh nur noch Rotfront-Zecken gibt. Mann Leute, ihr handelt mit Aktien, wenn ihr das nötige Kleingeld nicht habt um 1% Siemens-Trades zu machen, dann haut ab und nervt mich nicht mit Euren beschissenen Kommunisten-Gelaber. Die Däumler-Gmelin würde ich nicht mal vergewaltigen, bevor ich sie an die Laterne hänge, bei der krieg ich nicht mal einen hoch, die alte Schlampe.
Gut so, verdi ?
Grüsse,
Tyler Durdan
P.S. Falls mir hier jemand einen Schwarzen verleiht:
Danke, Du nichtsblickender Wichser *g*.