1 Mal Arschloch sagen kann 1500 Euro kosten
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 23.12.15 11:19 | ||||
Eröffnet am: | 22.12.15 23:05 | von: satyr | Anzahl Beiträge: | 18 |
Neuester Beitrag: | 23.12.15 11:19 | von: der boardauf. | Leser gesamt: | 3.867 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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nagen.
http://wahrer-wortwert.de/was-schimpfworte-kosten/
Es sagen da kann man sich noch rausreden.
Aber im Netz steht es geschrieben und das Netz vergisst nichts.
sondern das, "zu wem man das sagt"
z.B. zu einem Vertreter der staatliche Gewalt, dann kostet es mehr
und wenn mans zu einem Obdachlosen sagt, und es hört keiner...
dann kostet es nix!
So ungerecht ist die Welt!
Wieviel kann man denn da verlangen?
Ansonsten ist es richtig, dass es im Strafrecht keine "Beamtenbeleidigung" gibt.
Interessant ist sicher auch, was als Beleidigung gilt und was nicht!
So entschied das Gericht, dass die Bezeichnung „durchgeknallter Staatsanwalt“ von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und damit keine Beleidigung darstellt (AZ: 1 BvR 2272/04).
Ob hier wohl der Richter den Herrn Staatsanwalt näher kannte? ;-)
Zahlt jemand der Millionen Verdient nur 1500 Euro für das Arschloch,wirkt
das nicht abschreckend.
keine Ahnung haben vom Rechtssystem ,zu zeigen wie und wann
der Staatsanwalt einschreiten kann.
Und was es kostet,
http://www.play3.de/wp-content/uploads/2009/06/prisoner.jpg